Die juristische Presseschau vom 18. - 20. Oktober 2014: Diskussion um Streikrecht – BGH zu Wohnungseigentum – NSU-Untersuchungsausschuss in BaWü

20.10.2014

Recht in der Welt

EuGH zu Intel: Rechtsanwalt Carsten Grave bespricht auf blog.handelsblatt.com die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom Juni dieses Jahres, der ein von der Europäischen Kommission gegen Intel verhängtes Bußgeld in Höhe von 1,06 Milliarden Euro bestätigt hatte. Das Gericht entschied, dass Intel seine markbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt habe, indem es Computerherstellern sogenannte „Ausschließlichkeits-Rabatte“ angeboten hatte. Der Autor stellt die vom Gericht vorgenommene Trennung in Mengenrabatte, Ausschließlichkeits-Rabatte und andere Treuerabatte dar und erklärt deren Folgen für die Praxis.

Ruanda – neue Verfassung: Wissenschaftliche Mitarbeiterin Hannah Birkenkötter führt auf verfassungsblog.de ein Interview mit dem Präsident des Obersten Gerichtshofs der Republik Ruanda, Sam Rugege, zur Ruandischen Verfassung, die 2003 in Kraft getreten ist. Der Richter war als Rechtsberater am Entstehungsprozess der Verfassung beteiligt und hebt die Bedeutung des verfassungsgebenden Prozesses hervor, der infolge des Genozids von 1994 eingesetzt habe. Die Verfassung beachte demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze, lege Wert auf Gewaltenteilung und enthalte einen umfassenden Menschenrechtskatalog.

Ungarn – Pressefreiheit: spiegel.de (Keno Verseck/Claus Hecking) stellt die unter Ministerpräsident Viktor Orban seit 2010 eingeführten Gesetze und Maßnahmen im Bereich des Pressewesens zusammen. Nach Einführung des Mediengesetzes im Jahr 2010, das von der Europäischen Kommission als Verstoß gegen die Grundwerte der Europäischen Union gerügt worden war, und der Schaffung einer zentralen Aufsichtsbehörde habe die Regierung nun eine Sonderabgabe für private Sender eingeführt, die auch deutsche Unternehmen wie RTL treffe. Diese erwögen nun, das Geschäft in Ungarn aufzugeben.

Frankreich/USA – Uber: Wie spiegel.de meldet, wurde der Fahrdienstvermittler Uber von einem Pariser Gericht zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. Dort hatte der App-basierte Dienst seine Fahrdienstvermittlung als Mitfahrgelegenheit angeboten. Weil es aber festgelegte Preise gegeben habe, seien die in Frankreich geltenden Voraussetzungen einer Mitfahrgelegenheit nicht erfüllt gewesen, sodass die Vermittlung eine betrügerische Geschäftspraktik darstelle. Die FAS (Roland Lindner) portraitiert den Uber-Chef Travis Kalanick und stellt zudem rechtliche Folgen der neuen Dienste in den USA dar. Es gebe beispielsweise in San Francisco mittlerweile ein Gesetz, das Versicherungsstandards für Fahrdienste regelt.

Sonstiges

NSU- Untersuchungsausschuss BaWü: Nach Ankündigung des SPD-Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel im Baden-württembergischen Landtag wird die SPD nun doch der Einsetzung eines NSU-Untersuchungsausschusses zustimmen, berichten die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt) und die Montags-SZ (Josef Kelnberger/Annette Ramelsberger). Nach Pannen in der seit April eingesetzten Enquete-Kommission soll der neue Untersuchungsausschuss den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn und die Verbindung einiger ihrer Kollegen zum rechtsextremen „Ku-Klux-Klan“ aufklären.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Die Samstags-FAZ (Constantin van Lijnden) setzt sich mit den rechtlichen Handlungsmöglichkeiten im Fall von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz auseinander. Es bestehe ein Anspruch auf Unterlassen sowohl gegen den Belästiger als auch gegen den Arbeitgeber, der den Kollegen im Zweifel versetzen oder ihm kündigen müsse. Nach dem AGG sei zudem die Äußerung eines Widerspruchs oder ein Vorsatz beim Täter nicht erforderlich. Im Artikel werden zudem praktische Vorgehenshinweise, Kündigungsschutzurteile und Erfahrungen aus der Praxis geschildert.

Google-Expertenbeirat: Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zum „Recht auf Vergessen“ hat Google einen Expertenbeirat einberufen, der für das Unternehmen Kriterien für die Löschung einzelner Einträge erarbeiten soll. Maximilian Schwärecke befasst sich auf verfassungsblog.de mit der Zusammensetzung und der Arbeit des Beirats. Die Ergebnisse des Gremiums sollen Anfang nächsten Jahres präsentiert werden.

Das Letzte zum Schluss

Schadensersatz wegen rosa Unterwäsche: Wie Justillon.de (Andreas Stephan) meldet, hat ein Patient in den USA ein Krankenhaus auf Schadensersatz verklagt, weil er nach einer Darmspiegelung in rosafarbener Damenunterwäsche aus der Narkose aufgewacht sei. Dadurch  habe er “schweres emotionales Leid” erlitten und habe seinen Job in demselben Krankenhaus verloren, in dem er vor der Behandlung auch arbeitete.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. - 20. Oktober 2014: Diskussion um Streikrecht – BGH zu Wohnungseigentum – NSU-Untersuchungsausschuss in BaWü . In: Legal Tribune Online, 20.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13529/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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