Die juristische Presseschau vom 16. November 2016: NSA-Selek­toren bleiben geheim / Beschwerde gegen G 10-Gesetz / Haus­ge­burt ohne Hebamme

16.11.2016

Recht in der Welt

EGMR zu Hausgeburt in Tschechien: Laut Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt es kein Recht auf eine Hausgeburt mit Hebamme. Geklagt hatten zwei Frauen aus Tschechien, die Hausgeburten mit Hebamme vollziehen wollten. In Tschechien dürfen Hebammen jedoch nur helfen, wenn eine bestimmte medizinisch-technische Ausstattung vorhanden ist. Dies sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar, entschieden die Richter aus Straßburg laut FAZ (Helene Bubrowski). Zwar greife die Regelung in das Recht auf Privatleben ein, sie sei jedoch durch den intendierten Gesundheitsschutz gerechtfertigt.

IStGH – CIA-Folter: Die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag wird demnächst entscheiden, ob sie Ermittlungen wegen möglicher Verbrechen von US-Streitkräften in Afghanistan aufnimmt. Im Jahresbericht der Behörde heißt es, es gebe Gründe zur Annahme, dass im Zeitraum 2003 bis 2004 Folter und Misshandlungen begangen worden seien, so die taz (Dominic Johnson).

USA – Wahl von Trump: In einem englischsprachigen Beitrag auf lto.de analysiert Andrew Hammel, ehemaliger Professor für amerikanisches Recht, die Wahl von Donald Trump zum Präsidenten sowie die politischen und rechtlichen Folgen, insbesondere im Hinblick auf den US Supreme Court.

USA – Hitzetod: In Georgia ist ein Mann wegen Mordes verurteilt worden, nachdem sein Sohn im Auto den Hitzetod erlitt. Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht, dass es sich um einen Unfall handelte. Die Welt (Michael Remke) und spiegel.de berichten.

USA – Prozess gegen "Jan Rouven": In Las Vegas hat der Prozess gegen Jan Rouven Füchtener begonnen. Dem deutschen Magier wird Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen, ihm drohen bis zu 90 Jahre Haft, wie die FAZ (Christiane Heil) schreibt.

Polen – Rechtsstaatsverfahren: In einem englischsprachigen Beitrag auf verfassungsblog.de kritisieren Laurent Pech und Kim Lane Scheppele die Äußerungen des EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, das Rechtsstaatsverfahren gegen Polen aufzugeben. In Zeiten von zunehmendem Populismus brauche es eine starke Verteidigung liberaler Werte.

Sonstiges

Verbot von Salafistenverein: Wie unter anderem die SZ (Matthias Drobinski) berichtet, hat das Bundesinnenministerium die Salafistenvereinigung "Die Wahre Religion" verboten. In einem Kommentar weist Matthias Drobinski (SZ) darauf hin, dass es heikel sei, religiöse Vereine zu verbieten. In diesem Fall gebe es aber gute Gründe für ein Verbot. Jasper von Altenbockum (FAZ) begrüßt das Verbot, gibt aber zu bedenken, dass "dieser auch duldsame Staat mitunter Gefahr läuft, sich lächerlich zu machen".

Die taz (Christian Rath) erläutert die Voraussetzungen von Vereinsverboten und weist darauf hin, dass 2001 das sogenannte Religionsprivileg abgeschafft wurde, nach dem religiöse Vereine nicht verboten werden durften.

Normative Ordnungen: Die FAZ (Gerald Wagner) berichtet von einer Diskussion des Soziologen Armin Nassehi mit dem Rechtswissenschaftler Christoph Möllers am Berliner Maxim-Gorki-Theater über normative Ordnungen.

Luther und das Recht: Der Rechtsprofessor Michael Stolleis rezensiert im FAZ-Feuilleton das Buch "Martin Luthers Reformation und das Recht" des Staatsrechtlers und Rechtshistorikers Martin Heckel, in dem dieser darlegt, welchen Einfluss Luthers Theologie auf die Entwicklung des Rechts hatte.

Compliance bei der Umsatzsteuer: Der Rechtsanwalt Helge Jacobs befasst sich in der FAZ mit Compliance Management-Systemen, die steuerrechtliche Verstöße verhindern sollen. Angesichts häufiger Fehler bei Umsatzsteuervoranmeldungen könnten klar geregelte Dokumentationspflichten und Zuständigkeiten dazu beitragen, steuerstrafrechtliche Vorwürfe zu entkräften.

Erbschaftsteuer: Die Rechtsanwälte Christian von Oertzen und Frank Hannes erläutern in der FAZ die verschiedenen Verschonungssäulen für das Betriebsvermögen nach der inzwischen unterzeichneten und verkündeten Erbschaftsteuerreform.

Fischer zu Wahrheit: In seiner Kolumne auf zeit.de beschäftigt sich Bundesrichter Thomas Fischer diesmal ausführlich mit der Unterscheidung von Wahrheit und Lüge, Kriterien zur Glaubwürdigkeitsbeurteilung und Traumata.

Das Letzte zum Schluss

Noch eine Newsletter-Panne: Nachdem vergangene Woche bereits der Bundesgerichtshof mit fehlerhaften Newsletter-Einstellungen glänzte, ist dem Münsteraner IT-Rechts-Professor Thomas Hoeren laut FAZ (Hendrik Wieduwilt) ein ähnliches Malheur passiert. Antworten auf den Newsletter wurden an sämtliche Empfänger verschickt. Darunter war auch eine Abwesenheitsnotiz der Sparkasse Oberhausen, die – kaum war sie über den Verteiler geschickt – eine neue Abwesenheitsnotiz hervorrief usw. Wann die E-Mail-Flut endete, ist nicht bekannt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. November 2016: NSA-Selektoren bleiben geheim / Beschwerde gegen G 10-Gesetz / Hausgeburt ohne Hebamme . In: Legal Tribune Online, 16.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21166/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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