Die juristische Presseschau vom 23. April 2014: Roboterautos vor Gericht – Stärkung des Generalbundesanwalts – Lohngerechtigkeit in Finnland

23.04.2014

Sollen autonome Roboterautos künftig als ePersonen vor Gericht gestellt werden - wenn etwas schief geht? Außerdem in der Presseschau: der Generalbundesanwalt soll leichter Verfahren an sich ziehen können, FDP will zeitliche Dauer von Gesetzen begrenzen, BGH zu Insolvenztourismus, Finnland setzt sich für Lohngleichheit ein und warum Justin Bieber in den USA weiter singen darf.

Thema des Tages

Autos vor Gericht: Die SZ (Christoph Behrens) beleuchtet auf ihrer Wissenschafts-Seite die rechtlichen Probleme des "hochautomatisierten" Autofahrens. "Je selbständiger Fahrzeuge agieren, umso delikater werde die Frage: Wer haftet, wenn etwas schiefgeht?", zum Beispiel bei der automatisierten Einparkhilfe. Der Rechtsprofessor Eric Hilgendorf - Experte für Roboterrecht - schlägt vor, "für autonome Maschinen den Status einer 'ePerson' zu erfinden. Solche elektronischen Personen könnten in Form einer Versicherungssumme über ein Vermögen verfügen – und im Ernstfall auf Schadensersatz verklagt werden."

Rechtspolitik

Stärkung des Generalbundesanwalts: Wie nun auch spiegel.de und SZ (Robert Rossmann) melden, sieht ein Gesetzesentwurf des Justizministers Heiko Maas (SPD) eine Zuständigkeitsänderung des Generalbundesanwalts vor. Er soll künftig Verfahren mit Staatsschutzbezug leichter an sich ziehen können. Obwohl auch die Bundesanwaltschaft bei den NSU-Ermittlungen zu Fehleinschätzungen kam, sei von dieser mehr Aufklärungswille als von den Staatsanwaltschaften der Länder zu erwarten, weil sie keine Rücksicht auf örtliche Imageprobleme nehmen müsse, kommentiert Christian Rath (taz).

EU-Richtlinie zur Bankensanierung: Das Handelsblatt (Ruth Berschens und andere) berichtet von Streitigkeiten um die Anwendung des sogenannten "Bail-in-Prinzips" der geplanten EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten. Laut Insiderinformationen plane die EZB, dieses Prinzip, wonach zunächst Eigentümer und Bankengläubiger haften sollen, aufzuweichen und somit den Einsatz von öffentlichen Mitteln zur Bankenrettung möglich zu machen.

Vergaberecht und Selbstreinigung: Die Anwälte Andreas Neun und Benjamin Herz stellen auf der FAZ-Seite "Recht und Steuern" die neuen EU-Regeln zum Ausschluss von Bewerbern um öffentliche Aufträge vor. Die Änderung der EU-Vergaberichtlinie, die bis Frühjahr 2016 in deutsches Recht umgesetzt sein muss, sehe vor, dass Unternehmen den Ausschluss vermeiden oder begrenzen können, wenn sie einen Selbstreinigungsprozess durchlaufen. Sie könnten ihre wiegergewonnene Zuverlässigkeit zum Beispiel durch eine personelle Neuorganisation oder die Einführung von Compliance-Maßnahmen belegen.

Befristung von Gesetzen: Den Vorschlag der NRW-Landtagsfraktion der FDP, zukünftig alle Gesetze mit einem "Verfallsdatum" zu versehen, nimmt lto.de (Claudia Kornmeier) zum Anlass für ein Interview mit der Akademischen Rätin Angela Schwerdtfeger, die zur Gesetzgebung in Krisenzeiten forscht. Sie hält andere Überprüfungsmechanismen, wie nachträgliche Berichtspflichten und den Normenkontrollrat für sinnvoller.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. April 2014: Roboterautos vor Gericht – Stärkung des Generalbundesanwalts – Lohngerechtigkeit in Finnland . In: Legal Tribune Online, 23.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11761/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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