Die juristische Presseschau vom 20. Oktober 2016: Preis­bin­dung wackelt / IP-Adressen und Daten­schutz / Isla­mis­ten­pro­zess beginnt

20.10.2016

Recht in der Welt

USA – Deutsche Bank: Die Zeit (Arne Storn) schildert die Vergleichsverhandlungen der Deutschen Bank mit dem Justizministerium der Vereinigten Staaten von Amerika. Letzteres verlangt 14 Milliarden Dollar für den Abschluss des jahrelangen Rechtsstreits um Hypothekenwertpapiere aus den Jahren 2005 bis 2007. Beschrieben wird insbesondere die Arbeit der wichtigsten Verhandlungspersonen – seitens der Bank Chefjustiziar Steven Reich, seitens des Justizministeriums der hochrangige Mitarbeiter William Baer.

IStGH/Kongo – Anwälte verurteilt: Der Internationale Strafgerichtshof hat den Kongolesen Jean-Pierre Bemba, der im März wegen Kriegsverbrechen in der Zentralafrikanischen Republik verurteilt worden war, noch einmal verurteilt – und seine vier Verteidiger ebenfalls. Alle wurden der "korrupten Beeinflussung" von Zeugen schuldig gesprochen, weil Entlastungszeugen ihre Aussage detailliert vorgegeben oder ihnen Gegenleistungen angeboten worden waren, berichtet die taz (Dominic Johnson).

Polen – Abtreibungsverbot: In einem Gastbeitrag in der SZ schreibt die polnische Journalistin und Soziologin Ludwika Włodek über den Kampf gegen ein totales Abtreibungsverbot in Polen und warum das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche so bedeutsam sei.

Sonstiges

Sachsen – Wahlprüfungsverfahren: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anna von Notz beschäftigt sich auf verfassungsblog.de mit den rechtlichen Hintergründen des Wahlprüfungsverfahrens bezüglich des sächsischen Landtags. Ein AfD-Abgeordneter hatte Wahlbeschwerde eingelegt, weil er nachträglich von der Kandidatenliste gestrichen worden war, was die Autorin als Wahlverstoß einstuft. Brisanz hat das Verfahren zudem, weil gegen die AfD-Vorsitzende Frauke Petry wegen ihrer Aussage vor dem Wahlprüfungsausschuss wegen Meineid und uneidlicher Falschaussage ermittelt wird.

Zeugen vor Gericht: Die BadZ (Christian Rath) spricht mit Stefan Caspari vom Deutschen Richterbund darüber, wie Gerichte die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen einschätzen. Es gebe hierfür viele Anhaltspunkte im Aussageverhalten. Auch Zeugen, die die Wahrheit sagen wollten, seien allerdings recht unzuverlässige Beweismittel, da sie sich oft unabsichtlich irrten.

Heizen im Winter: Die FAZ erläutert die rechtliche Situation hinsichtlich der Pflichten eines Wohnungsmieters zur kalten Jahreszeit. Es gebe zwar keine Pflicht zu heizen, jedoch eine Obhutspflicht, Schäden von der Wohnung abzuhalten. Solche könnten etwa durch geplatzte Rohre oder Schimmelbildung entstehen.

Das Letzte zum Schluss

SM-Studio in der WEG: Typische Streitverfahren in Wohnungseigentümergemeinschaften drehen sich meist um Betriebskostenverteilung, Topfpflanzenaufstellung im Treppenhaus oder einheitliche Gestaltung der Balkone – nicht so jedoch in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten, von dem der Justillion (Stephan Weinberger) berichtet. Hier musste festgestellt werden, dass "die Nutzung eines Teileigentums als SM-Studio typischerweise mit unzumutbaren Belästigungen einhergeht, die einen Unterlassungsanspruch anderer Hauseigentümer begründet". Ein Kellerraum war durch Kettenrasseln, lautes Stöhnen und regen Publikumsverkehr auffällig geworden, was die Eigentümer der darüber liegenden Wohnung nicht hinnehmen wollten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lil

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Oktober 2016: Preisbindung wackelt / IP-Adressen und Datenschutz / Islamistenprozess beginnt . In: Legal Tribune Online, 20.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20910/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen