Die juristische Presseschau vom 17. August 2017: Warnruf aus der Justiz / BVerfG zu Zwangs­be­hand­lungen / Schweizer Spion ange­klagt

17.08.2017

Recht in der Welt

Afghanistan – Versammlungsgesetz: Ein Gesetzentwurf der afghanischen Regierung sieht weitreichende Einschränkungen des Versammlungsrechtes vor. Hierüber berichtet die taz (Ehsan Qaane/Thomas Ruttig). Künftig sollen nur noch Versammlungen mit "reformerischer Absicht" zulässig sein, nicht jedoch solche, die lediglich ethnische, religiöse oder regionale Anliegen vertreten. Überdies sollen die Organisatoren für alle im Verlauf der Demonstration von Teilnehmern begangenen gesetzwidrigen Handlungen persönlich haften. Auch soll die Polizei umfangreiche Befugnisse zur Auflösung von Versammlungen erhalten. Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Gesetzentwurf als verfassungswidrig.

Belgien – Rituelles Schlachten: In einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de befasst sich Rechtsprofessor Gerhard van der Schyff mit einem im Juni vom Regionalparlament Flanderns erlassenen gesetzlichen Verbot des rituellen Schlachtens. Er sieht durch das Gesetz die in Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützte Religionsfreiheit der Juden und Muslime verletzt, die das Schächten praktizieren. Insbesondere der pauschale Verweis in der Gesetzesbegründung auf die Möglichkeit, nach religiösem Ritus hergestelltes Fleisch zu importieren, werde der Bedeutung der Religionsfreiheit nicht gerecht. 

Kenia – Wahlanfechtung: Der bei der Präsidentenwahl in Kenia unterlegene Oppositionspolitiker Raila Odinga hat angekündigt, das Ergebnis der Wahl vor dem Verfassungsgericht anzufechten, wie die FAZ und das Hbl melden. Bei der Abstimmung seien Computer der Wahlkommission gehackt worden. Die Wahlkommission selbst bestreitet dies. 

Sonstiges

Strafbare Gewaltaufrufe: Der Habilitand Alexander Heinze befasst sich in der FAZ mit der Strafbarkeit von Akteuren, die im Vorfeld gewalttätiger Demonstrationen über soziale Netzwerke Gewaltaufrufe an unüberschaubare Personengruppen senden. So käme etwa eine Strafbarkeit nach § 111 Strafgesetzbuch wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten in Betracht. Das größere Problem sei indes, die Verantwortlichen überhaupt ausfindig zu machen. 

Das Letzte zum Schluss

Gestohlene Klausuren: Wer fremdes Gut bei sich trägt, sollte besonders vorsichtig sein. Dies hat kürzlich ein Professor an der Hochschule Emden/Leer besonders zu spüren bekommen, dem im Zug ein Koffer mit 60 unkorrigierten Klausuren gestohlen wurde. Wie das Hbl meldet, müssen die Studierenden die Arbeit zum bilanziellen Rechnungswesen nun wiederholen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. August 2017: Warnruf aus der Justiz / BVerfG zu Zwangsbehandlungen / Schweizer Spion angeklagt . In: Legal Tribune Online, 17.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23985/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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