Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Mai 2017: Berlin trotzt LAG-Urteil / BSG bestä­tigt Leis­tungs­kür­zungen / Unt­reue-Ver­dacht bei VW

15.05.2017

Recht in der Welt

Polen – Verfassungsreferendum: Rechtsprofessor Marcin Matczak begründet auf verfassungsblog.de, warum es sich bei dem von der polnischen Regierung angekündigten Referendum eigentlich gar nicht um ein Verfassungsreferendum handele. Es stehe gar keine konkrete Verfassungsänderung zur Abstimmung. Letztlich könnte die Regierung das Referendum nutzen, um Legitimation für Änderungen zu erlangen, für die sie keine ausreichende Mehrheit hat.

Italien – Reparationen für NS-Verbrechen: Auf verfassungsblog.de wird die Debatte um die Reparationsansprüche wegen NS-Verbrechen und deren Durchsetzung fortgesetzt. Die Rechtswissenschaftler Alessandro Bufalini, Riccardo Pavoni und Christian J. Tams beschäftigen sich (in englischer Sprache) mit dem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts, das 2014 das Gesetz, das deutsches Vermögen vor der Vollstreckung schützte, für verfassungswidrig erklärte.

Indien – Blitzscheidungen: Das Oberste Gericht Indiens verhandelt über die Verfassungsmäßigkeit von sogenannten Blitzscheidungen. Nach dem für die muslimische Bevölkerung geltenden Familienrecht wird eine Scheidung sofort wirksam, sobald dreimal das Wort "talaq" ausgesprochen oder geschrieben wird. Frauenrechtlerinnen sehen darin ein Sonderrecht, das es Männern erlaube, über ihre Frauen zu verfügen. Heikel ist das Verfahren auch wegen Spannungen zwischen Hindu-Nationalisten und Muslimen, so die Montags-FAZ (Till Fähnders).

Juristische Ausbildung

Online Jura lernen: lto.de (Sabine Olschner) stellt sechs kostenlose Online-Angebote dar, mit denen Jurastudierende lernen könnten: Ein Online-Lehrbuch zum Internetrecht, Vorlesungs-Podcasts von Professor Stephan Lorenz, die Lernplattform "Jurcoach" zum Strafrecht, eine App zum Zivilrecht, eine Datenbank mit Urteilen aus dem öffentlichen Recht sowie die Kurse der Virtuellen Hochschule Bayern.

Sonstiges

Wehrdisziplinarrecht: Anlässlich der jüngsten Diskussionen über rechtsextreme Vorfälle in der Bundeswehr und deren Aufarbeitung stellt der Reserveoffizier und Jurastudent Simon Gauseweg auf lto.de die Möglichkeiten vor, die das Wehrdisziplinarrecht bereithält. In den Fällen der verdächtigen Franco A. und Maximilian T. sei mit einem gerichtlichen Disziplinarverfahren zu rechnen, das ähnlich einem Strafverfahren verlaufe.

Neuer Name für Dieter Degowski: Dieter Degowski, der beim sogenannten Gladbecker Geiseldrama 1988 beteiligt war und noch in der JVA Werl inhaftiert ist, wird vor seiner Entlassung einen neuen Namen bekommen. Das meldet spiegel.de. Christian Rath (Montags-taz) hält die Namensänderung für "zulässig und sinnvoll". Die entsprechende Verwaltungsvorschrift sehe eine solche für Straftätern mit seltenen oder auffälligen Familiennamen ausdrücklich vor. Sie sei auch nicht nur in Degowskis Interesse: "Denn wer keine neue Chance erhält, wird eher rückfällig."

Uli Hoeneß: Nachdem Uli Hoeneß bei einem Abendessen geäußert hatte, dass ein Freispruch in seinem Fall normal gewesen wäre, hat NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) einen Widerruf der Bewährung ins Spiel gebracht. strafverfahren.blogspot.de (Kerstin Rueber-Unkelbach) merkt dazu an, dass § 56 f StGB für einen solchen Fall keinen Widerruf vorsieht.

Hinrichtung nach Königsmord: Im Jahr 1610 wurde der katholische Fanatiker François Ravaillac brutal hingerichtet, nachdem er den französischen König Henri IV. ermordet hatte. 1757 erlitt Robert François Damiens wegen eines Mordversuchs an König Louis XV. ein ähnliches Schicksal. lto.de (Martin Rath) schildert die Umstände der Strafverfahren und zeigt Spurenelemente von damals im heutigen Recht auf.

Das Letzte zum Schluss

Richterliche Kleidungs-Tipps: Gleich zwei Gerichtsentscheidungen, über die lto.de berichtet, können als Kleidungs-Tipps gelesen werden. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein lehnte den Anspruch einer Frau ab, die mit High Heels in einem Fußabtreter-Gitterrost hängen geblieben war. Das Amtsgericht München verneinte die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht bei einem Weidekorb, aus dem zwei Stäbe herausstanden: "Die Klägerin hätte mit einem naturgemäß empfindlichen Strickkleid schlicht nicht zu nah herangehen sollen", so das Gericht.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Mai 2017: Berlin trotzt LAG-Urteil / BSG bestätigt Leistungskürzungen / Untreue-Verdacht bei VW . In: Legal Tribune Online, 15.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22915/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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