Die juristische Presseschau vom 19. August 2014: Bewegung im Fall Assange? – Post haftet für Zustellungsfehler – Asyl für Jesiden

19.08.2014

Julian Assange will sein Botschaftsasyl aufgeben. Führt ihn sein Weg vor ein US-amerikanisches Gericht? Außerdem in der Presseschau: Richtlinien-Paket zum Vergaberecht, OLG Hamm zur Haftung bei Zustellungsfehlern, VG Berlin zu Asyl für Jesiden, gerichtlich angeordnete Geburt in Irland, Schiedsurteil gegen Turkmenistan und teure Online-Bewertungen.

Thema des Tages

Julian Assange: Der Gründer der Enthüllungs-Plattform WikiLeaks, Julian Assange, hat auf einer Pressekonferenz erklärt, die von ihm seit zwei Jahren bewohnte ecuadorianische Botschaft in London verlassen zu wollen. Angaben zum Wie und Wohin machte Assange nicht. Zeit.de (Till Schwarze) fasst die Lage in einem ausführlichen Beitrag zusammen: Nach wie vor liegt gegen Assange ein schwedisches Auslieferungsersuchen wegen sexueller Vergehen vor, dem der Journalist aber aus Angst, aus Schweden an die USA ausgeliefert zu werden, keine Folge leisten möchte. Versuche seiner Anwälte, den schwedischen Haftbefehl wegen Unverhältnismäßigkeit aufheben zu lassen, seien bislang gescheitert.

In seinem Kommentar meint Heribert Prantl (SZ), dass dem Botschaftsasylanten wohl kaum etwas anderes übrig bleibe, als auf Fairness in Schweden zu hoffen und darauf, dass dort "seine Verdienste um die Enthüllung von US-Freveln" geachtet und mit einer unterlassenen Auslieferung in die USA belohnt würden. Ulrich Clauß (Welt) zieht dagegen eine Parallele zum Fall des anderen weltbekannten Enthüller Edward Snowden. Es sei "grotesk", dass sich Menschen denen wir wertvolle Aufklärung verdankten, "ein Schicksal wie Aussätzige" fristen müssten. Ein Rechtsfrieden herstellendes und Konsens ermöglichendes Verfahren gegen Assange könnte auch Snowden ermutigen, sich der "höchst anrüchigen Schutzhaft Putins" zu entziehen.

Rechtspolitik

Halterhaftung: Die Bundesanstalt für Straßenwesen prüft derzeit, ob künftig auch Halter von Fahrzeugen bei Verkehrsverstößen in Haftung genommen werden können. Auf focus.de kritisiert Michael Haberland, Präsident des Vereins "Mobil in Deutschland", die Idee als unzulässige Umkehr der Beweispflicht. Das gegenwärtige System der Fahrerhaftung habe "über 50 Jahre gut und rechtssicher funktioniert."

Vergaberecht: Ein Paket aus drei europäischen Richtlinien, die bis zum Frühjahr 2016 in nationales Recht umzusetzen sind, regelt das Vergaberecht neu. Wie das Handelsblatt (Melanie Rübartsch) schreibt, würden durch die Neuerungen Aspekte wie Energieeffizienz zu vergaberechtlichen Grundsätzen erhoben.

Arbeitsrecht: In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt kritisiert Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer den Gesetzgeber für fehlende Klarheit bei arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Regelungen zum Vorbeschäftigungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz würden einer oft jahrelang dauernden gerichtlichen Klärung überlassen, währenddessen die Praxis "im Unklaren" verharre.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Laut taz-Nord (jpb) arbeitet der bremische Justizsenator Martin Günthner (SPD) derzeit an einer Bundesrats-Initiative zur Verschärfung des § 113 des Strafgesetzbuches. Problematisch an der gegenwärtigen Rechtslage sei etwa das Fehlen einer Mindeststrafe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. August 2014: Bewegung im Fall Assange? – Post haftet für Zustellungsfehler – Asyl für Jesiden . In: Legal Tribune Online, 19.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12931/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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