Die juristische Presseschau vom 13. Juli 2016: Schiedshof gegen China / Geld für Kachel­mann / Roboter und Haf­tung

13.07.2016

Recht in der Welt

USA – Klagen gegen Facebook: Die Angehörigen von fünf Anschlagsopfern palästinensischer Attentäter verklagen den Social-Media-Konzern Facebook in New York auf Schmerzensgeld in Höhe von einer Milliarde Dollar. Sie sehen eine Mitverantwortung bei Facebook, weil die radikalislamische Hamas das Netzwerk für Propaganda und Anschlagsvorbereitung nutze, berichtet die FAZ.

Frankreich – Notstandsgesetz: Auf verfassungsblog.de beschäftigt sich der wissenschaftliche Mitarbeiter Ioannis Rodopoulosal in englischer Sprache mit der neuen Anti-Terror-Gesetzgebung, die sich in eine historische Kontinuität einfüge.

Griechenland – Siemens-Prozess: Der Prozess gegen Ex-Siemens-Chef Heinrich von Pierer und weitere Manager in Athen ist vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben worden, weil die Anklageschrift bislang nicht ins Deutsche übersetzt wurde, meldet das Hbl.

Frankreich – Staatshaftung für Terror: Der französische Staat hat eine Mitverantwortung an der Ermordung eines Soldaten im Jahr 2012, weil er die Überwachung des islamistischen Attentäters Mohamed Merah aufgegeben hatte. Das entschied das Verwaltungsgericht von Nîmes und sprach den Angehörigen eine Entschädigung zu, berichtet spiegel.de.

Sonstiges

Haftung für Roboter: In einem Gastbeitrag in der SZ schreibt Handelsrechtler Horst Eidenmüller über die Rolle des Rechts, wenn statt Menschen Roboter einen Fehler machen: Wenn lernende Maschinen zweckorientiert und sogar ethisch verantwortungsvoll handeln können, können sie dann auch persönlich haftbar sein?

BND-Spionage: Ausführlich berichten nun auch netzpolitik.org (Anna Biselli) und die taz (Christian Rath) über den Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags, aus dem sich ergibt, dass politische Ziele in EU- und NATO-Staaten vom BND rechtswidrig überwacht wurden.

Das Letzte zum Schluss

Polizei im Sexshop: In einem eskalierenden Konflikt zwischen einer Sexshop-Mitarbeiterin und einer Kundin musste in Köln die Polizei zur Hilfe gerufen werden. Der zuvor erworbene Vibrator mache belästigende Geräusche, beschwerte sich die Dame und verlangte Rückerstattung des Kaufpreises, die Verkäuferin wollte jedoch nur einen Gutschein herausgeben. Die Beamten sahen sich jedoch mangels Straftat nicht in der Lage, einzuschreiten, berichtet justillon.de (Stephan Weinberger).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lil

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Juli 2016: Schiedshof gegen China / Geld für Kachelmann / Roboter und Haftung . In: Legal Tribune Online, 13.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19957/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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