Die juristische Presseschau vom 23. April 2014: Roboterautos vor Gericht – Stärkung des Generalbundesanwalts – Lohngerechtigkeit in Finnland

23.04.2014

Recht in der Welt

USA – Drohneneinsatz: Wie spiegel.de meldet, war die Klage der New York Times auf Herausgabe von Unterlagen zum Drohneneinsatz der US-Regierung vor dem Berufungsgericht in New York erfolgreich. Die Regierung muss die bisher geheim gehaltenen Militärunterlagen zum Drohneneinsatz gegen Terrorverdächtige nun offenlegen.

Finnland – Lohngleichheit: Die Welt (Suvi Turtiainen) beschreibt einen Gesetzesentwurf der finnischen Regierung, der die bestehenden Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen bei gleicher Arbeit effektiver bekämpfen soll. Es ist vorgesehen, dass die Unternehmen Kategorien für die jeweiligen Positionen mit einem Durchschnittsgehalt festlegen und Fälle von Gehaltsabweichungen im Unternehmen bekanntmachen sollen. Ungerechtfertigte Abweichungen müssten anschließend vom Unternehmen beseitigt werden.

Russland – Oppositionspolitiker verurteilt: Die FAZ (Friedrich Schmidt) berichtet von einer erneuten Verurteilung des Oppositionspolitikers Alexej Nawalnyj in Moskau. Das Moskauer Gericht habe ihn wegen Beleidigung eines Kommunalpolitikers auf Twitter zu einer Geldstrafe verurteilt. Nawalnyj steht bereits wegen einer anderen Verurteilung unter Hausarrest und es läuft ein weiteres Verfahren gegen ihn wegen Untreue. Bei negativem Ausgang drohen ihm bis zu zehn Jahre Straflager.

Sonstiges

Menschen hinter den Gesetzen: Die SZ (Marlene Weiss/Johann Osel) stellt in einem ausführlichen Portrait fünf Personen vor, die maßgeblich zur gesetzliche Regelung der Rente mit 67, der Pflegeversicherung und der Vergütung von Ökostrom beigetragen haben.

Das Letzte zum Schluss

Justin Bieber darf bleiben: Die US-Regierung hat den Antrag auf Ausweisung des Popsängers und kanadischen Staatsbürgers Justin Bieber abgelehnt. In einer Online-Petition hatten 270.000 Menschen den Entzug der Arbeitserlaubnis und seine Ausweisung gefordert, weil der Popsänger sich "gefährlich, rücksichtslos, zerstörerisch" verhalte und Drogen nehme, schildert spiegel.de. Über den Entzug der Arbeitserlaubnis entschieden die Gerichte, so dass das Weiße Haus nicht zuständig sei.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. April 2014: Roboterautos vor Gericht – Stärkung des Generalbundesanwalts – Lohngerechtigkeit in Finnland . In: Legal Tribune Online, 23.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11761/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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