Die juristische Presseschau vom 20. Januar 2015: Demo-Verbot und Grundrechte – Rückkehr der kommunalen Sperrklausel – Einblicke bei Familie Aldi

20.01.2015

Justiz

BVerfG – Grundsteuer: Wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer hat der Bundesfinanzhof im vergangenen Monat dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt. Steuerjuristen sind nach Darstellung des Handelsblatts (Axel Schrinner) einig, dass die Steuer, durch die Immobilien mit gleichem Marktwert anhand veralteter Einheitswerte unterschiedlich bewertet würden, "kippen" werde. Der Beitrag diskutiert zudem verschiedene Reformmodelle.

BVerfG zu Erbschaftsteuer: Die Rechtsanwälte Frank Hannes und Christian von Oertzen nennen in einem ausführlichen Gastbeitrag für den Finanz-Teil der FAZ Beispiele für denkbare Änderungen der Erbschaftsteuer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Autoren prognostizieren eine Nachbesserung von beanstandeten Einzelregelungen zuungunsten einer nach Ansicht des Karlsruher Gerichts ebenfalls möglichen grundsätzlichen Neukonzeption.

BGH zu Kritik an Unternehmen: Auch einer scharf formulierten Kritik eines Unternehmens kann nicht ein Anspruch nach § 824 Bürgerliches Gesetzbuch entgegengesetzt werden. Denn diese unterfalle der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit, schreibt Thomas Stadler (internet.law.de) in seiner Darstellung eines Urteils des Bundesgerichtshofes aus dem vergangenen Monat.

OLG Stuttgart zu Ordnungsgeld-Verhängung: Benedikt Meyer (zpoblog.de) macht auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart zu den Voraussetzungen der gerichtlichen Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 141 Abs. 3 Zivilprozessordnung vom November aufmerksam.

LAG Düsseldorf – Schienenkartell: Nun berichtet auch die SZ (Klaus Ott) über die für den heutigen Dienstag vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf angesetzte Berufungsverhandlung im Schadensersatzprozess des Thyssen-Krupp-Konzerns gegen einen ehemaligen Spartenvorstand. Der Manager soll knappe 200 Millionen Euro an Bußgeldern wegen aufgeflogener Kartellabsprachen ersetzen. Die erstinstanzlich erfolglose Klage gelte als Signal des aktuellen Vorstandschefs, künftig "keine krummen Touren" mehr dulden zu wollen, es sei allerdings fraglich, warum diesbezüglich nicht der alte Konzernvorstand in Anspruch genommen werde.

LG Köln – Sal. Oppenheim: Im Strafverfahren gegen frühere Gesellschafter der Sal. Oppenheim-Bank und deren Geschäftspartner Josef Esch vor dem Landgericht Köln zeichnet sich nach Bericht des Handelsblatts (Massimo Bognanni) ein Ende ab. Nach nun mehr als 100 Verhandlungstagen habe die Staatsanwaltschaft vorläufige Strafmaße wegen der angeklagten schweren Untreue verkündet. Das Gericht hätte sein Einverständnis angedeutet, jenes der Angeklagten stehe aber noch aus.

LG Essen – Helge Achenbach: Das Verfahren gegen den wegen Betruges angeklagten Kunsthändler Helge Achenbach wurde vor dem Landgericht Essen mit der Vernehmung Babette Albrechts fortgesetzt. Die Witwe des Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht habe mit ihrer Darstellung von Kunst- und Oldtimer-Leidenschaft ihres Gatten einen Einblick "ins Leben Deutschlands reichster Familie" gewährt, schreibt spiegel.de (Nils-Viktor Sorge) in einem ausführlichen Bericht.

VG München zu Bagida-Gegendemo: Das Verwaltungsgericht München hat den von dem bayerischen Ableger der Pegida-Bewegung begehrten Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Oberbürgermeister Udo Reiter (SPD) abgelehnt. Wie die FAZ (Albert Schäffer) berichtet, wollten die Antragsteller dem Bürgermeister den Aufruf zu einer Bagida-Gegendemo untersagen lassen.

AG Bremen zu Steuerhinterziehung: Vor dem Amtsgericht Bremen ist ein Angeklagter wegen der Hinterziehung von rund 350.000 Euro zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Undeklarierte Einkünfte hatte er durch den Vertrieb von gestohlenen Telefonkarten verdient, schreibt die taz-Bremen (Jan Zier). Weil die jetzige Verurteilung auf einem Deal der Verfahrensbeteiligten beruhte, würden die von der Verteidigung aufgeworfenen "grundsätzlichen, moralisch-ethischen Fragen" jedoch nicht mehr verfassungsrechtlich geklärt. So sei moniert worden, dass der Verstoß gegen die Abgabenordnung hier mit dem Rechtsgrundsatz des "nemo tenetur" kollidiere.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Januar 2015: Demo-Verbot und Grundrechte – Rückkehr der kommunalen Sperrklausel – Einblicke bei Familie Aldi . In: Legal Tribune Online, 20.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14421/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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