Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2017: Trau­ben­zu­cker­wer­bung ver­boten / Aus­wei­tung von DNA-Ana­lysen / Raser vor dem BGH

09.06.2017

Justiz

OLG Düsseldorf zu MyTaxi: Eine Passage in der Satzung einer Bonner Taxi-Genossenschaft, die die Nutzung der Taxi-App "MyTaxi" ausschließt, ist rechtswidrig. Das hat der Kartellsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Mit der App können Fahrgäste vermittelt, Fahrten bewertet und die Bezahlung abgewickelt werden. Der Ausschluss durch die Genossenschaft sei eine ungerechtfertigte Wettbewerbsbeschränkung, zitiert die FAZ (Hendrik Wieduwilt) den Anwalt von "MyTaxi".

LG Berlin zu Spendenkonto für Horst Mahler: Eine Berliner Bank durfte das Konto der Gattin von Horst Mahler kündigen, nachdem dieses als Spendenkonto für den untergetauchten und nach Ungarn geflohenen Rechtsextremen genutzt worden war. Das hat das Landgericht Berlin entschieden, wie spiegel.de und lto.de melden. Die Bank müsse es nicht dulden, eine Strafvereitelung zu unterstützen.

BGH – Raser-Unfall: Der Bundesgerichtshof muss über die Strafen gegen zwei Raser entscheiden, die vom Landgericht Köln wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren. Die Revision der Staatsanwaltschaft richtet sich lediglich gegen den Strafausspruch, der aus ihrer Sicht nicht hinreichend das "Rechtsempfinden der Bevölkerung" berücksichtigt habe. In der Verhandlung machte der Senat deutlich, dass der Rahmen für Korrekturen der Strafzumessung bei der Revision begrenzt sei. Die Frage, ob das Verhalten von Rasern möglicherweise auch als Totschlag oder Mord zu qualifizieren sei, ist gar nicht Gegenstand der Revision. Über den Fall und die Verhandlung berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die taz (Christian Rath) und lto.de.

EuGH – Dublin III: Österreich und Slowenien sind für die Prüfung der Anträge von Asylbewerbern zuständig, die im Rahmen der Massenbewegung im Jahr 2015 über Kroatien eingereist sind. Zu diesem Ergebnis kommt Eleanor Sharpston, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof. Zwar sehe die Dublin-III-Verordnung vor, dass der Staat zuständig ist, in den der Asylbewerber zuerst illegal einreist. Im Falle der von Kroatien tolerierten und sogar geförderten Durchreise sei jedoch keine illegale Einreise in diesem Sinne gegeben. Die Dublin-III-Verordnung sei "schlicht nicht für solche außergewöhnlichen Umstände gedacht gewesen". Über das Gutachten schreiben die FAZ (Eckart Lohse) und lto.de (Tanja Podolski).

LG Berlin – PKV-Beiträge: Im Streit um die Erhöhung von Beiträgen zu privaten Krankenversicherungen ist erst im Herbst mit einer Entscheidung des Berliner Landgerichts zu rechnen. Ein für Mittwoch vorgesehenes Urteil wurde verschoben. In dem Fall geht es um die Frage, ob ein Treuhänder, der für eine Krankenversicherung die Beitragsanpassungen überprüft, im erforderlichen Maße unabhängig ist, wenn er einen großen Teil seines Umsatzes mit einem Auftraggeber macht. Den Rechtsstreit und seine Hintergründe beleuchtet die SZ (Ilse Schlingensiepen).

LG Kassel – Rechtsbeugung: Laut Hannelore Crolly (Welt) wirft der Fall des jungen Amtsrichters Christoph R., der wegen Rechtsbeugung angeklagt ist, nachdem er als Richter einen Angeklagten in eine Gewahrsamszelle einsperren ließ, ein Schlaglicht auf die problematische Ausbildung von Richtern: "Ob kostengünstiges 'Training on the Job' tatsächlich der rechte Weg ist, um den Richternachwuchs heranzuziehen?"

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2017: Traubenzuckerwerbung verboten / Ausweitung von DNA-Analysen / Raser vor dem BGH . In: Legal Tribune Online, 09.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23148/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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