Die juristische Presseschau vom 22. Juni 2017: Quellen-TKÜ und Onli­ne­durch­su­chung / EuGH zu Schlei­er­fahn­dung / Bericht NSU-U-Aus­schuss

22.06.2017

Recht in der Welt

Vereinigtes Königreich – Boris Becker: Ein britisches Gericht hat Boris Becker in einem Schadensersatzprozess für bankrott erklärt, berichtet die SZ (Björn Finke/Gerald Kleffmann). In dem Verfahren ging es um Schulden gegenüber einer britischen Bank in "substanzieller Höhe". Nun wird ein Insolvenzverwalter über Beckers Vermögen bestellt.

Ungarn – Tote Flüchtlinge: Wegen des Todes von 71 Flüchtlingen in einem Kühllaster, der medial für Aufsehen sorgte, beginnt in der ungarischen Stadt Kecskemét der Prozess gegen eine Gruppe von Männern. Ihnen wird vorgeworfen, den Lkw über die Grenze nach Österreich gefahren und dort abgestellt zu haben. Die SZ (Cathrin Kahlweit) und Welt (Boris Kálnoky) fassen den Fall und die Vorwürfe zusammen.

Sonstiges

Hans-Joachim Rehse: Die Zeit (Robert Pausch) widmet sich in einem ausführlichen Beitrag dem Prozess gegen Hans-Joachim Rehse, der als beisitzender Richter neben Roland Freisler an Todesurteilen zur NS-Zeit mitwirkte. Nachdem er zunächst wegen Rechtsbeugung verurteilt worden war, sprach ihn die nächste Instanz frei. Der Prozess steht exemplarisch für das Versagen der Nachkriegsjustiz in der Aufarbeitung der Verbrechen der NS-Justiz.

Handbuch des Staatsrechts: Reinhard Müller (FAZ) bespricht das in dritter Auflage erschienene Handbuch des Staatsrechts, herausgegeben von Paul Kirchhof und Josef Isensee. Das Handbuch sei ein Porträt der deutschen Staatsrechtslehre und des Bundesverfassungsgerichts, es zeige "Kontinuität und Wandel und Wirrungen". Zudem greife das Werk das Verhältnis Deutschlands zur EU auf.

Innerparteiliche Demokratie: Die Rechtsprofessoren Schönberger und Schönberger befassen sich in einem Gastbeitrag in der FAZ mit der Sicherstellung innerparteilicher Demokratie bei der Aufstellung von Wahllisten für die Landtagswahlen. Die Listenaufstellung sollte im Wesentlichen denselben demokratischen Anforderungen wie der Wahlvorgang genügen, die durch einen Landeswahlleiter sicherzustellen seien. Anderenfalls verlören die Parteien an Glaubwürdigkeit.

NSU-U-Ausschuss: Am heutigen Donnerstag soll der Abschlussbericht des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag verabschiedet werden. Die taz (Konrad Litschko) erläutert den 1.000-seitigen Bericht. Kritisiert werden insbesondere der verantwortungslose Umgang mit V-Leuten, Ermittlungspannen sowie die zu enge Fokussierung auf das Trio, obwohl unübersehbare Hinweise auf die Beteiligung weiterer Personen bestünden. Die Linke habe einen neuen Untersuchungsausschuss zu Rechtsterrorismus und Geheimdiensten gefordert.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. Juni 2017: Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung / EuGH zu Schleierfahndung / Bericht NSU-U-Ausschuss . In: Legal Tribune Online, 22.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23226/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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