Die juristische Presseschau vom 22. November 2016: Volks­be­fra­gungen sind unzu­lässig / Rich­ter­da­ten­bank hilft Anwälten / Scharia-Polizei bleibt straflos

22.11.2016

Recht in der Welt

Israel – Muezzinrufe: Die SZ (Peter Münch) schildert den Streit über ein von der israelischen Regierung geplantes Gesetz, das Muezzin-Rufe verbietet. Angeblich gehe es um Lärmschutz.

Türkei – Kindesmissbrauch: In der Türkei hat die Regierungspartei AKP einen Vorschlag eingebracht, mit dem Kindesmissbrauch rückwirkend straffrei gestellt werden soll, wenn die sexuelle Handlung nicht erzwungen wurde und der Täter das Opfer heiratet. Damit sollen die Interessen junger Mädchen gewahrt werden, die von ihren Familien in Unkenntnis der Gesetzeslage minderjährig verheiratet wurden und deren Ehemänner deshalb im Gefängnis sitzen. Die Opposition warf der Regierung vor, damit Kindesmissbrauch  zu decken. Es berichten zeit.de (Susanne Güsten) und die Welt (Deniz Yücel).

EGMR – Türkei: Der türkische Assistenzprofessor Ulas Karan schildert auf verfassungsblog.de die Folgen eines Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von vergangener Woche, der immer noch die Ausschöpfung des Rechtswegs zum türkischen Verfassungsgericht forderte. Das Verfassungsgericht habe seit dem Putschversuch bereits rund 40.000 Verfassungsklagen erhalten, mehr als doppel soviel wie sonst in einem Jahr. Selbst wenn es schnell entscheide, sei fraglich, ob seine Urteile befolgt werden.

IStGH: Die Krise des Internationalen Strafgerichtshofs, nachdem sich immer mehr Staaten von ihm abwenden, schildern spiegel.de (Thomas Darnstädt) und KStA (Christian Rath). Zu diesem Thema kommentiert Christian Bommarius (BerlZ): "Nicht die fehlende Effizienz des ICC verursacht den Exodus der Mitgliedsstaaten, sondern im Gegenteil die Angst der Staatsverbrecher vor seiner Effizienz."

Sonstiges

Menschenwürde: Die FAZ (Florian Meinel) bespricht ein Buch, das der Staatsrechtler Manfred Baldus über die Interpretationsgeschichte der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes geschrieben hat. Baldus plädiere für einen Verzicht auf alle Theologie, Philosophie und Soziologie der Würde und dafür, den Satz von der Menschenwürde "mit einer juristisch-rationalen Methode" in "konkrete Verbotstatbestände" zu übersetzen.

DNA-Tests: Die BadZ (Christian Rath) beschreibt, wie die Polizei nach dem Mord an einer Studentin freiwillig abgegebene Speichelproben sammelt und dabei die Regeln für DNA-Reihenuntersuchungen nicht anwendet.

Haftbefehle: Die SZ (Toni Wölfl) schildert in ihrem Bayern-Teil, dass in Bayern rund 25.000 Haftbefehle offen seien, weil die Sicherheitsbehörden zu wenig Personal hätten. Sorgen um die Sicherheit mache sich vor allem die SPD-Opposition.

Das Letzte zum Schluss

LAG Düsseldorf – Kündigung von Autoverkäufer: Durfte ein Autohändler fristlos gekündigt werden, nachdem er betrunken und ohne Führerschein mit überhöhter Geschwindigkeit auf einem Renn-Quad nachts durch Düsseldorf gefahren war? Dessen Argument, er musste seinen Lamborghini verfolgen, der vor seinen Augen gestohlenen worden war, ließ der Arbeitgeber, ein Autohaus, nicht gelten, es zweifle an seiner Zuverlässigkeit im Umgang mit schnellen Autos. Über den Fall, den das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelte, berichtet community.beck.de (Markus Stoffels).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. November 2016: Volksbefragungen sind unzulässig / Richterdatenbank hilft Anwälten / Scharia-Polizei bleibt straflos . In: Legal Tribune Online, 22.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21223/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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