Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2014: Vattenfall will 4,7 Milliarden Euro – BVerwG deckelt Kampfhundsteuer – Hoeneß und die Gleichheit im Gefängnis

16.10.2014

Vattenfall ist mutig: Für die Abschaltung zweier maroder Atomkraftwerke verlangt das schwedische Unternehmen vor einem Schiedsgericht fast fünf Milliarden Euro Entschädigung. Außerdem in der Presseschau: das BVerwG schont Kampfhundbesitzer, der BGH schützt verletzte Unfallverursacher, Mithäftlinge beneiden Uli Hoeneß - und welches Drama der Kinofilm "Der Richter" schildert.

Thema des Tages

ICSID - Atomausstieg: Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verlangt von Deutschland 4,7 Milliarden Euro Entschädigung für den Atomausstieg. Diese bisher von allen Beteiligten geheim gehaltene Summe wurde jetzt im Wirtschaftsausschuss des Bundestags bekannt. Vattenfall hat die Klage vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington angestrengt und beruft sich dabei auf die Energiecharta, einen völkerrechtlichen Vertrag, der Investitionen von ausländischen Energieunternehmen schützt. Konkret geht es um das seit 2007 stillstehende AKW Brunsbüttel und um das ebenfalls oft abgeschaltete AKW Krümmel. Über den Vorgang berichten die SZ (Markus Balser/Michael Bauchmüller) und die FAZ (Andreas Mihm).

Rechtspolitik

Streikrecht: Joachim Jahn (FAZ) unterstützt im Wirtschafts-Leitartikel die Forderung einer Wissenschaftler-Gruppe nach Einschränkungen des Streikrechts in Unternehmen der Daseinsfürsorge. Wichtigster Punkt ist die Einführung einer Zwangsschlichtung. Nur wenn diese scheitert, sollen Streiks unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Die von der Bundesregierung geplante Rückkehr zur Tarifeinheit lehnt Jahn ab. Wettbewerb sei auch unter Gewerkschaften sinnvoll.

Europäische Staatsanwaltschaft: Die FAZ (Helene Bubrowski) befasst sich mit dem Entwurf der EU-Kommission zur Einführung einer Europäischen Staatsanwaltschaft. Diese solle "Taten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union bekämpfen". Hauptkritikpunkt ist die Rechtszersplitterung. Es gelte jeweils das nationale Verfahrensrecht, auch die Beschuldigtenrechte bestimmten sich im wesentlichen nach nationalem Recht. Rechtsschutz gebe es vor nationalen Gerichten und nicht vor dem Europäischen Gerichtshof. Probleme könne dies vor allem dann bereiten, wenn Ermittlungen mehrere Länder betreffen. Anlass des Berichts waren Diskussionen auf dem EU-Strafrechtstag in Bonn.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Oktober 2014: Vattenfall will 4,7 Milliarden Euro – BVerwG deckelt Kampfhundsteuer – Hoeneß und die Gleichheit im Gefängnis . In: Legal Tribune Online, 16.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13496/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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