Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2014: Vattenfall will 4,7 Milliarden Euro – BVerwG deckelt Kampfhundsteuer – Hoeneß und die Gleichheit im Gefängnis

16.10.2014

Justiz

BVerwG zu Kampfhundesteuer: Wenn die Hundesteuer für Kampfhunde deutlich über 1.000 Euro pro Jahr liegt, ist dies nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig hoch. Die Erhebung der Hundesteuer dürfe nicht einem Verbot gleichkommen, erläutern die SZ (Wolfgang Janisch) und die FR (Ursula Knapp) das Urteil. Maßstab sei der Unterhaltsbedarf eines Hundes. Beanstandet wurde die Steuerregelung im bayerischen Kurort Bad Kohlgrub, der 2.000 Euro pro Jahr verlangte.

BSG zu studentischer Krankenversicherung: Die kostengünstigere Krankenversicherung für Studenten steht in der Regel nur bis zum 30. Lebensjahr zur Verfügung. Bei Vorliegen "bedeutender Gründe" kann die Frist bis zum 37. Lebensjahr verlängert werden. Über ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts berichten spiegel.de und lto.de.

BGH zu Fahrerflucht: Wer den Unfallort wegen einer blutenden Wunde am Finger verlässt und die Polizei erst nach einer Behandlung im Krankenhaus verständigt, kann nicht wegen Fahrerflucht verurteilt werden. Dies entschied laut lto.de der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil.

BFH zu Werbungskosten: Der Bundesfinanzhof hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Begrenzung der Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen auf die Pauschale von 801 Euro. Die zugleich im Jahr 2009 eingeführte Abgeltungssteuer von nur 25 Prozent berücksichtige auch über die Pauschale hinausgehende Ausgaben, so lto.de.

OLG München  - NSU: Im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München wurden alte strafrechtliche Verurteilungen von Uwe Böhnhardt verlesen, die spiegel.de (Gisela Friedrichsen) referiert. Der eigentlich vorgesehene Zeuge Jan W. (Ex- Führungsfigur bei Blood & Honour) hätte zu einer möglichen Waffenbeschaffung für das NSU-Trio befragt werden sollen, konnte sich jedoch auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen, da gegen ihn ermittelt wird. Seine Bedeutung beleuchtet zeit.de (Tom Sundermann).

VG Köln - US-Drohnenangriffe im Jemen: Drei Jemeniten haben beim Verwaltungsgericht Köln eine Unterlassungsklage gegen das deutsche Verteidigungsministerium eingereicht. Das Ministerium soll dafür sorgen, dass sich Einrichtungen der US-Airbase nicht mehr an gezielten Tötungen im Jemen beteiligen. Die Klage wird von den internationalen Menschenrechtsorganisationen Reprieve und ECCHR unterstützt, berichten die SZ (John Goetz/Hans Leyendecker) und tagesschau.de (Demian von Osten/Jürgen Kreller).

AG Dresden - Anti-Nazi-Protest: Am heutigen Donnerstag beginnt am Amtsgericht Dresden der Prozess gegen Markus Tervooren, den Berliner Geschäftsführer der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BDA). Am 19. Februar 2011 soll er als Rädelsführer in Dresden Landfriedensbruch begangen haben, als eine Nazi-Demonstration mit Straßenblockaden und Tumulten verhindert wurde. Tervooren sagt, er habe nur an einer Gegendemonstration teilgenommen. Die Berliner Zeitung (Bernhard Honnigfort) und die taz (Martin Kaul) erläutern die Bedeutung des Prozesses im Kontext ähnlicher Verfahren.

LG Köln - Kohl gegen Schwan: Das Landgericht Köln wird am 30. Oktober über den Eilantrag von Altkanzler Helmut Kohl gegen das Buch seines ehemaligen Ghostwriters Heribert Schwan verhandeln, meldet lto.de. Im zweiten Anlauf wendet sich Kohl jetzt nicht mehr gegen das Erscheinen des Buches, sondern konkrete Zitate.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2014: Vattenfall will 4,7 Milliarden Euro – BVerwG deckelt Kampfhundsteuer – Hoeneß und die Gleichheit im Gefängnis . In: Legal Tribune Online, 16.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13496/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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