Die juristische Presseschau vom 19. August 2015: Uni ohne Tran­s­pa­renz – Thomas Fischer zu Prosti­tu­tion – Neues in der CDU-Spen­den­af­färe?

19.08.2015

Justiz

BVerfG zu Zeugen Jehovas: Nun beschäftigt sich auch der Referendar Jost-B. Schrooten auf juwiss.de eingehend mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas in Bremen.Der wahre Widerspruch liege darin, dass das BVerfG den Ländern die Kompetenz zur Zweitverleihung erhalte, ihnen aber gleichzeitig deren Ausübung weitgehend vorgebe.

OLG Hamburg zu Recht auf Vergessenwerden: internet-law.de (Thomas Stadler) diskutiert eine Entscheidung des OLG Hamburg vom 7. Juli 2015, nach der ursprünglich rechtmäßig in das Internet eingestellte Beiträge in einem Internetarchiv einer Tageszeitung gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen verstoßen können, wenn ein zunächst bestehendes, öffentliches Interesse an den berichteten Vorgängen durch Zeitablauf erloschen ist. Nicht stimmig sei an der Entscheidung, dass die Tageszeitung für die Entfernung der Beiträge nur wie ein Forenbetreiber hafte. Hintergrund für deren Privilegierung sei schließlich, dass sie für fremde Beiträge einstehen müssten. Dies sei bei einer Tageszeitung nicht der Fall.

OLG Düsseldorf zu vorgeburtlicher Vaterschaftsfeststellung: blog.beck.de (Hans-Otto Burschel) schreibt über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, mit der es die Feststellung der Vaterschaft an Embryonen ablehnte, die in einer Fortpflanzungsklinik in Kalifornien lagern. Nach dem maßgeblichen deutschem Recht sei dies erst mit der Geburt möglich.

OLG München - NSU-Prozess: Im Münchener NSU-Prozess hat ein weiteres Opfer die Zulassung als Nebenkläger beantragt. Er hatte die Täter nach einem Supermarktüberfall, der als erstes Kapitalverbrechen des NSU gilt, verfolgt und die Verfolgung abgebrochen, nachdem gezielt auf ihn geschossen worden war. Mittlerweile sind 86 Nebenkläger zugelassen, berichtet lto.de.

LSG Bremen - Kassenvorstandsgehälter: Nach einem Bericht des Handelsblatts (Frank Specht) klagt der Vorstand der BKK RWE, Torsten Dette, derzeit vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gegen die Untersagung der Erhöhung seines Gehalts durch das Bundesversicherungsamt (BVA). Dieses müsse, anlässlich von Skandalen um überhöhte Gehälter, seit August 2013 zustimmen, wenn Kassenvorstände mehr Geld bekommen sollen und habe seither vier Ablehnungs- und 47 Zustimmungsbescheide erteilt.

ArbG Berlin zu "Mall of Berlin": Wie die FAZ (Joachim Jahn) meldet, hat das Arbeitsgericht im Fall eines rumänischen Bauarbeiters, der gegen die Vorenthaltung von Lohn geklagt hatte, klargestellt, dass für die Einreichung einer Klage kein fester Wohnsitz erforderlich sei.

LG Düsseldorf - Bertelsmann-Buchclub: In einer vorläufigen Einschätzung hat das Landgericht Dortmund die Unkündbarkeitsklausel in den Verträgen von drei Buchclub-Partnern für wirksam erachtet, meldet die FAZ (Jan Hauser). In dem Verfahren wehren sie sich gegen die Schließung des Buchclubs, durch welche ihnen Umsatzbeteiligungen verloren gehen. Ein Urteil wird für den 29. September erwartet.

AG Cottbus zu bestechlichem Polizist: Das Amtsgericht Cottbus hat einen Polizisten, der mehrere Jahre lang Informationen aus polizeilichen Daten- oder Auskunftssystemen gegen Geld an einen ehemaligen Kollegen weiterleitete, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dies berichtet spiegel.de.

StA Bonn - Kohl-Spendenaffäre: Muss das Untreue-Strafverfahren, das von der Bonner Staatsanwaltschaft einst wegen ungenannter Spender gegen Helmut Kohl geführt wurde, neu interpretiert werden? Die SZ (Heribert Prantl) referiert eine Passage im Fernsehfilm-Interview mit Wolfgang Schäuble, in der dieser sagt, es habe gar keine Spender gegeben, die Kohl mit seinem Ehrenwort hätte decken können. Prantl mutmaßt, Kohl habe sich nur nicht in die vom Flick-Konzern gefüllten Kassen schauen lassen wollen.

StA Köln - HSH Nordbank: Die HSH Norbank hat sich mit der Staatsanwaltschaft Köln auf die Zahlung von 22 Millionen Euro verständigt. Gegen das Geldinstitut war wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt worden, weil es seinen Kunden Briefkastenfirmen in Panama vermittelte. Die SZ (Klaus Ott) berichtet ausführlich über die Hintergründe und Ermittlungen gegen weitere Institute.

StA Cottbus - BER: Die Unregelmäßigkeiten beim Bau des neuen Hauptstadtflughafens sind nun auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft Cottbus. Wie die FAZ (Henning Peitsmeier) schreibt, haben die Flughafengesellschaft PBB und der Siemens-Konzern Anzeige wegen möglichen Abrechnungsbetruges erstattet.

Auschwitz-Prozess: Nun beschäftigt sich auch lto.de mit den Urteilen, die vor 50 Jahren im Frankfurter Auschwitz-Prozess ergingen. Diese hätten jahrzehntelang den Umgang der Justiz mit NS-Verbrechen geprägt. Die nach dem Vorbild des Landgerichts Frankfurt vorgenommene "Atomisierung" der systematischen Vernichtung in Einzeltatbeiträge habe die Strafverfolgung über fünf Jahrzehnte hin erheblich erschwert. Im Fall Gröning hätten die Lüneburger Richter jetzt andere Akzente gesetzt, indem sie Auschwitz "insgesamt als Einrichtung zum Massenmord" werteten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. August 2015: Uni ohne Transparenz – Thomas Fischer zu Prostitution – Neues in der CDU-Spendenaffäre? . In: Legal Tribune Online, 19.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16648/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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