Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2017: Neo­nazi-Pro­zess geplatzt / Sch­le­cker-Pro­ku­rist sagt aus / Neue Ver­fas­sung für Vene­zuela?

03.05.2017

Recht in der Welt

Venezuela – Verfassung: Der Präsident Venezuelas, Nicolás Maduro, fordert die Verabschiedung einer neuen Verfassung. Dies berichten spiegel.de, FAZ und taz (Jürgen Vogt). Verfassunggebendes Organ soll eine noch zu bestimmende repräsentative Vertretung des Volkes sein, nicht das Parlament. Die Opposition kritisiert die mangelnde demokratische Legitimation und warnt vor der Einführung einer Diktatur. Die jetzige Verfassung Venezuelas stammt aus dem Jahr 1999.

Ohio – Hinrichtungen: Der US-Bundesstaat Ohio hat neun geplante Hinrichtungen verschoben. Zunächst solle die Entscheidung eines Bundesgerichtes über die Zulässigkeit der Verwendung des Wirkstoffes Midazolam abgewartet werden, melden FAZ und taz.

Frankreich – Paparazzi: Wegen der Veröffentlichung von Oben-ohne-Fotos der Herzogin von Cambridge Catherine in der französischen Ausgabe der Zeitschrift "Closer" begehren sie und ihr Ehemann William 1,5 Millionen Euro Schadensersatz von dem Magazin, meldet spiegel.de. Die Paparazzi-Aufnahmen, die auf einem Privatanwesen in der südfranzösischen Provence entstanden, waren 2012 veröffentlicht worden.

Sonstiges

EU-Kommission – Grenzkontrollen: Die EU-Kommission hat Deutschland erlaubt, die im September 2015 eingeführten Grenzkontrollen noch weitere sechs Monate aufrechtzuerhalten, meldet zeit.de. Laut EU-Innenkommissar Dimitri Avramapoulos sei dies jedoch die letztmögliche Verlängerung, danach sei "zu einem voll funktionierenden Schengensystem zurückzukehren".

Justiz-Auktionen: Allein Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2016 2,3 Millionen Euro bei Justiz-Aktionen erwirtschaftet, meldet lto.de. Bei diesen werden etwa Wertgegenstände aus der Zwangsvollstreckung, Diebesgut ohne bekannten Eigentümer oder ausrangiertes Justizmobiliar versteigert. Dazu gehörten im vergangenen Jahr etwa eine Uhr des Ex-Arcandor-Chefs Thomas Middelhoff und eine ehemalige Anklagebank.

Schweinehaltung: Ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Hamburger Kanzlei Günther kommt zum Schluss, dass die herkömmliche Schweinehaltung in Deutschland gegen das Tierschutzgesetz verstoße, berichtet die SZ (Katrin Langhans). Insbesondere der Platzmangel in den Stallanlagen verstoße gegen § 2 TierSchG, wonach eine den Bedürfnissen der Tiere entsprechende Unterbringung zu erfolgen habe.

Juristische Dolmetscher: lto.de berichtet über die Schwierigkeiten, mit denen juristische Dolmetscher konfrontiert sind. Insbesondere in seltenen Sprachen fehlten qualifizierte Personen an den deutschen Gerichten.

Das Letzte zum Schluss

Gestrandet im Gleisbett: Eine Autofahrerin in Bielefeld ist bei einer Trunkenheitsfahrt zu früh abgebogen und fand sich im Gleisbett wieder, meldet spiegel.de. Folge für die 51-Jährige: Eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer und Gefährdung des Bahnverkehrs.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2017: Neonazi-Prozess geplatzt / Schlecker-Prokurist sagt aus / Neue Verfassung für Venezuela? . In: Legal Tribune Online, 03.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22806/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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