Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2015: Sozial­hilfe für EU-Zuwan­derer / Rück­kehr zur Ein­zel­fallprü­fung / Tier­schutz für Tier­schützer

04.12.2015

Justiz

EuGH zu Tierschutz: Die strengen EU-Tierschutzvorschriften, die primär bei internationalen Tiertransporten zu wirtschaftlichen Zwecken gelten, sind nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auch bei der Vermittlung von Tieren durch einen Tierschutzverein anzuwenden. Nach Auffassung des EuGH liege eine "wirtschaftliche Tätigkeit" auch dann vor, wenn der Verein "keine Gewinnerzielungsabsicht" habe, schreibt die taz (Christian Rath).

BGH zu Anti-Terror-Paragraf: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dieser Woche die Begründung seines (im Oktober verkündeten) Urteils zum Anti-Terror-Paragrafen 89a StGB veröffentlicht. spiegel.de (Dietmar Hipp) betont, dass der BGH die zurückhaltende Anwendung der Vorschrift angemahnt hat. Bislang diente sie oft als Ermittlungsgrundlage gegen Islamisten, die in Kampfgebieten waren oder dorthin reisen wollten. Künftig müsse die Vorschrift vor allem auf geplante staatsgefährdende Gewalttaten in Deutschland angewandt werden. Soweit sie für Gewalttaten im Ausland noch anwendbar sei, könne es nicht mehr um Bürgerkriegshandlungen gehen.

OVG Münster zu Nachtflug: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung für den Flughafen, mit der erstmals planmäßiger Flugverkehr in der Nachtzeit zugelassen worden war, für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt, weil ihr eine fehlerhafte Abwägung der widerstreitenden Interessen zugrunde liege. Wie lto.de schreibt, bleibt die Genehmigung aber dennoch bestehen, weil die Abwägungsmängel in einem ergänzenden Verfahren behoben werden könnten.

OLG München – NSU-Prozess: Im NSU-Prozess zeichnet sich ab, dass Beate Zschäpe kommenden Mittwoch ihr mittlerweile zweieinhalb Jahre andauerndes Schweigen brechen wird, meldet die SZ.

OLG München – Illegale Downloads: Die SZ (Ekkehard Müller-Jentsch) schildert den Zug eines Elternpaares, deren Kind auf einer Tauschbörse illegal Musik zum Tausch angeboten haben soll, durch die Instanzen. Die Eltern argumentieren, es sei ihnen im Rahmen ihrer "sekundären Darlegungspflicht" nicht zuzumuten, ihre eigenen Kinder zu belasten. Bevor das Oberlandesgericht (OLG) München am 14. Januar 2016 seine Entscheidung verkünden wird, will es noch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in einem ähnlich gelagerten Fall abwarten.

ArbG Berlin zu Urlaubsanspruch nach Tod: Nun befasst sich auch der Rechtsanwalt Roland Gastell auf handelsblatt.rechtsboard mit dem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, nach dem sich Urlaubsansprüche nach dem Tod des Arbeitnehmers in einen Abgeltungsanspruch der Erben umwandeln. Mit seiner Entscheidung sei das ArbG einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2014 in der Rechtssache Bollake gefolgt, das Bundesarbeitsgericht habe zuvor noch anders entschieden.

LG München II – Modellauto-Affäre: Wie die FAZ (Albert Schäffer) berichtet, hat vor dem Landgericht München II der Prozess gegen den Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer begonnen. Dem Ehemann der früheren bayrischen Staatskanzleiministerin Christine Hadertauer wird Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Er soll beim lukrativen Geschäft mit von Häftlingen gegen ein "Therapiegeld" produzierten Modellautos einen Mitgesellschafter durch fingierte Betriebsausgaben getäuscht und Ausgaben für eine Mitarbeiter gewinnmindernd verbucht haben, die er nie beschäftigte.

LG Tübingen zu gemeinschaftlicher Vergewaltigung: Wegen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung einer Vierundzwanzigjährigen sind vier Männer vom Landgericht Tübingen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu Jugendstrafen zwischen sechs und sieben Jahren, bzw. einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren, verurteilt worden. Für das abgesprochene Vorgehen der Männer gäbe es in Deutschland kaum Präzedenzfälle, schreibt die FAZ (Rüdiger Soldt).

LG Bamberg – Tödlicher Drogenrausch: Vor dem Landgericht Bamberg muss sich ein 24-Jähriger wegen Mordes und versuchten Mordes durch Unterlassen aus niedrigen Beweggründen verantworten. Er ließ auf einer Party zwei Männer aus einer Flasche mit Liquid Ecstasy trinken. Einer der Männer konnte nach Atemnot und Bewusstlosigkeit gerettet werden, der andere verstarb. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wahrgenommen hat, wie die beiden die Droge zu sich nahmen und bewusstlos wurden und trotzdem nichts unternommen hat, schreibt die SZ (Olaf Przybilla).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2015: Sozialhilfe für EU-Zuwanderer / Rückkehr zur Einzelfallprüfung / Tierschutz für Tierschützer . In: Legal Tribune Online, 04.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17755/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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