Die juristische Presseschau vom 16. November 2016: NSA-Selek­toren bleiben geheim / Beschwerde gegen G 10-Gesetz / Haus­ge­burt ohne Hebamme

16.11.2016

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf die Bundesregierung die NSA-Selektorenliste zurückhalten. Außerdem in der Presseschau: Amnesty-Beschwerde gegen G 10-Gesetz und Tschechien darf Hausgeburten erschweren.

Thema des Tages

BVerfG zu NSA-Selektoren: Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, die NSA-Selektorenliste dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorzulegen. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen der Linken und der Grünen wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Zwar sei die Selektorenliste grundsätzlich vom Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses erfasst, jedoch seien die Geheimhaltungsinteressen im konkreten Fall höher zu gewichten. Die Herausgabe würde die Kooperationsfähigkeit der deutschen Nachrichtendienste mit der NSA und damit die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung gefährden. Die NSA hatte dem BND die Selektoren zur Überwachung von Telekommunikation übermittelt. Die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Alexander Haneke), die taz (Christian Rath), tagesschau.de (Klaus Hempel), zeit.de (Kai Biermann) und netzpolitik.org (Anna Biselli) erläutern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Ronen Steinke (SZ) kritisiert, dass "nun selbst das Bundesverfassungsgericht den BND gegen kritische Fragen" abschirme. Es sei nicht neu, dass Geheimdienste einen "Fremdkörper im System der Gewaltenteilung" darstellten. Neu sei jedoch die Resignation der Justiz. Reinhard Müller (FAZ) betont hingegen, dass Deutschland auf die Zusammenarbeit der Dienste angewiesen sei. Gleichwohl müsse Berlin auch weiterhin deutlich machen, dass Partner nicht alles dürften.

Rechtspolitik

Autobahnen: Die Bundesautobahnen bleiben im Eigentum des Bundes. Das sieht ein entsprechender Entwurf für eine Grundgesetzänderung aus dem Bundesfinanzministerium vor, über den die FAZ (Manfred Schäfers), die Welt (Nikolaus Doll) und das Hbl (Jan Hildebrand) schreiben. Umstritten ist jedoch noch, ob an der Gesellschaft, die für die Verwaltung der Straßen eingerichtet werden soll, auch private Investoren beteiligt werden können.

Vermögensverschleierung: Die Justizministerkonferenz wird sich am Donnerstag mit einem Beschlussvorschlag des Hamburger Justizsenators Till Steffen (Grüne) befassen, nach dem die Verschleierung von Vermögenswerten unter Strafe gestellt werden soll. Das meldet die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

Fortbildungspflicht für Steuerberater: Bei der Konferenz des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. wurde vergangene Woche über mögliche Fortbildungspflichten für Steuerberater diskutiert. Anlass sei weniger die fehlende Qualität als vielmehr die Verteidigung der hohen Eintrittshürden gegenüber der Europäischen Kommission. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet und weist darauf hin, dass für Ärzte bereits Fortbildungspflichten gelten und die Bundesrechtsanwaltskammer diese künftig auch für Rechtsanwälte festlegen können soll.

Kopftuchverbot an Gerichten: Christian Rath kritisiert auf lto.de die Pläne des baden-württembergischen Justizministers Guido Wolf (CDU), Richtern das Tragen religiöser Symbole zu verbieten. Das Tragen eines Kopftuchs begründe keine Besorgnis über die Neutralität des Gerichts oder die Befangenheit der Richterin. Das geplante Verbot sei daher verfassungswidrig.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. November 2016: NSA-Selektoren bleiben geheim / Beschwerde gegen G 10-Gesetz / Hausgeburt ohne Hebamme . In: Legal Tribune Online, 16.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21166/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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