Die juristische Presseschau vom 17. November 2015: Krieg und Recht / Unter­for­derter Spion / Not­stand in Fran­k­reich

17.11.2015

Recht in der Welt

Frankreich – Notstand: Auch zeit.de stellt nun die erweiterten exekutiven Befugnisse nach dem am Samstag in Frankreich erklärten Notstand dar. Das Notstandsgesetz von 1955 sei bislang nur während der Vorstadtunruhen von 2005 zum Einsatz gekommen. Die jetzigen Festnahmen und Durchsuchungen seien auf Grundlage des verfügten Notstands erfolgt, schreibt die FAZ (Helene Bubrowski) in ihrem Bericht zur Lage im Nachbarland. Das HBl (Tanja Kuchenbecker) stellt Francois Molins vor, der als Pariser Staatsanwalt die Ermittlungen zu den Anschlägen vom vergangenen Freitag leitet.

Großbritannien – Ausbeutung: Das HBl (Heike Anger/Matthias Thibaut) stellt den jüngst in Großbritannien in Kraft getretenen "Modern Slavery Act" vor, durch den sklavereiähnliche Beschäftigungsverhältnisse vermieden werden sollen. Das Gesetz verpflichte Betriebe ab einer bestimmten Umsatzhöhe zu umfassenden Dokumentationspflichten zu den Arbeitsbedingungen im Unternehmen.

Sonstiges

Gefährder: Die "leidlich präzise" Definition des polizeirechtlichen Gefährderbegriffs und hieran anknüpfende Ermittlungs- und Überwachungsbefugnisse erläutert die FAZ (Eckart Lohse). Das Innenministerium gehe im Bereich des islamistischen Terrors derzeit von etwa 420 Gefährdern aus.

NSA-Ausschuss: Nach Informationen von sz.de (Hans Leyendecker/Georg Mascolo) wird die bislang geheimgehaltene Selektorenliste des Bundesnachrichtendienstes in der kommenden Woche dem Vorsitzenden des NSA-Untersuchungsauschusses und dessen Obleuten im Kanzleramt nun doch zur Einsicht bereitgestellt.

Kollateralopfer: Für die Rubrik "Politische Bücher" der FAZ bespricht Rechtsprofessor Christian Hillgruber das von Matthias Gillner und Volker Stümke herausgegebene "Kollateralopfer. Die Tötung von Unschuldigen als rechtliches und moralisches Problem." Die Herausgeber lehren als Theologen katholische beziehungsweise evangelische Sozialethik an der Führungsakademie der Bundeswehr und veranstalteten in dieser Funktion ein Symposium, dessen Ergebnisse nun veröffentlicht werden.

Benjamin Ferencz: Die taz (Fabian Tietke) bespricht "A Man Can Make a Difference", einen Dokumentarfilm über Benjamin Ferencz. Der US-amerikanische Jurist war als Mitarbeiter des Chefanklägers Telford Taylor an der Vorbereitung des Nürnberger Kriegsverbrecher beteiligt und vertrat selbst die Anklage im Einsatzgruppen-Prozess, einem der Nürnberger Nachfolgeprozesse. Später setzte er sich für die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs ein.

Das Letzte zum Schluss

Büroorganisation: Ein von blog.burhoff.de (Detlef Burhoff) mitgeteilter Beschluss des Kammergerichts behandelt den zurückgewiesenen Versuch der Berliner Staatsanwaltschaft, einen Verteidiger wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung von einem Verfahren ausschließen zu lassen. Der Anwalt hatte sich offenbar mit einer Aktenrückgabe verspätet. Dass hierbei das "voluntative Element der Strafvereitelung" eine Rolle spielte, mochte das KG im Gegensatz zur Anklagebehörde aber nicht erkennen. Vielmehr ließen die Umstände, etwa der von Polizisten "geschilderte Zustand des Arbeitszimmers", erkennen, dass berufliche und private Überlastung zur versäumten Rückgabe geführt hatten. Im zugrundeliegenden Verfahren stand eine Geldstrafe gegen die Mandantin des überlasteten Anwalts im Raum.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. November 2015: Krieg und Recht / Unterforderter Spion / Notstand in Frankreich . In: Legal Tribune Online, 17.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17558/ (abgerufen am: 09.05.2024 )

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