Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2017: Trau­ben­zu­cker­wer­bung ver­boten / Aus­wei­tung von DNA-Ana­lysen / Raser vor dem BGH

09.06.2017

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: Das polnische Parlament hat am Donnerstagabend über zwei Gesetze abgestimmt, mit denen der Einfluss von Exekutive und Legislative auf die Justiz ausgeweitet wird. Das schreibt die FAZ (Konrad Schuller). Danach soll der Justizminister künftig die Präsidenten aller Gerichte ohne Angabe von Gründen austauschen können. Im "Landesjustizrat", der bei der Ernennung von Richtern eine wichtige Rolle spielt, sollen zukünftig nur noch Richter sitzen, die vom Parlament gewählt werden. Die regierende Partei "Recht und Gerechtigkeit" sehe darin einen Schlag gegen die "Gerichtokratie", die Opposition spreche von einer "Säuberung" der Justiz.

USA – Comey vs. Trump: Der ehemalige FBI-Chef James Comey hat schwere Vorwürfe gegen den US-Präsidenten Donald Trump erhoben. Trump habe in einem persönlichen Gespräch gesagt, er hoffe, dass die Ermittlungen gegen den damaligen Sicherheitsberater Michael Flynn fallen gelassen würden. Dies habe Comey als Anweisung verstanden. Treffen die Aussagen Comeys zu, so könnte die Affäre nicht nur in einem Amtsenthebungsverfahren münden, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für Trump haben. Von der Anhörung Comeys berichten u.a. die FAZ (Andreas Ross) und die Welt (Clemens Wergin).

Nikolas Busse (FAZ) gibt zu bedenken, dass es sich bei der Behinderung der Justiz um einen schwammigen Straftatbestand handele. Zudem müsse sich Trump vor dem Kongress verantworten, dem es weniger um rechtliche als um politische Fragen gehe. Clemens Wergin (Welt) misst den Äußerungen Comeys ein "besonderes juristisches Gewicht und starke Glaubwürdigkeit" bei, wenn auch "die Sache wegen der verfassungsrechtlichen Sonderstellung des Präsidenten wohl kaum jemals vor Gericht enden wird".

Die taz (Bernd Pickert) erläutert erneut die Voraussetzungen einer Amtsenthebung. Das Hbl (Torsten Riecke) stellt den beruflichen Werdegang des Juristen James Comey vor.

Sonstiges

Hanfeinfluss am Steuer: lawblog.de (Udo Vetter) schildert den Fall eines Mandanten, der seinen Führerschein abgeben musste und einer Blutprobe unterzogen wurde, nachdem er unter Cannabis-Einfluss im Straßenverkehr angetroffen wurde. Die Polizisten hätten noch nicht die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes mitbekommen, durch die Cannabis zum verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel geworden ist. Dadurch scheide auch ein Verstoß gegen § 24a Straßenverkehrsgesetz aus, wenn eine entsprechende Verschreibung vorliege.

GWB-Novelle: Rechtsanwalt Jens Steger erläutert auf dem Handelsblatt-Rechtsboard die Änderungen durch die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Hauptaugenmerk liege auf der Erleichterung der Durchsetzung von kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen, etwa durch eine langsamere Verjährung und Informationsansprüche. Zudem habe das Bundeskartellamt Befugnisse zur Öffentlichkeitsarbeit und Kompetenzen für Verbraucherschutz bekommen.

SS-Richter Konrad Morgen: Auch die SZ (Gustav Seibt) stellt nun das Buch "Weil ich nun mal ein Gerechtigkeitsfanatiker bin" von Herlinde Pauer-Studer und J. David Velleman vor, das den Fall des SS-Richters Konrad Morgen moralphilosophisch und rechtstheoretisch untersucht. Morgen habe, nachdem er über einen unterschlagenen Goldklumpen auf den Massenmord der Nazis aufmerksam geworden sei, versucht, diesen juristisch zu stoppen. Die Autoren erschütterten in dem Buch die Auffassung, dass der Rechtspositivismus den Weg in den Unrechtsstaat eröffnet habe.

Das Letzte zum Schluss

AG Dortmund zu rauchenden Nachbarn: Ein Dortmunder Ehepaar hat Begrenzungen im Nikotin-Konsum zu erleiden. Weil ein Nachbar sich eingeschränkt fühlte, wurde das Ehepaar aus Dortmund verurteilt, von 0 bis 3 Uhr, 6 bis 9 Uhr, 12 bis 15 Uhr und 18 bis 21 Uhr das Rauchen auf dem Balkon zu unterlassen. Über das Urteil des Amtsgerichts Dortmund berichtet bild.de (Michael Engelberg/Andreas Wegener).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2017: Traubenzuckerwerbung verboten / Ausweitung von DNA-Analysen / Raser vor dem BGH . In: Legal Tribune Online, 09.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23148/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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