Die juristische Presseschau vom 28. Dezember 2016: Wei­tere Sicher­heits­maß­nahmen / BVerwG zu Refe­rendar-Unter­halts­bei­hilfe / Fischer zu Revi­si­ons­recht

28.12.2016

Recht in der Welt

EuGH zu Massenentlassungen: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfen Mitgliedsstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Massenentlassungen zum Schutz von Arbeitnehmern untersagen. Eine solche gesetzliche Regelung darf allerdings nicht "allgemein und ungenau" gefasst sein, meldet community.bek.de (Christian Rolfs).

Türkei – Putschversuch: Wie unter anderem spiegel.de meldet, beginnt in Istanbul der erste Prozess gegen mutmaßliche Unterstützer des Putschversuchs in der Türkei. Den 29 ehemaligen Polizisten wird der Versuch eines Umsturzes und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen, weil sie Befehle zur Verteidigung des Präsidenten-Palastes ignoriert haben sollen.

Sonstiges

Revisionsrecht: Bundesrichter Thomas Fischer nimmt in der Kolumne auf zeit.de das Rechtsmittelrecht zum Anlass, das Verhältnis von Tatrichtern und Revisionsrichtern und die Fortbildungstätigkeit der Letzteren zu besprechen. Dabei zeichnet er den Werdegang in der Justiz nach und zeigt auf, welche Faktoren Einfluss auf die Urteilsfindung haben können.

Unternehmensdigitalisierung: Rechtsanwalt Gunnar Sachs beschreibt in der FAZ, wie Unternehmen den Digitalisierungsprozess erfolgreich bewältigen könnten. Er rät zur Implementierung funktionierender Prozesse und zum Einsatz von geeigneten Digitalisierungsbeauftragten mit enger Vernetzung zu Entscheidungsträgern.

Fintech: Rechtsanwalt Carsten Kociok stellt in der FAZ dar, welche Voraussetzungen technologiebasierte Finanzdienstleister (Fintech-Unternehmen) erfüllen müssen, um ihre Produkte auf dem deutschen Markt anbieten zu können. Im Gegensatz dazu gebe es in Großbritannien ein vereinfachtes Modell für Start-Ups, das den Unternehmen ermögliche, ihre Dienstleistungen vorübergehend auf dem Markt zu testen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe dagegen keine Befugnisse, Ausnahmen von den Anforderungen des Finanzaufsichtsrechts auszusprechen.

Das Letzte zum Schluss

Reichsbürger vor Gericht: Ein selbst ernannter Reichsbürger hat sich nach Meldung von justillon.de (Andreas Stephan) erfolglos gegen die Staatsmacht in Gestalt des Amtsgericht Cham zu Wehr gesetzt. Nachdem der Mann sich geweigert hatte, auf der Anklagebank Platz zu nehmen, wurde sein Einspruch gegen einen Strafbefehl verworfen und ihm auferlegt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Dezember 2016: Weitere Sicherheitsmaßnahmen / BVerwG zu Referendar-Unterhaltsbeihilfe / Fischer zu Revisionsrecht . In: Legal Tribune Online, 28.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21583/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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