Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2017: NPD-Ver­bots­ver­fahren / Straf­be­fehl für taz-Späher / Auf­klärung zu Amri

17.01.2017

Justiz

EGMR – Prepaid-Karten: Mittlerweile am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte streitet der Landtagsabgeordnete Patrick Breyer (Piraten) für das Recht, entgegen der Bestimmung von § 111 Telekommunikationsgesetz Prepaid-SIM-Karten auch ohne die Preisgabe persönlicher Daten erwerben zu können. In einer lto.de vorliegenden Stellungnahme hat das Bundesjustizministerium nun dargelegt, dass das Recht auf anonyme Kommunikation bei der anzustellenden Abwägung mit anderen Rechten nachrangig sein könne. Die beanstandete Regelung stünde jedenfalls im Einklang mit dem "relativ weiten Beurteilungsspielraum" des Gesetzgebers.

OLG Hamm TÜV-zertifiziert: Dem Oberlandesgericht Hamm hat der TÜV Nord ein Qualitätsmanagement nach "DIN ISO 9001" attestiert. Die Zertifizierung würdige die Verwaltung des größten deutschen OLG, erläutert die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

KG Berlin – Gina-Lisa Lohfink: Das Kammergericht Berlin hat die Revisionsverhandlung in der Strafsache Gina-Lisa Lohfink auf den 10. Februar terminiert. Nach Angaben ihres Verteidigers sei die Generalstaatsanwaltschaft in wesentlichen Punkten der eingelegten Revision beigetreten. bild.de (Sven Kuschel) berichtet.

LG Bielefeld – Tönnies: Bei der am Landgericht Bielefeld anhängigen innerfamiliären Auseinandersetzung um Firmenanteile des Fleischkonzerns Tönnies haben Zeugen des klagenden Neffen Robert beschrieben, wie dessen beklagter Onkel Clemens bei der Leitung des gemeinsamen Unternehmens Geschäftsentscheidungen auch am Beirat vorbei und ohne Inkenntnissetzung der Familienangehörigen betrieben habe. Dies schreibt das Hbl (Christoph Kapalschinski).

LG Köln – Schickedanz: Im Schadensersatzverfahren zwischen Madeleine Schickedanz und dem Bankhaus Sal. Oppenheim hat das Landgericht Köln den Verkündungstermin abermals, diesmal auf den 7. Februar verschoben. Nach Meldung der FAZ (Brigitte Koch) haben sich die Parteien bereits außergerichtlich geeinigt, dem Gericht jedoch bislang noch nicht die erforderlichen einheitlichen Erklärungen hierüber zukommen lassen.

LG Würzburg – Facebook: Das Hbl (Milena Merten) befragt den Rechtsanwalt Chan-jo Jun. Vor dem Landgericht Würzburg begehrt der Jurist, die Verbreitung eines fremdenfeindlich kommentierten Selfies seines Mandanten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zu untersagen. Im Interview erläutert er seine Motivation.

LG Düsseldorf – Brandlegung: Unter anderem wegen schwerer Brandstiftung sind zwei aus Nordafrika stammende Männer am Landgericht Düsseldorf angeklagt. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen sie aus Ärger darüber, dass während des Ramadan auch tagsüber Essen angeboten wurde, die von ihnen bewohnte Flüchtlingsnotunterkunft in Brand gesetzt haben. Die FAZ (Reiner Burger) berichtet.

AG Berlin-Tiergarten zu taz-Spähaffäre: Wegen unbefugtem Ausspähen von Daten hat das Berliner Amtsgericht Tiergarten gegen einen früheren Redakteur der taz einen Strafbefehl über 160 Tagessätze verhängt. Der Verteidiger des Betroffenen gehe davon aus, dass auf einen Einspruch verzichtet werde, berichtet die taz (Martin Kaul/Sebastian Erb). Für die Staatsanwaltschaft bleibe das Motiv der Tathandlung unklar, die betroffene Redaktion dagegen halte die unternommene Aneignung von Daten und Passwörtern für privat motiviert.

AG Hamburg – Waffen: Vor dem Amtsgericht Hamburg muss sich ein Journalist in einem ungewöhnlichen Verfahren wegen unerlaubten Transports von Waffen verantworten. Der Angeklagte wollte durch die vermeintliche Tathandlung, der Übergabe mehrerer nicht schussbereiter Waffen an die damalige Justizsenatorin, darauf aufmerksam machen, dass eben diese Waffen nach Einziehung in einem anderen Verfahren durch die Staatsanwaltschaft wieder für den Handel freigegeben wurden, schreibt die taz-Nord (Magda Schneider).  Hierzu habe nach Ansicht des Angeklagten keine Berechtigung bestanden.

VG Schleswig – Mietpreisbremse: Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig wird am heutigen Dienstag zur Klage einer Interessengemeinschaft von Grundstückseigentümern gegen die Mietpreisbremse verhandelt. Dies meldet die taz-Nord.

Heinrich Senfft: Die taz (Bettina Gaus) würdigt in einem Nachruf den jüngst verstorbenen Rechtsanwalt Heinrich Senfft als "Vorkämpfer für den Rechtsstaat" und nennt einige herausragende, vom Verstorbenen betreute Mandate.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2017: NPD-Verbotsverfahren / Strafbefehl für taz-Späher / Aufklärung zu Amri . In: Legal Tribune Online, 17.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21787/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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