Die juristische Presseschau vom 17. August 2017: Warnruf aus der Justiz / BVerfG zu Zwangs­be­hand­lungen / Schweizer Spion ange­klagt

17.08.2017

Justiz 

BVerfG zu Zwangsbehandlungen: Das Bundesverfassungsgericht hat strenge Vorgaben für eine Zwangsmedikation in der Unterbringung aufgestellt, wie lto.de (Maximilian Amos) und SZ (Kim Björn Becker) berichten. Vorrang müsse es haben, das Einverständnis des Patienten einzuholen. Sofern dies nicht gelinge, müsse die Zwangsbehandlung so rechtzeitig angekündigt werden, dass der Patient sich gegen diese juristisch wehren könne. Eine Zwangsbehandlung dürfe nur als letztes Mittel und durch einen Arzt eingesetzt werden. Überdies müsse die Entscheidung der Überprüfung durch eine neutrale Stelle zugänglich sein. Ähnliche rechtliche Anforderungen hatte das Gericht bereits für Zwangsbehandlungen im Maßregelvollzug aufgestellt. 

BVerfG – EZB-Anleihenkäufe: Nach dem gestrigen Vorlagebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble die Europäische Zentralbank verteidigt, wie faz.net meldet. Er betrachte deren Mandat für eingehalten. In einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de analysiert Juniorprofessor Matthias Goldmann den Vorlagebeschluss und bemerkt dabei einen deutlich konzilianteren Ton des BVerfG gegenüber dem EuGH im Vergleich zu jenem, den es noch 2015 im Vorlagebeschluss im OMT-Vefahren gewählt hatte.

BFH – Scheidungskosten: Die Kosten für die Rechtsverfolgung in einem Scheidungsprozess sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat. Dies melden lto.de und SZ (Stephan Radomsky). Nach einer Neuregelung des Einkommensteuergesetzes konnten bereits seit 2013 die Kosten der Rechtsverfolgung nur noch dann abgesetzt werden, wenn ohne gerichtlichen Prozess die Existenzgrundlage des Betroffenen gefährdet gewesen wäre. Eine solche existenzielle Betroffenheit liege bei Scheidungsprozessen jedoch in der Regel nicht vor, urteilte das Gericht.  

BAW – Spionage-Anklage: Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Schweizer Spion erhoben, der zwischen Juli 2011 und Februar 2015 deutsche Steuerbehörden ausgeforscht haben soll. Dies melden FAZ und Welt. Hintergrund der Spionage-Tätigkeit soll der Ankauf von Steuer-CDs durch deutsche Steuerfahndungsbehörden gewesen sein. Bereits im Frühjahr 2012 hatte die Schweizer Bundesanwaltschaft Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder erlassen, wofür der mutmaßliche Spion 13.000 Euro erhalten habe.

Rechtshilfe mit Polen: Die BadZ (Christian Rath) analysiert, dass die am Samstag in Kraft getretene Justizreform in Polen die Zusammenarbeit mit deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften zunächst nicht berührt. Im Einzelfall könnte sich die deutsche Justiz einer Zusammenarbeit bei Europäischem Haftbefehl und Europäischer Ermittlungsanordnung verweigern.

BSG – Ehrenamt und Sozialbeiträge: Die gesetzliche Sozialversicherung darf für eine für ein Ehrenamt gezahlte pauschale Aufwandsentschädigung keine Beiträge erheben. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden, wie die SZ meldet. Dies gelte auch dann, wenn Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden, solange diese im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Ehrenamt stehen. Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen ehrenamtlichen Kreishandwerksmeister, der eine jährliche Aufwandsentschädigung von 6.500 Euro erhielt. Eine Erwerbsabsicht habe er mit seiner Tätigkeit trotz der Höhe der Entschädigung nicht verfolgt, urteilte das Gericht.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. August 2017: Warnruf aus der Justiz / BVerfG zu Zwangsbehandlungen / Schweizer Spion angeklagt . In: Legal Tribune Online, 17.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23985/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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