Die juristische Presseschau vom 7. Dezember 2023: LG Rott­weil zu Impf­schaden / EuGH vor Sco­ring-Urteil / "Gruppe Reuß" vor Anklage

07.12.2023

Biontech gewinnt Prozess wegen angeblicher Impfschäden. Am heutigen Donnerstag entscheidet der EuGH über die Scoring-Praktik der Schufa. Die Anklage gegen die "Gruppe Reuss" soll noch vor Weihnachten erfolgen.

Thema des Tages

LG Rottweil zu Impfschaden: Das Landgericht Rottweil wies die Schadensersatzklage eines 58-jährigen Mannes gegen den Impfstoff-Hersteller Biontech ab. Der Mann hatte angegeben, nach einer Corona-Impfung einen Augeninfarkt erlitten zu haben und seitdem unter einer verminderten Sehkraft auf dem rechten Auge zu leiden. Ansprüche nach dem Arzneimittelgesetz waren laut Gericht nicht ersichtlich. Die Europäische Kommission habe in mehreren Zulassungsverfahren ein positiv bewertetes Nutzen-Risiko-Verhältnis angenomen. Der Kläger habe nicht überzeugend dargelegt, dass es Fehler im Zulassungsverfahren für den Impfstoff gab oder dass es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gebe, die zu einer geänderten Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses hätten führen können. Ansprüche aus allgemeinem Deliktsrecht sah das Gericht ebenfalls nicht als gegeben an, weil weder Fahrlässigkeit des Herstellers noch eine vorsätzliche Schädigung vorlägen. Die Frage, ob die verminderte Sehkraft überhaupt Folge der Impfung war, konnte deshalb offen bleiben. SZ (Werner Bartens/Elisabeth Dostert) und LTO berichten,

Rechtspolitik

IStGH-Richterwahl: Erstmals seit Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs wird Deutschland ab 2024 nicht mehr mit einer Richter:in in Den Haag vertreten sein. Die von der Bundesregierung unterstützte Kandidatin, die BGH-Richterin Ute Hohoff, ist am Dienstagabend in der Vertragsstaatenversammlung in New York aus dem Wahlverfahren ausgeschieden. Sie hatte in sieben Wahlgängen mit deutlichem Abstand nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit der 123 Vertragsstaaten erhalten, wie die FAZ (Stephan Klenner) meldet.

EuGH-Richterwahl: Nun berichtet auch die FAZ (Reinhard Müller), dass Thomas von Danwitz als erster Deutscher vor seiner vierten Amtszeit am Europäischen Gerichtshof steht. Die Bundesregierung hat dem EU-Ministerrat seine Wiederwahl vorgeschlagen. Danwitz ist bereits Kammerpräsident und habe auch den "Ehrgeiz zu Höherem". Dass er von den anderen EuGH-Richter:innen zum Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs gewählt werden könnte, gilt dennoch als unwahrscheinlich. Seit 2015 hat der Belgier Koen Lenaerts dieses Amt inne. 

Einbürgerung: Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt hat in einem Erlass festgelegt, dass eine Einbürgerung in dem Bundesland ab sofort ein ausdrückliches Bekenntnis zum Existenzrecht Israels voraussetzt. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) griff damit einen Vorschlag des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz auf. Das Bundesinnenministerium wies darauf hin, dass nach der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts jede antisemitisch motivierte Handlung eine Einbürgerung ausschließen soll. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir erläuterte, dass das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie Straffreiheit bereits jetzt Voraussetzungen für die Einbürgerung seien. LTO (Hasso Suliak) berichtet.

Iris Mayer (SZ) begrüßt den Erlass. Es sei "keinesfalls zu viel verlangt, dass jede und jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen will, sich zum Existenzrecht Israels als Teil der deutschen Staatsräson bekennen muss". 

IMK - Antisemitismus: Die Innenminister:innen der Länder diskutieren bei der ab dem heutigen Donnerstag stattfindenden Innenministerkonferenz u.a. Gesetzesverschärfungen, um effektiver gegen Antisemitismus vorgehen zu können. So solle etwa die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe gestellt werden. Die taz (Konrad Litschko) berichtet. 

Reinhard Müller (FAZ) betont, dass jeder, der das Existenzrecht Israels bestreitet, es auch der Ukraine oder Deutschland absprechen könnte. 

Haushalt: Laut SZ (Robert Roßmann) kommt der Bundesrat am heutigen Donnerstag auf Bitten der Bundesregierung zu einer Sondersitzung zusammen. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Nachtragshaushalt 2023. Am 14. Dezember ist die Abstimmung des Bundestags geplant. In der nächsten regulären Bundesratssitzung am 15. Dezember soll es dann den zweiten und abschließenden Durchlauf in der Länderkammer geben. 

Christian Rath (taz) hält es für nachvollziehbar, dass in den Nachtragshaushalt 2023 nicht auch noch die Kredite von sonstigen Sondervermögen, etwa für Kita-Ausbau und Digitalisierung, einbezogen wurden. Nach dem Urteil des BVerfG zur Verbuchung von Krediten hätte dies zwar nahegelegen. Für diese Kredite hätte aber weder eine Notlage erklärt werden können noch könnten am Ende des Jahres schnell noch 18 Milliarden Euro eingespart werden. 

Cannabis: Über die vorläufige Verschiebung des Vorhabens, den Konsum von Cannabis für Erwachsene teilweise zu legalisieren, berichtet nun auch die taz (Manuela Heim/Konrad Litschko). Auf Wunsch der SPD soll das Gesetz im Bundestag erst im kommenden Jahr beschlossen werden. Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hätte als ersten Schritt die Einführung von Modellprojekten begrüßt, um dann nach einer Evaluierung einen geeigneten Weg der Legalisierung einzuschlagen. 

NS-Raubkunst: Die Zeit (Tobias Timm) befasst sich mit den aktuell zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Verbrechen rund um in der NS-Zeit geraubte Kunstwerke aufzuklären, aber auch mit den Grenzen, an die etwaige Regelungen stoßen. So ist etwa die Washingtoner Erklärung, auf die sich vor 25 Jahren 44 Staaten geeinigt hatten, rechtlich nicht bindend. Private Sammler:innen müssen Naziraubkunst in Deutschland wegen der hier geltenden Verjährungsfristen nicht herausgeben. Seit Jahren werde von der Bundespolitik angekündigt, das Verfahren zu vereinfachen, passiert sei bislang aber nichts. Laut Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) soll sich dies im Frühjahr ändern. 

Justiz

EuGH – Scoring: Der Europäische Gerichtshof wird am heutigen Donnerstag die vom Verwaltungsgericht Wiesbaden vorgelegte Frage entscheiden, ob die Bonitätseinschätzung der Schufa, das sogenannte Scoring, eine laut DSGVO grundsätzlich unzulässige automatisierte Entscheidung ist. Generalanwalt Priit Pikamäe hatte dies bejaht. Auch, wenn der EuGH dem Generalanwalt folgt, möchte die Schufa weiterhin am Scoring festhalten; etwa mittels spezieller Verträge, mittels Einwilligungen seitens der Betroffenen oder über eine gesetzliche Grundlage im Bundesdatenschutzgesetz. Die taz (Svenja Bergt) berichtet vorab.

GBA – Umsturzpläne/Reuß: Die SZ (Sebastian Erb/Sebastian Pittelkow/Jörg Schmitt) berichtet ausführlich über die noch für dieses Jahr geplante Anklage der Bundesanwaltschaft gegen die sogenannte "Gruppe Reuß" wegen Bildung, Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Hochverrats. Vor genau einem Jahr wurden im Rahmen der größten Anti-Terror-Razzia in der Geschichte der Bundesrepublik 25 Verdächtige festgenommen. Die Ermittler:innen des Bundeskriminalamtes führten nun zusammen, dass die Gruppe um den 72-jährigen Frankfurter Unternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß durch eine Mischung aus Reichsbürgerideologie, Esoterik und dem Glauben an die QAnon-Verschwörung angetrieben wurde. Der Generalbundesanwalt ermittelt derzeit gegen 69 Personen. 27 davon sitzen in Untersuchungshaft. Noch vor Weihnachten sollen sie an den Oberlandesgerichten Frankfurt, Stuttgart und München angeklagt werden. 

BAG zu Blick aufs Handy nach Feierabend: Nachdem die Landesarbeitsgerichte Thüringen und Schleswig-Holstein in der Vergangenheit geurteilt hatten, dass ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit keine SMS auf seinem Handy lesen muss, kam das Bundesarbeitsgericht laut beck-aktuell (Joachim Jahn) nun zu einem anderen Schluss: Ein Notfallsanitäter, der zweimal eine kurzfristige Änderung seines Dienstplans erst nach dem regulären Schichtbeginn zur Kenntnis genommen hatte, weil er nach Feierabend nicht auf sein Handy geschaut hatte, habe seine Arbeitsleistung laut BAG nicht wie erforderlich angeboten. Daher habe sich der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug befunden. Für den Arbeitnehmer habe eine Nebenpflicht aus dem Vertragsverhältnis bestanden, "die Zuteilung des Dienstes zur Kenntnis zu nehmen", selbst wenn sie auf seinem Mobiltelefon eingegangen sei. Dieser Pflicht habe er auch außerhalb seiner eigentlichen Dienstzeit nachzukommen. 

OLG Frankfurt/M. zu Entschädigung nach Doppelmord: Der als Doppelmörder verurteilte Andreas Darsow aus Südhessen ist erneut mit dem Versuch gescheitert, ein Gericht von seiner Unschuld zu überzeugen. Gegenstand des Zivilprozesses vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. war ausschließlich die Entschädigung in Höhe von rund 69.000 Euro für die Tochter des getöteten Ehepaares, die die Attacke schwer verletzt überlebt hatte. Die Richterinnen des Zivilsenats waren bei der Frage, ob sie Darsow für den Täter hielten, nicht an das frühere Urteil der Darmstädter Strafrichter gebunden, kamen aber ebenfalls zu dem Schluss, dass Darsow schuldig ist. Die FAZ (Jan Schiefenhövel) berichtet.

VG Gießen zu Kosten einer Handyortung nach Suizidankündigung: Ein Mann, der mehrfach bei Polizei und Stadtverwaltung anrief und ankündigte, sich und andere zu verletzen, muss die Kosten für die Ortung seines Handys tragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gießen laut LTO entschieden. Eine Schädigung des klagenden Mannes oder anderer Personen sei hinreichend wahrscheinlich gewesen. Eine lediglich telefonisch Kontaktaufnahme sei nicht ebenso effektiv wie eine unmittelbare persönliche Kontaktaufnahme gewesen. 

LG Mönchengladbach zu Tötung der Ehefrau: Laut spiegel.de wurde ein 75-Jähriger durch das Landgericht Mönchengladbach zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er mit einem Hammer neunmal auf seine schlafende Frau eingeschlagen und sie so getötet hatte. Der Rentner hatte die Tat gestanden und ausgesagt, er habe seiner Frau ein Leben in Armut ersparen wollen. Das Paar hatte den gemeinsamen Sohn regelmäßig finanziell unterstützt und sich dafür verschuldet.

LG Bochum zu Schüssen auf Synagoge: Wie spiegel.de berichtet, verurteilte das Landgericht Bochum einen 37-jährigen Rechtsextremisten, der im April 2021 auf eine Bochumer Synagoge geschossen hatte, unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung sowie wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahre und zehn Monaten. Ob der Angeklagte die Taten aufgrund seiner rechtsextremen Gesinnung verübt hatte, konnten die Richter im Urteil nicht sicher feststellen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. 

LG Berlin zu Immobilien aus Remmo-Clan: Wie die FAZ (Markus Wehner) schreibt, hat das Landgericht Berlin die Einziehung von acht Immobilien eines heute 27-jährigen Mannes aus dem deutsch-arabischen Remmo-Clan abgelehnt, da nicht nachweisbar sei, dass die Immobilien mit Geldern aus Straftaten finanziert wurden. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Zuvor war gegen den Mann ein Geldwäscheverfahren geführt worden. Es wurde eingestellt, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass er Beute aus Straftaten investiert hatte. 

LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet über den Fortgang des Strafprozesses gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun. Der als Zeuge vorgeladene Rechtsanwalt Frank Eckstein wurde nach seinem Mandanten Jan Marsalek befragt, der seit inzwischen dreieinhalb Jahren auf der Flucht ist. Er berief sich aber auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Indirekt ließ er aber durchblicken, dass er auch weiterhin im Kontakt mit Marsalek stehe. 

AG Heidelberg zu Klimaprotest/Farbanschlag : Im Oktober besprühte ein Klimaaktivist das Gebäude der Universität Heidelberg mit Farbe. Nun wurde der 27-Jährige vom Amtsgericht Heidelberg in einem beschleunigten Verfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Schaden belief sich auf 30.000 Euro. Zuvor war der Angeklagte zu mehreren Geldstrafen verurteilt worden. spiegel.de berichtet. 

Überlastete Staatsanwaltschaften in NRW: Angesichts von mehr als 230.000 offenen Ermittlungsverfahren in Nordrhein-Westfalen und einer damit einhergehenden Überlastung der Staatsanwaltschaften sollen laut Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) in Nordrhein-Westfalen zeitnah Richter:innen bei den Staatsanwaltschaften aushelfen. Die Präsident:innen der Oberlandesgerichte sicherten ihre Unterstützung für einen sogenannten Belastungsausgleich noch im laufenden Jahr zu. LTO berichtet. 

Recht in der Welt

USA – Glyphosat: Ein Geschworenengericht in Philadelphia verurteilte den deutschen Pharma- und Agrarkonzern Bayer am Dienstag zur Zahlung von 3,5 Millionen US-Dollar an eine Frau, die ihre Krebserkrankung auf den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup zurückgeführt hatte. Damit erlitt Bayer eine erneute Niederlage vor Gericht. Die zahlreichen Klagen hatte sich der Konzern mit der Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto eingehandelt. spiegel.de berichtet. 

Großbritannien – Leiche in Gefriertruhe: Ein 53 Jahre alter Mann aus Birmingham, der die Leiche seines 71-Jährigen ehemaligen Mitbewohners beinahe zwei Jahre in einer Gefriertruhe aufbewahrt und mehrfach auf das Bankkonto des Verstorbenen zugegriffen hatte, wurde zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Es berichtet spiegel.de.   

Frankreich – Justizminister: Die Zeit (Matthias Krupa) schreibt über den Strafprozess gegen den früheren Strafverteidiger und heutigen Justizminister Éric Dupond-Moretti wegen Interessenskonflikts und den nunmehr erfolgten Freispruch. Dupond-Moretti wurde vorgeworfen, seine mit der Ernennung zum Minister einhergehende neue Macht ausgenutzt zu haben, um alte Rechnungen zu begleichen. Laut Staatsanwaltschaft sei der Interessenkonflikt "offensichtlich". Das Gericht sah zwar ebenfalls einen Interessenkonflikt, betonte aber, dass Dupond-Moretti keine Absicht nachzuweisen sei.

Sonstiges

Betriebliche Weihnachtsfeiern: LTO-Karriere (Michaela Felisiak/Dominik Sorber) vermittelt arbeitsrechtliche Informationen rund um betriebliche Weihnachtsfeiern. So sei beispielsweise die Teilnahme nicht verpflichtend. Sofern die Weihnachtsfeier aber während der Arbeitszeit stattfinde, müssten diejenigen Arbeitnehmer, die nicht daran teilnehmen möchten, stattdessen (weiter)arbeiten. 

Morde von Hanau: Wie die taz (Christoph Schmidt-Lunau) berichtet, bescheinigte Hessens Landtag im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zu den Hanau-Morden den Sicherheitsbehörden Fehler. So hätte ein anderes Handeln der zuständigen Behörden das Durchführen der Tat erschwert oder den Ablauf der Tat bzw. die Ereignisse in der Tatnacht und danach verändert. Auch im Umgang von Polizei und Justiz mit den Angehörigen der Opfer und mit Überlebenden nach der Tat seien Fehler gemacht worden. Opfervertreter:innen bemängelten ausbleibende Konsequenzen.

Aiwanger/Verdachtsberichterstattung: Der Deutsche Presserat hat Beschwerden gegen die Verdachtsberichterstattung der Süddeutschen Zeitung (SZ) über die Flugblatt-Affäre um den bayerischen Vize-Regierungschef Hubert Aiwanger (Freie Wähler) als unbegründet zurückgewiesen. So habe etwa an dem veröffentlichten Verdacht, Aiwanger habe in seiner Jugend ein antisemitisches Flugblatt verfasst, ein erhebliches öffentliches Interesse bestanden. Auch eine Vorverurteilung nach Ziffer 13 des Pressekodex liege nicht vor, da die Vorwürfe nicht als Tatsachen bezeichnet worden seien, der Betroffene ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt habe und entlastende Stimmen zu Wort gekommen seien. Die FAZ berichtet. 

Caspar Shaller (taz) kommt zu dem Schluss, dass sich nur Aiwanger selbst "unsauber" verhalten habe, indem er etwa auf die Fragen der SZ mit Klagedrohung reagiert und über "importierten Antisemitismus" gesprochen hatte, obwohl er selbst "doch gerade das prominenteste Beispiel für den hier gezüchteten, noch immer schwelenden Antisemitismus" sei.

 

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LTO/bo/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Dezember 2023: LG Rottweil zu Impfschaden / EuGH vor Scoring-Urteil / "Gruppe Reuß" vor Anklage . In: Legal Tribune Online, 07.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53358/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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