Die juristische Presseschau vom 17. Juli 2014: Zschäpe will Anwälte loswerden – Widerruf von Lebensversicherungen – Veröffentlichung von Anklageschriften

17.07.2014

Beate Zschäpe entzieht ihren Anwälten im NSU-Prozess das Vertrauen. Außerdem in der Presseschau: BGH zu Widerruf von Lebensversicherungen, BVerfG zu Veröffentlichung von Anklageschriften, Geheimnisschutz durch Urheberrecht, mutmaßliche Tierschutzverstöße bei Ferkelzucht und wann ein Haltbarkeitsdatum auf Rasiererverpackungen stehen muss.

Thema des Tages

OLG München – NSU: Beate Zschäpe hat offenbar das Vertrauen in ihre Pflichtverteidiger verloren. Das erklärte die Hauptangeklagte im NSU-Prozess überraschenderweise am Mittwoch gegenüber dem Oberlandesgericht (OLG) München. Über die Gründe wird spekuliert - möglicherweise wolle Zschäpe nun doch aussagen. Bis Donnerstag um 14:00 Uhr habe Zschäpe nun Zeit, dem OLG eine ausführliche Begründung zu liefern. Es berichten unter anderem die SZ (Annette Ramelsberger/Tanjev Schulz), spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und zeit.de (Tom Sundermann).

Die taz (Christian Rath) stellt die Voraussetzungen für den Wechsel der Anwälte dar. So könne Zschäpe nicht einfach ihre Anwälte ablehnen; vielmehr müsse das OLG ihrer Begründung auch folgen. Die Angeklagte müsse "substantiiert darlegen, ob eine dauerhafte und ernsthafte Störung des Vertrauens vorliegt". Annette Ramelsberger (SZ) hält die Erfolgsaussichten des Antrags für gering; für Karin Truscheit (FAZ) könnte Zschäpes Vorgehen dafür sprechen, dass sie die "meinungs- und durchsetzungsstarke Frau" ist, als die sie von Zeugen beschrieben wurde.

Rechtspolitik

Lockerung von Wissenschafts-Kooperationsverbot: Wie die FAZ (Heike Schmoll) und die taz (Anna Lehmann) berichten, hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Wissenschaft beschlossen. Gemäß dem künftigen Artikel 91b des Grundgesetzes sollen Bund und Länder in Fällen "überregionaler Bedeutung" bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Ungewiss sei allerdings, ob die notwendige Mehrheit für die Grundgesetzänderung auch im Bundesrat zustande komme; dies hänge vor allem von den Grünen ab.

Regierungs-Grüne gegen Flüchtlingsrechtsverschärfung: Die FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet über den geplanten Umgang der baden-württembergischen grünen Landesregierung mit steigenden Flüchtlingszahlen aus Syrien und dem Irak. Dem Bericht zufolge wollen Landesregierungen mit grüner Beteiligung im Bundesrat nicht für eine Änderung des Asylbewerbergesetzes stimmen, nach der Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sogenannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden sollen. CDU, SPD und FDP wollen diese Änderung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Juli 2014: Zschäpe will Anwälte loswerden – Widerruf von Lebensversicherungen – Veröffentlichung von Anklageschriften . In: Legal Tribune Online, 17.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12585/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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