Die juristische Presseschau vom 19. August 2014: Bewegung im Fall Assange? – Post haftet für Zustellungsfehler – Asyl für Jesiden

19.08.2014

Recht in der Welt

Irland – Abtreibung: Die taz (Ralf Sotschek) berichtet über den Fall einer Frau in Irland, die durch einen Gerichtsbeschluss dazu gezwungen wurde, ihre durch eine Vergewaltigung entstandene Leibesfrucht durch einen Kaiserschnitt zur Welt zu bringen. Vor der Entbindung habe die selbstmordgefährdete Frau entsprechend den Bestimmungen des im letzten Jahr eingeführten irischen Abtreibungsgesetzes mehrere Ärzte und Psychiater aufsuchen müssen. Eine Abtreibung könne nur mit deren Zustimmung erreicht werden.

Ukraine – Todesstrafe: In der Volksrepublik Donezk, dem abtrünnigen Landesteil im Osten der Ukraine, haben die militärischen Machthaber nach einer Meldung von zeit.de Militärtribunale eingeführt, die auch eine Todesstrafe verhängen können.

Russland – NGO: Wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das 2012 erlassene Auslandsagenten-Gesetz muss sich die russische Umweltorganisation Ecodefense in Kaliningrad vor Gericht verantworten. Die NGO habe sich geweigert, sich wegen Zuwendungen aus dem Ausland wie vom Gesetz vorgesehen als Auslandsagent registrieren zu lassen, schreibt die SZ (Markus Balser).

Turkmenistan – Schiedsurteil: Ein bei der Weltbank in Washington/USA angesiedeltes Schiedsgericht hat einem deutschen Investor Schadensersatz wegen einer entschädigungslosen Enteignung einer Hühnerfarm in Turkmenistan zugesprochen. Die Entscheidung sei ein Beispiel für das Funktionieren der gegenwärtig umstrittenen Schiedsgerichtsbarkeit, schreibt die FAZ (Joachim Jahn) in ihrem Bericht.

Sonstiges

NSU-Ausschuss Thüringen: Nun berichtet auch die FAZ (Claus Peter Müller) über den Abschlussbericht des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses, der am kommenden Donnerstag vorgestellt wird. Unter anderem sei festgestellt worden, dass die Fahndung nach dem untergetauchten Trio nicht nur an unzulässig zurückgehaltenen Informationen des Verfassungsschutzes scheiterte, auch das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft hätten ihre diesbezüglichen Aufgaben "nicht hinreichend wahrgenommen." In seinem Kommentar hofft Jasper von Altenbockum (FAZ), dass der Bericht zur Pflichtlektüre "beim Staatsschutz, in der Politik, in Schulen" wird. Denn weit davon entfernt, gängige Verschwörungstheorien zu wiederholen, belege er vielmehr, "wie aus Schlamperei ein Fiasko und wie aus einem Fiasko ein Staatsversagen werden kann."

Alterskriminalität: In Japan hat sich die Zahl der über 65-jährigen Straftäter in den letzten Jahren sprunghaft erhöht. Diese Mitteilung verpackt die SZ (Heribert Prantl) in weitere Überlegungen zur Alterskriminalität, die sich hierzulande eher in gewaltlosen Übertretungen äußere. Das am weitesten verbreitet Delikt unter Senioren sei nach wie vor das Fahren unter Alkoholeinfluss.

Unrecht: Die SZ (Rolf Lamprecht) bespricht "Nahes Unrecht, fernes Recht", einen Aufsatzband von Michael Stolleis. Der emeritierte Rechtshistoriker untersucht in dem Band "den schleichenden Niedergang des Recht" im Dritten Reich.

Erbrechtsverordnung: Für Todesfälle ab dem 17. August des kommenden Jahres gilt die europäische Erbrechtsverordnung. Der Notar Herbert Grziwotz stellt für lto.de die wichtigsten, von Praktikern bereits jetzt zu beachtenden Neuregelungen der Verordnung vor.

Das Letzte zum Schluss

Kritik unerwünscht: Über den ungewöhnlichen Versuch eines New Yorker Hotels, die eigene Reputation auch im Cyberspace zu wahren, berichtet Rechtsanwalt Karsten Gulden (infodocc.info). Durch Unterzeichnung entsprechender AGB sollten sich Gäste dazu verpflichten, negative Online-Bewertungen des Hauses zu unterlassen und anderenfalls 500 Dollar Strafe zahlen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. August 2014: Bewegung im Fall Assange? – Post haftet für Zustellungsfehler – Asyl für Jesiden . In: Legal Tribune Online, 19.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12931/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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