Die juristische Presseschau vom 24. bis 27. Dezember 2016: Streit um Sicher­heit / Face­book in der Kritik / BGH ent­scheidet zu VW-Über­nahme

27.12.2016

Justiz

BGH zu VW-Übernahme: Im Rechtsstreit um die geplatzte VW-Übernahme vor acht Jahren hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde mehrerer US-Hedgefonds gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2015 abgewiesen. Es handelte sich um eine Schadensersatzklage in Milliardenhöhe wegen Leerverkäufen, so berichten die Samstags-FAZ (ols) und lto.de.

BGH zu Mietzahlungen: Mieter müssen ihre Miete nicht so überweisen, dass das Geld bereits am vereinbarten Stichtag auf dem Konto des Vermieters sei, entschied der Bundesgerichtshof, wie die Samstags-SZ und lawblog.de (Udo Vetter) schreiben.

EuGH zu Vorratsdatenspeicherung: Der Akademische Rat a.Z. Nikolaus Marsch befasst sich auf verfassungsblog.de ausführlich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung und erklärt, warum das Gericht die Unionsgrundrechte berücksichtigt hat. Für die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden folge hieraus allerdings nichts, da die Unionsgrundrechte nicht Teil des Kontrollmaßstabes des Bundesverfassungsgerichts seien.

OLG Frankfurt zu Schwarzfahren: Das Fahren ohne Fahrschein stellt trotz des Tragens eines "Ich fahre umsonst"-Buttons eine Beförderungserschleichung dar, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und hob damit den Freispruch eines 52-jährigen Mannes auf. "Erschleichen" setze zwar ein heimliches Vorgehen voraus, allerdings sei der Button nicht die ganze Zeit sichtbar gewesen, weshalb der Anschein der Ordnungsmäßigkeit dennoch erweckt wurde. Es berichten spiegel.de (Benjamin Schulz) und lto.de.

BVerfG – Transparenzgesetz:
Arne Semsrott schreibt auf netzpolitik.org über die von der Open Knowledge Foundation und anderen eingelegten Verfassungsbeschwerden gegen das Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz, mit dem anonyme Anfragen an Behörden verhindert werden sollen. Die Regelung sei, so die Argumentation, sachlich nicht gerechtfertigt und stelle einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar. 

BayVerfGH – Entgeltzahlung an Professoren: Die Dienstags-taz (Sabine Seifert) schildert in einem ausführlichen Bericht den Fall eines "außerplanmäßigen Professors" (kurz: "apl. Prof."), der sich vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Verpflichtung zur unentgeltlichen Ableistung von zwei Semesterwochenstunden wehrt. Diese sind verpflichtend, damit er seinen Titel "apl. Prof." nicht verliert.

LG Arnsberg – Kronkorken-Gewinnspiel:
Das Landgericht Arnsberg hat sich laut spiegel.de mit der Frage zu beschäftigen, wem der Hauptgewinn bei einem Brauerei-Gewinnspiel zusteht. Im konkreten Fall hatten fünf Freunde während einer Reise gemeinsam Bierkisten gekauft. Einer der Kronkorken führte zum Hauptgewinn, der auch von einem aus der Clique entgegengenommen wurde. Nun erhebt einer der Fahrt-Teilnehmer Anspruch auf ein Fünftel des Gewinnwerts.

VG Stuttgart – Stuttgart 21: Die Deutsche Bahn hat Klage gegen ihre Projektpartner beim Bau von Stuttgart 21 auf Beteiligung an den Mehrkosten beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, meldet die Samstags-FAZ.

StA Nürnberg – V-Mann-Affäre beim LKA: Gegen den bisherigen Leiter der Sonderkommission zum Wiesn-Attentat vom 26. September 1980 und fünf weitere LKA-Beamte hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenunterdrückung, Strafvereitelung im Amt und Falschaussagen eingeleitet, berichtet focus.de. Anlass für die Ermittlungen ist ein V-Mann-Einsatz im Rockermilieu. Den Beamten wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, Straftaten gedeckt zu haben. Unter Zustimmung des Generalbundesanwalts wurde ein neuer Leiter für die SOKO eingesetzt.

Nebeneinkünfte von Bundesrichtern:
Bundesrichter erhalten Nebeneinkünfte in fünf- bis sechsstelliger Höhe, wie die Dienstags-SZ und Dienstags-FAZ melden. Dies gehe aus einer Anfrage der Grünen-Fraktion an die Bundesregierung hervor. Die Bundesregierung erkennt aufgrund der sehr "weitgehenden Anzeigeverpflichtung von Bundesrichtern" keine Missbrauchsgefahr. Die Bundestagsabgeordnete Katja Keul (Grüne) sieht hingegen eine Gefahr für die richterliche Unabhängigkeit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. bis 27. Dezember 2016: Streit um Sicherheit / Facebook in der Kritik / BGH entscheidet zu VW-Übernahme . In: Legal Tribune Online, 27.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21598/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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