Die juristische Presseschau vom 27. Juli 2016: Dis­kus­sion über innere Sicher­heit / Scha­dens­er­satz für Streik / Reform des Jura­stu­diums

27.07.2016

Recht in der Welt

USA/Irland – Abgasskandal: Ein US-Gericht hat vorläufig dem Vergleich zugestimmt, den VW mit der US-Regierung und den Anwälten von Kunden ausgehandelt hat. Danach verpflichtet sich der Konzern, 14,7 Milliarden Dollar zu zahlen. Die SZ (Thomas Fromm/Claus Hulverscheidt/Nikolas Piper) schildert das Verfahren und erklärt in einem aktuellen Lexikonbeitrag das Instrument der Sammelklage. Unterdessen muss Volkswagen in einem anderen Verfahren vor einem Gericht im irischen Städtchen Castlebar sensible Dokumente offenlegen, berichtet das Hbl (Martin Murphy/Volker Votsmeier).

USA – Anstecker im Gerichtssaal: Um ein Zeichen gegen Gewalt gegen Schwarze zu setzen, trug eine US-amerikanische Anwältin auch im Gerichtssaal einen Anstecker der Black-Lives-Matter-Bewegung. Der Richter sah darin ein Verstoß gegen das Verbot politischer Symbole im Gerichtssaal und ließ die Anwältin schließlich in Handschellen abführen, berichtet zeit.de (Sasan Abdi-Herrle).

Demokratische Republik Kongo – Schnellverfahren gegen Sänger: In der Demokratischen Republik Kongo ist ein bekannter Sänger wenige Tage nach seiner Auslieferung aus Kenia wegen Körperverletzung verurteilt worden. Er hatte vor laufender TV-Kamera ein weibliches Mitglied seiner Band mit Füßen getreten. Laut taz (Dominic Johnson) wollte die Regierung ein Exempel statuieren.

Sonstiges

Ärztliche Schweigepflicht: Anlässlich des Amoklaufs in München erklärt die SZ (Wolfgang Janisch), dass Ärzte ihre Schweigepflicht nur beim Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr für Leben oder Gesundheit anderer Menschen brechen dürfen. Diese lasse sich jedoch nur selten in Behandlungsgesprächen feststellen. Die hohen Hürden für das Brechen der Schweigepflicht würden jedoch letztlich auch die potenziellen Opfer schützen, da sie psychisch Kranken den Gang zum Arzt erleichtern.

Schönheitsreparaturen: Im Wirtschaftsteil erläutert die SZ (Berrit Gräber) die mieterfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sogenannten Schönheitsreparaturklauseln. In vielen Fällen müssten Mieter nicht streichen oder tapezieren, auch wenn im Vertrag etwas anderes steht.

Pokémon Go: Der Juniorprofessor Jens Prütting befasst sich für die FAZ mit datenschutz-, ordnungs- und haftungsrechtlichen Fragen rund um das Nintendo-Spiel Pokémon Go.

Quotenpranger: Der Rechtsanwalt Christoph Seibt setzt sich in der FAZ mit einer "Prangerliste" auseinander, mit der Justiz- und Familienministerium Druck auf Unternehmen ausübt, die 30-Prozent-Geschlechterquote einzuhalten. Die Bestimmung der vom Gesetz erfassten Unternehmen durch die Ministerialbeamten sei fehlerhaft.

Unfallflucht: Bundesrichter Thomas Fischer befasst sich in seiner Kolumne auf zeit.de erneut mit Anekdoten sowie rechtlichen und moralischen Überlegungen zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort.

Juristische Ausbildung

Reform des Jurastudiums: Der FAZ (Jochen Zenthöfer) liegen Pläne der Justizminister der Länder vor, nach denen das Jurastudium reformiert werden soll. Sie sehen unter anderem vor, dass die Bedeutung des Schwerpunktbereichs sinkt und der staatliche Teil deutlich entschlackt werden soll. An Bedeutung würden dabei unter anderem das öffentliche Baurecht und das Versammlungsrecht verlieren. Kenntnisse der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Prozessrechts würden hingegen wichtiger werden. Kritik gibt es bereits an den Plänen, das Internationale Privatrecht aus dem Prüfungskanon zu streichen.

Das Letzte zum Schluss

Stinkefüße im ICE: Eine ICE-Fahrt von Basel nach Berlin endete für zwei Passagiere vorzeitig in Göttingen – mit der Einleitung von Strafverfahren wegen Beleidigung und Körperverletzung. Auslöser waren die stinkenden Füße eines 54-Jährigen, die sein 32-jähriger Sitznachbar nicht hinnehmen wollte. Es entwickelte sich eine Auseinandersetzung, in deren Zuge es zu der Beleidigung und einer Ohrfeige gekommen sein soll, schreibt spiegel.de (Antje Blinder).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Juli 2016: Diskussion über innere Sicherheit / Schadensersatz für Streik / Reform des Jurastudiums . In: Legal Tribune Online, 27.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20115/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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