Die juristische Presseschau vom 21. Februar 2014: Harte Worte in Hannover – Teurer Vergleich – BVerfG zum Rückwirkungsverbot

21.02.2014

Recht in der Welt

Großbritannien – Ecclestone: Vor dem High Court in Großbritannien ist eine Entschädigungsklage in Millionenhöhe gegen Formel 1-Chef Bernie Ecclestone abgewiesen worden. Wie die FAZ (Henning Peitsmeier) in ihrem Unternehmens-Teil schreibt, hätte die klagende Münchner Filmfirma nicht nachweisen können, dass ihr bei dem Geschäft von Ecclestone und dem früheren BayernLB-Manager Gerhard Gribkowsky ein Schaden entstanden sei. Dieser Verkauf von Anteilen der Rennserie sei nach Ansicht des Gerichts allerdings sehr wohl als "korrupte Vereinbarung" einzustufen, der Beklagte zudem weder verlässlich noch vertrauenswürdig.

Großbritannien – News of the World: Über den Prozess gegen Rebekah Brooks und andere mutmaßlich Verantwortliche für Abhöraktionen im Dienste der inzwischen eingestellten Zeitung "News of the World" berichtet die FAZ (Henning Peitsmeier) im Feuilleton. Ein besonders grelles Licht auf "das enge Flechtwerk von Politik und Journalismus" habe eine im Verfahren veröffentlichte Mail des früheren Premierministers Tony Blair an Brooks geworfen, in der er auf dem Höhepunkt des Skandals der Journalistin seine Unterstützung angeboten habe. Spiegel.de (Carsten Volkery) schreibt über die Aussage der Journalistin vor Gericht.

Ukraine – Janukowitsch: In einem Kommentar zur Lage in der Ukraine fordert Torsten Krauel (Welt), Wiktor Janukowitsch, den Präsidenten des Landes, dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag/Niederlande zu überstellen. In Europa schieße man nicht auf Demonstranten, "auch nicht auf solche mit Molotow-Cocktails."

Sonstiges

NSU-Film: Die FAZ (Michael Hanfeld) berichtet über Pläne der ARD, in einem dreiteiligen Fernsehfilm und einer von Stefan Aust erstellten Dokumentation die Geschichte der Terror-Vereinigung NSU zu erzählen.

Di Fabio: Udo Di Fabio, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht und Katholik, ist zum neuen Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats für das Lutherjubiläum im Jahr 2017 gewählt worden, berichtet die Welt (Matthias Kamann).

Das Letzte zum Schluss

Dienstfrei: Mit der zumindest in einigen Teilen des Landes elementar wichtigen Frage, ob an den närrischen Tagen rund um den Karneval gearbeitet werden muss, befasst sich Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder (kanzlei-blaufelder.com). Wo Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen keine Regelungen treffen, müssten sich feierwütige Arbeitnehmer auf eine entsprechende betriebliche Übung berufen. Dies sei aber dann nicht erfolgversprechend, wenn die Arbeitsbefreiung alljährlich unter Vorbehalt erfolgt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Februar 2014: Harte Worte in Hannover – Teurer Vergleich – BVerfG zum Rückwirkungsverbot . In: Legal Tribune Online, 21.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11119/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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