Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2017: Keine Abstim­mung über Homo-Ehe / Kom­mis­sion zu Auto­nomen Fahren / EGMR zu Anti-Schwulen-Gesetz

21.06.2017

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: Das polnische Verfassungsgericht hat laut SZ (Florian Hassel) und FAZ (Konrad Schuller) den Weg für eine geplante Justizrefom geebnet. Es erklärte die bisherige Zusammensetzung des Nationalen Gerichtsrates, der maßgeblichen Einfluss bei der Auswahl von Richtern hat, für verfassungswidrig. Jetzt will die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) zwei Gesetze verabschieden, auf die gestützt das Parlament und der Justizminister mehr Einfluss auf die Justiz haben werden.

Florian Hassel (SZ) sieht in den Gesetzen eine Denkschule zum Ausdruck kommen, "welche die klassische westliche Gewaltenteilung in Regierung, Parlament und Justiz nicht akzeptiert". Europa habe die Demontage des Rechtsstaates zwar nicht gebilligt, habe aber resigniert.

EGMR zu Anti-Homosexuellen-Gesetz in Russland: Ein russisches Gesetz gegen "Propaganda für Homosexualität" ist diskriminierend und verletzt die Meinungsfreiheit. Zu diesem Ergebnis ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gekommen. Russland habe nicht nachweisen können, dass das Gesetz erforderlich sei, um das Leben der traditionellen Familien zu schützen oder Jugendliche davor zu bewahren, verleitet zu werden. Die SZ (Julian Hans), swr.de (Gigi Deppe) und spiegel.de (Annette Langer) berichten.

Reinhard Veser (FAZ) hält die vom EGMR beanstandeten Strafvorschriften für symptomatisch: "In Putins Russland wird von Staats wegen eine Atmosphäre der Intoleranz gegen alle geschaffen, die nicht in das von oben vorgegebene Raster passen."

Sonstiges

Gefangenensammelstelle in Hamburg: Die Polizei hat die für die Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg eingerichtete Gefangenensammelstelle präsentiert. Dort können bis zu 500 Personen festgehalten werden. Da das Amtsgericht selbst in der "roten Zone" liegt, sollen die zuständigen Richter direkt in der Sammelstelle über die Gewahrsamnahmen entscheiden, so die taz (Katharina Schipkowski).

Das Letzte zum Schluss

Später Gang zum Anwalt: Über einen verspäteten Gang zum Anwalt berichtet kanzlei-hoenig.de (Carsten Hoenig). Der Ratsuchende war im Strafbefehlsverfahren zu insgesamt 440 Tagessätzen verurteilt worden. Statt sich bei der ersten Post von der Polizei an einen Anwalt zu wenden, meldete er sich erst, nachdem die Vollstreckungsstelle der Staatsanwaltschaft ihn zum Haftantritt geladen hatte, weil er die Geldstrafe nicht zahlte.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Juni 2017: Keine Abstimmung über Homo-Ehe / Kommission zu Autonomen Fahren / EGMR zu Anti-Schwulen-Gesetz . In: Legal Tribune Online, 21.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23237/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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