Die juristische Presseschau vom 17. Juli 2014: Zschäpe will Anwälte loswerden – Widerruf von Lebensversicherungen – Veröffentlichung von Anklageschriften

17.07.2014

Recht in der Welt

Niederlande – Völkermord von Srebrenica: Wie die FAZ (Michael Martens) und die taz (Andreas Zumach) berichten, haften die Niederlande nach einem Urteil eines Gerichts in Den Haag für die Deportation von 300 erschossenen Männern, die sich im Jahr 1995 auf das Gelände des niederländischen Blauhelmkontigents bei Srebrenica geflüchtet hatten. Geklagt hätte die bosnische Hinterbliebenenorganisation "Mütter von Srebrenica". Das Urteil trage zur juristischen Klärung der Verantwortlichkeit "für das von Serben begangene, aber von der Staatengemeinschaft in Gestalt der Vereinten Nationen begünstigte Verbrechen" bei, wie es in der FAZ heißt.

Frankreich – Ehemalige Abgeordnete des Front National verurteilt: Die taz (Rudolf Balmer) berichtet über ein Urteil gegen die Ex-Kandidatin des Front National Anne-Sophie Leclère. Das Gericht von Cayenne in Französisch-Guyana habe die Politikerin wegen rassistischer Beleidigung unter anderem zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Sie habe auf Facebook eine Fotomontage mit der französischen Justizministerin Christiane Taubira veröffentlicht, in der die aus Guyana stammende Ministerin "einem Äffchen gleichgesetzt" worden sei.

Schweden – Haftbefehl gegen Assange bleibt: Wie spiegel.de berichtet, bleibt der Haftbefehl gegen Julian Assange in Schweden bestehen. Der WikiLeaks-Gründer hält sich seit Juni 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London auf, um einer Auslieferung nach Schweden zu entgehen. Sein Anwalt Thomas Olsson habe gefordert, den Haftbefehl mit sofortiger Wirkung aufzuheben. In Schweden ist Assange wegen Vergewaltigung sowie sexueller Nötigung und Belästigung angeklagt. Er befürchtet, von Schweden in die USA aufgeliefert zu werden.

Sonstiges

Drohnen und das Völkerrecht: Welchen völkerrechtlichen Fragen die Bundesregierung bei der Frage um den Einsatz bewaffneter Drohnen gegenübersteht, untersucht Alexander Schwarz auf zeit.de.

Anzeige wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: Die taz (Jost Maurin) berichtet über das Vorgehen des Tierschutzbunds gegen Betreiber von Ferkelzuchtanlagen in Deutschland. So habe der Tierschutzbund Strafanzeige gegen Adrianus Straathof wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gestellt. Vorwurf der Tierschützer: Der Ferkelerzeuger soll "überschüssige", aber überlebensfähige Ferkel getötet haben; die Tiere hätten dabei unnötig Schmerzen erleiden müssen. Die Vorwürfe gingen unter anderem auf Bilder aus der ARD-Reportage "Deutschlands Ferkelfabriken" zurück.

Transplantationsmedizin: Im Interview mit lto.de beantwortet der Rechtsprofessor Wolfram Höfling die virulenten Rechtsfragen rund um die Transplantationsmedizin. Er moniert unter anderem, dass der Gesetzgeber entscheiden müsste, wer eine Organspende empfängt – und nicht wie bislang allein die Bundesärztekammer.

Das Letzte zum Schluss

Haltbarkeit auf Kosmetikverpackungen: Vor dem Landgericht (LG) Wuppertal stritten zwei Konkurrenten darüber, ob der Rasierer des Mitbewerbers ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen müsse. Das meldet lawblog.de (Udo Vetter). Der streitige Rasierer enthalte einen Seifenblock, der laut Werbung bei der Nassrasur schäume. Damit sei ein kosmetisches Produkt gegeben, für das grundsätzlich ein Haltbarkeitsdatum angegeben werden müsse, so das LG.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Juli 2014: Zschäpe will Anwälte loswerden – Widerruf von Lebensversicherungen – Veröffentlichung von Anklageschriften . In: Legal Tribune Online, 17.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12585/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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