Die juristische Presseschau vom 20.Mai 2015: BVerfG zu Vermittlungsausschuss – Zschäpe unter Beobachtung – Fischer zu Flüchtlingen

20.05.2015

Recht in der Welt

Thailand - Prozess gegen Ex-Premierministerin: Ein Jahr nach dem Militärputsch hat in Thailand der Prozess gegen die ehemalige Prermierministerin Yingluck Shinawatra begonnen. Ihr wird Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit einerm Subventionsprogramm für Reis vorgeworfen, bei dem viel Geld in unklare Kanäle geflossen sein soll. Über die Hintergründe des Prozesses berichtet die taz (Nicola Glass).

Afghanistan - Urteil gegen Polizisten: Als im März in Kabul Hunderte von Männern eine Frau erschlugen und anzündeten, die angeblich einen Koran zerstört hatte, sah die Polizei nur untätig zu. Jetzt wurden elf Polizisten wegen Verletzung ihrer Dienstpflicht zu je einem Jahr Gefängnis verurteilt, acht weitere wurden freigesprochen, meldet spiegel.de.

Kamerun - Kolonialherrschaft: Der Journalist und Jurist Christian Bommarius hat ein Buch über die deutsche Kolonialgeschichte in Kamerun geschrieben und dabei auch Rechtsbrüche wie illegale Enteignungen und Justizmorde aufgearbeitet. Das Buch wird in der FAZ (Andreas Eckert) vorgestellt.

Sonstiges

Flüchtlinge im Mittelmeer: Bundesrichter Thomas Fischer legt in seiner Kolumne auf zeit.de nahe, dass sich die europäischen Regierungen wegen Mordes durch Unterlassen strafbar machen, weil sie die Flüchtlinge, die erwartbar versuchen, auf untauglichen Booten das Mittelmeer zu überqueren, nicht entschlossen retten.

Insolvenzverfahren: Die FAZ (Joachim Jahn) stellt eine Studie der Beratungsgesellschaft Boston Consulting vor, in der die praktische Anwendung des seit drei Jahren geltenden neuen Insolvenzrechts bilanziert wird. Danach wird die Eigenverwaltung nur in 2,7 Prozent aller Insolvenzverfahren angewandt. In 40 Prozent dieser Verfahren endet die Eigenverwaltung dann aber doch im regulären Insolvenzverfahren.

Das Letzte zum Schluss

Flieder-Strafrecht: Die Welt hält den Hinweis für notwendig, dass das Abschneiden von Fliederzweigen sowohl als Diebstahl als auch als Sachbeschädigung strafbar sein kann.
Das gelte sogar dann, wenn Fliederzweige auf den Bürgersteig oder in den Nachbargarten ragen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  www.lto.de/index.php?id=459

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20.Mai 2015: BVerfG zu Vermittlungsausschuss – Zschäpe unter Beobachtung – Fischer zu Flüchtlingen . In: Legal Tribune Online, 20.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15586/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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