Die juristische Presseschau vom 21. Mai 2015: Staatsanwalt weigert sich – Tarifeinheit unnütz? – Organklage zum Oktoberfestattentat

21.05.2015

Recht in der Welt

Russland – Gesetz zu "unerwünschten Organisationen": Ein neues, vage formuliertes Gesetz soll dem russischen Staat ohne gerichtliche Entscheidung erlauben, ausländische Organisationen für "unerwünscht" zu erklären und russischen Unternehmen und Personen den Umgang mit ihnen zu verbieten. Das Gesetz weite die Möglichkeiten des Staates, gegen Kritiker vorzugehen, deutlich aus, so die SZ (Julian Hans). Es fehlt zum Inkrafttreten nur noch Putins Unterschrift – und die gelte als sicher. Auch die taz (Klaus-Helge Donath) berichtet.

Argentinien – Vergewaltigungsurteil: Die taz (Jürgen Vogt) berichtet über ein Urteil, das für heftige Empörung sorgt: Das Kassationsgericht der Provinz Buenos Aires hat das Strafmaß für einen verurteilten Mann, der einen sechsjährigen Jungen vergewaltigt hatte, von sechs auf dreieinhalb Jahre reduziert. Der strafschärfende Tatbestand einer "schweren Persönlichkeitsverletzung" sei nicht gegeben. Als Begründung ließ das Gericht dem Verurteilten zum Vorteil gereichen, dass der Junge bereits zuvor von seinem Vater missbraucht worden und zudem "homosexuell veranlagt" sei.

Sonstiges

Vorratsdatenspeicherung und Hotspots: Werden nicht nur große Netzbetreiber, sondern auch kleine Anbieter von WLAN-Hotspots Verbindungsdaten speichern müssen, sobald die Vorratsdatenspeicherung kommt? Nach dem Referentenentwurf wird es darauf ankommen, wer "Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste" ist. offenenetze.de (Reto Mantz) gibt vorsichtig Entwarnung: Die Bundesnetzagentur – sie wird auf die Durchsetzung der VDS achten – stufe Hotspot-Betreiber einer Mitteilung zufolge zukünftig nicht mehr als "Erbringer", sondern lediglich als "Mitwirkende" von TK-Diensten ein.

Vertragsverletzung wegen Mindestlohnbestimmungen: Der Mindestlohn gilt auch für ausländische Lkw-Fahrer, sofern sie auf deutschen Straßen unterwegs sind. Wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Dienstleistungs- und Warenfreiheit hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Von Kritik gegen das Verfahren und einem befürchteten "Kuhhandel" zwischen Arbeitsministerium und Brüssel berichtet das Handelsblatt (Frank Specht).

Fahrgastrechte: Zum neuerlichen Streik der GDL bringt lto.de noch einmal eine Übersicht zu Fahrgastrechten von Juraprofessor Ernst Führich. Der Beitrag behandelt die Rechtsquellen im Reiserecht, Entschädigungs- und Erstattungsfragen sowie Folgekosten etwa für ein Hotel oder verpasste Flüge.

Das Letzte zum Schluss

Blutwurst-Gate: Schmerzensgeld und Schadensersatz will ein Kölner Anwalt, weil er beim Genuss einer Blutwurst auf einen Schweinezahn biss. Der Schneidezahn des Anwalts war dahin, der Schock war groß – pathologisch gar, meint der Anwalt. Das Amtsgericht Köln befasst sich mit der Wurst, Gutachter sind eingeschaltet. "Naturbelassen" soll die Wurst gewesen sein, schreibt justillon.de.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Mai 2015: Staatsanwalt weigert sich – Tarifeinheit unnütz? – Organklage zum Oktoberfestattentat . In: Legal Tribune Online, 21.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15605/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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