Die juristische Presseschau vom 17. Februar 2017: Prüfpf­lichten des TÜV / Spricht Zschäpe mit Psy­ch­iater? / Kanz­lerin vor U-Aus­schuss

17.02.2017

Recht in der Welt

Amtsenthebung des US-Präsidenten: Wenn der US-amerikanische Vizepräsident und eine Mehrheit im Kabinett in einer Erklärung an den Kongress bekunden, der Präsident sei untauglich, die Befugnisse und Pflichten seines Amtes zu versehen, wird der Vizepräsident automatisch zum amtierenden Präsident. Dies sieht der 25. Zusatzartikel der US-amerikanischen Verfassung vor, dessen Voraussetzungen der Harvard-Professor für Verfassungsrecht Mark Tushnet auf verfassungsblog.de erläutert.

EuGH zu Radio und TV im Hotelzimmer: Sendeunternehmen dürfen für Radio und Fernsehen auf Hotelzimmern keine Gebühren verlangen; die Wiedergabe erfolge nicht öffentlich und gegen Eintrittsgeld. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. Die Rechtsanwälte Nils Rauer und Eva Vonau legen auf lto.de die Entscheidung dar.

Österreich – Vorgehen gegen Airbus: Die österreichische Regierung geht zivil- und strafrechtlich gegen zwei Airbus-Unternehmen vor. Sie fordert Schadensersatz in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, unter anderem weil Airbus für den Kauf von Eurofighter-Kampfflugzeugen 183,4 Millionen Euro zu viel berechnet und auch für kriminelle Geschäfte genutzt habe. Zudem erstattete sie Anzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Wien, so das Hbl (Markus Fasse/H.-P. Siebenhaar). Airbus zeigt sich verwundert über die Anschuldigungen.

Sonstiges

Merkel im NSA-U-Ausschuss: Wusste die Bundeskanzlerin etwas darüber, dass der Bundesnachrichtendienst Daten von Partnerstaaten ausspäht? Oder darüber, dass es kein No-Spy-Abkommen mit den USA geben würde? Diese Fragen beantwortete Angela Merkel (CDU) als Zeugin im NSA-Untersuchungsausschuss mit Nein. Sie räumte ein, der BND habe gegen ihre Vorgaben verstoßen. In Sachen Abkommen habe es ernsthafte Bemühungen gegeben. Unter anderem SZ (Nico Fried) und FAZ (Eckart Lohse) berichten über die Befragung der Kanzlerin.

Heribert Prantl (SZ) hält der "gretchenhaften" Unschuld der Kanzlerin entgegen, dass die Regierung nichts getan habe, "um diese grundrechtsbrechenden Aktionen aufzuklären". Vielmehr habe sie rund um den Skandal "geschwindelt, getrickst, getäuscht und gelogen". Das neue BND-Gesetz habe die illegalen Praktiken nun noch legalisiert – das Grundgesetz stehe jetzt ziemlich im Abseits. Wolfgang Gast (taz) erzählt von der Affäre aus seiner Sicht: "Derjenige (das Kanzleramt), der das Ziel der elektronischen Aufklärung vorgibt, kümmert sich nicht darum, wie das erreicht wird. Und der Auftragnehmer (der BND) ist so rücksichtsvoll, nichts darüber zu verraten, wie er die Ziele erreicht." 

spiegel.de erinnert an die wichtigsten Punkt der NSA-Affäre. Die taz (Patricia Hecht) interviewt den netzpolitik.org-Gründer Markus Beckedahl zum NSA-Skandal. Er spricht über die Reform des BND-Gesetzes, mutmaßliche Lügen der Kanzlerin, die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses und gesellschaftliches Bewusstsein für Datenschutz.

V-Mann "Tarif" im NSU-U-Ausschuss: Der NSU-Untersuchungsausschuss hat erstmals einen V-Mann befragt. Michael von Dolsperg alias "Tarif" hat erneut seinen Vorwurf wiederholt, er hätte dem Bundesverfassungsschutz mitgeteilt, das NSU-Trio kurz nach dem Untertauchen auffliegen lassen zu können. Die Behörde gibt an, diese Meldung nicht erhalten zu haben, die Akte ist allerdings vernichtet worden. Die Ausschussmitglieder halten die Aussage von Dolspergs für glaubwürdig, so die taz (Konrad Litschko).

Souveränität im Völkerrecht: Der Völkerrechtler Ralph Janik zeichnet auf juwiss.de anhand bedeutender Ereignisse nach, wie sich das Völkerrecht und mit ihm die staatliche Souveränität entwickelt hat. Der Amtsantritt Donald Trumps habe eine erneute Veränderung angestoßen. Janik mahnt: "Das Denken vom 'Recht auf Demokratie' und die Förderung der Menschenrechte werden immer stärker von geo- und realpolitischen Überlegungen verdrängt." Dies stärke das klassische, souveränitätsbezogene Völkerrecht. 

Das Letzte zum Schluss

Blick in die Vergangenheit: "Ein Hausknecht der betrunken nach Hause kam, ist, wahrscheinlich vom Schlage gerührt, todt im Bette gefunden." So klingt eine Polizeimeldung aus dem frühen 19. Jahrhundert. Die Berliner Polizei hat sich auf die Spuren ihrer vor 200 Jahren tätigen Kollegen begeben und alt mit neu verknüpft: Sie twitterte eine Stunde lang Originalmeldungen. Dies wiederum meldet die Welt

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Februar 2017: Prüfpflichten des TÜV / Spricht Zschäpe mit Psychiater? / Kanzlerin vor U-Ausschuss . In: Legal Tribune Online, 17.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22086/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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