Die juristische Presseschau vom 29. Juni 2016: VW für Mil­li­ar­den­ver­g­leich / Bes­sere Ink­lu­sion? / Mehr zum Brexit

29.06.2016

Justiz

OLG München – NSU: Im Prozess um die mutmaßlichen Rechtsterroristen des NSU scheint sich ein Ende der Beweisaufnahme abzuzeichnen. Das Gericht arbeite die letzten Reste ab, schreibt spiegel.de (Gisela Friedrichsen). Dabei könnte ein auf einem Zeitungsartikel gesicherter Fingerabdruck der Hauptangeklagten Zschäpe diese weiter in Bedrängnis bringen. Der Artikel über einen dem Trio angelasteten Mord taucht in einem Bekennervideo auf, Zschäpes Aussage nach will sie von den Taten jedoch nichts gewusst und sie nicht gebilligt haben. Sie versucht derweil erneut, ihre Pflichtverteidigerin Anja Sturm loszuwerden, so zeit.de.

EuGH – Rechtswahl in AGB: Die Klage eines österreichischen Verbraucherverbandes gegen Amazon vor dem Europäischen Gerichtshof könnte zu grundsätzlichen Änderungen im grenzüberschreitenden Handel führen, schreibt Rechtsanwältin Sylvia Kaufhold in einem Gastbeitrag in der FAZ. Bei derzeit vielfach genutzten Rechtswahlklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen Verbraucher darauf hingewiesen werden, dass stets auch ihr nationales Recht gilt. In Frage steht nun, ob dies auch für Verbände gilt, die bei Verstößen Abmahnverfahren einleiten könnten.

BVerfG zu OMT-Programm: Das Urteil des Bundesverfassungsgericht, mit dem dieses das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank billigte, analysiert nun ausführlich der wissenschaftliche Mitarbeiter Björn Schiffbauer auf juwiss.de.

BVerfG – Verlegerbeteilung an Verwertungsgesellschaften: Der Verlag C.H. Beck hat Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs eingelegt, mit dem dieser im April die pauschale Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften für unzulässig erklärte. Durch das Urteil werde entschädigungslos in das Eigentumsrecht der Verlags eingegriffen, so die FAZ.

LG Potsdam – Kindestötung: Im Prozess um die Tötung der Jungen Elias und Mohamed hat das Gericht Gegenstände aus dem Haus des Angeklagten Silvio S. in Augenschein genommen. Es seien Puppen, Zeitungsausschnitte von Kinderköpfen sowie Aufzeichnungen gefunden worden, in denen die mutmaßlichen Taten beschrieben wurden, schreibt spiegel.de.

LAG Rheinland-Pfalz zu mitgeschnittenem Personalgespräch: Zeichnet ein Arbeitnehmer ein Personalgespräch mit dem Arbeitgeber heimlich auf dem Smartphone auf, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz nach einer Meldung von blog.beck.de (Christian Rolfs).

LG Detmold – Auschwitz-Wachmann: Gegen das Urteil, mit dem der ehemalige SS-Wachmann Reinhold Hanning zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde, haben sowohl die Verteidigung als auch diverse Nebenkläger Revision eingelegt. Die Verteidigung hält die Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen für fehlerhaft, die Nebenkläger wollen eine Verurteilung in Mittäterschaft errreichen, meldet spiegel.de.

AG Düsseldorf – Betrug durch Besoldung: Vor dem Amtsgericht Düsseldorf ist eine inzwischen pensionierte Lehrerin angeklagt, die sechs Jahre lang den vollen Lohn ausgezahlt bekam, obwohl sie nur eine Teilzeitstelle innehatte. Die Staatsanwaltschaft sah darin aufgrund ihrer beamtenrechtlichen Pflichten einen Betrug durch Unterlassen. Das Gericht zeigte sich bereit, das Verfahren nach Rückzahlung des zu viel erhaltenen Geldes einzustellen, so lto.de.

LG Berlin zu Fotos von Gemälden: Die Fotografie eines Gemäldes stellt auch dann ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar, wenn das abgebildete Gemälde selbst aufgrund des Alters bereits "gemeinfrei" ist. Das entschied das Landgericht Berlin und verurteilte Wikipedia, 17 Fotografien aus der Datenbank zu löschen, wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet.

Verunglimpfung des Staates: Die BerlZ (Christian Bommarius) schreibt darüber, dass die Zahl von Verurteilungen wegen Verunglimpfung des Staates durch hetzerischer Äußerungen "recht bescheiden" sei, wenn man bedenke, mit welcher Schärfe öffentlich Kritik geäußert werde. Es gehöre offenbar "längst zum guten Ton", etwa auf Demonstrationen Amtsträger und Institutionen zu diffamieren. Der "Hass gegen das System" richte sich beunruhigender Weise aber nicht nur gegen das System – insbesondere im Internet werde auch gegen Bürger Hass gesät.

beA: Das Bundesjustizministerium will nach der entstandenen Unsicherheit um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nun per Verordnung sicherstellen, dass dieses zum 29. September 2016 eingeführt wird, berichtet lto.de (Pia Lorenz).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juni 2016: VW für Milliardenvergleich / Bessere Inklusion? / Mehr zum Brexit . In: Legal Tribune Online, 29.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19827/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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