Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2017: NPD-Ver­bots­ver­fahren / Straf­be­fehl für taz-Späher / Auf­klärung zu Amri

17.01.2017

Recht in der Welt

Ägypten/Saudi-Arabien – Inseln: Das oberste ägyptische Verwaltungsgericht hat die von Präsident Abdelfattah al-Sisi geplante Rückgabe zweier unbewohnter Inseln im Roten Meer an Saudi-Arabien untersagt. Der Bericht der SZ (Paul-Anton Krüger) informiert auch über die historischen Hintergründe der Territoriumsverschiebung. Ein verfassungsgerichtliches Verfahren sei in der Angelegenheit weiterhin anhängig.

Sonstiges

Fall Amri: Nach dem nun auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium vorgelegten Bericht von Bundesinnen- und -justizministerium war der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz seit dem Jahr 2015 regelmäßig Thema von Sicherheitsbesprechungen. Einschätzungen kamen sowohl vom Generalbundesanwalt, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, als auch von Landesbehörden aus Nordrhein-Westfalen und Berlin, berichtet die FAZ (Reiner Burger/Eckart Lohse). Sie hätten dabei übereingestimmt, dass mit dem "Eintritt eines schädigenden Ereignisses" durch Anis Amri trotz dessen Gefährlichkeit nicht zu rechnen gewesen sei. Bundesbehörden verneinten, dass er für sie als V-Mann tätig war.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) hält in einem Kommentar weitere Aufklärung für nötig. Insbesondere müsse geklärt werden, warum von einer erwogenen Abschiebungsanordnung nach § 58a Aufenthaltsgesetz Abstand genommen wurde. Die Vorschrift sei schließlich eigens geschaffen worden, "um mit ausländischen Terrorplanern kurzen Prozess zu machen". Um wahlkampfbedingten Aufklärungsschwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, schlägt Heribert Prantl (SZ) die Bestellung eines Sonderermittlers vor. Als dessen "Ur-Vorbild" könne Hermann Höcherl gelten. Der CSU-Politiker habe 1978 "konkret und lehrreich" in kürzester Zeit dargelegt, welche Pannen bei der Entführung und Ermordung Hanns Martin Schleyers passierten.

Social Bots: Der Einsatz von Social Bots, verstanden als technische Instrumente zur massenhaften Verbreitung von Informationen, gefährdet den fairen fairen demokratischen Parteienwettbewerb. Zu diesem Ergebnis gelangt eine ausführliche Analyse von Lucas Gasser und Matthias Kraatz auf verfassungsblog.de. Die Autoren, Rechtsreferendar und Doktorand, leiten eine staatliche Schutzpflicht zur Abwehr derartiger Manipulationsversuche her.

Journalisten-Ausschluss: Am kommenden Samstag veranstaltet die ENF-Fraktion des Europäischen Parlaments, zu der Marcus Pretzell als nordrhein-westfälischer Landesvorsitzender der AfD gehört, ihren Wahlkampfauftakt in Koblenz. Dass von der Veranstaltung zahlreiche Journalisten ausgeschlossen sind, verstößt nach Einschätzung der betroffenen FAZ (Helene Bubrowski) gegen geltendes Recht. Die Veranstalterin könne sich zwar auf ihr Hausrecht berufen, hierbei jedoch nicht willkürlich, etwa wegen kritischer Berichterstattung, vorgehen. Ob Fraktionen des Europaparlaments an die Europäische Grundrechte-Charta gebunden sind, sei allerdings noch nicht höchstrichterlich geklärt.

Fraktionslose Abgeordnete: Aus Anlass des Falls der soeben aus der Unionsfaktion im Bundestag ausgetretenen Abgeordneten Erika Steinbach befasst sich die FAZ (Günter Bannas) vertieft mit den Rechten fraktionsloser Abgeordneter. Für diese erstritt Thomas Wüppesahl nach seinem Austritt aus der Grünen-Fraktion 1989 vor dem Bundesverfassungsgericht das Recht, an Ausschüssen teilzunehmen und in diesen zwar nicht abstimmen, aber reden zu können.

Das Letzte zum Schluss

Prüfungs-Schock: Studenten der Université du Luxembourg erlebten bei ihrer Examensprüfung im Europarecht zunächst eine angenehme Überraschung, dann aber wohl einen einigermaßen großen Schock. Nach Meldung von iurratio.de (Jannina Schäfer) wurden ihnen neben der Examensaufgabe auch gleich die dazugehörigen Lösungen ausgeteilt. Der Fehler wurde alsbald bemerkt, die Prüfung daraufhin abgebrochen. Der nun ins Auge gefasste Nachholtermin im kommenden Monat dürfte zahlreichen Studenten, die vor Auslandssemestern stehen, erhebliche Schwierigkeiten bereiten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2017: NPD-Verbotsverfahren / Strafbefehl für taz-Späher / Aufklärung zu Amri . In: Legal Tribune Online, 17.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21787/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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