Die juristische Presseschau vom 15. August 2014: Freispruch für Mollath – Masing im Wortlaut – Uber untersagt

15.08.2014

Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath endet mit einem Freispruch, aber ist es einer erster, zweiter oder gar dritter Klasse? Außerdem in der Presseschau: schärfere Regeln für Prostitution, Johannes Masing traut sich an die Öffentlichkeit, Berliner Ordnungsbehörde gegen Fahrdienst Uber und ein Beleg dafür, dass Intelligenz auch schaden kann.

Thema des Tages

LG Regensburg zu Gustl Mollath: Das Landgericht Regensburg hat Gustl Mollath in allen Anklagepunkten freigesprochen. Rechtsprofessor Henning Ernst Müller (beck.blog.de) rekapituliert das Urteil. Hinsichtlich der Anklagen wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Jahr 2002 sowie Sachbeschädigung durch Reifenstechereien 2004 und 2005 erfolgte der Freispruch aus tatsächlichen Gründen. Das Gericht habe sich nicht von einer Täterschaft des Angeklagten nicht überzeugen können. Anders hingegen bei der Mollath ebenfalls vorgeworfenen gefährlichen Körperverletzung zu Lasten seiner damaligen Ehefrau im Jahr 2001. Hier erging der Freispruch aus rechtlichen Gründen. Hier sei das Gericht von Misshandlungen überzeugt, wofür neben einem ärztlichen Attest wohl vor allem Mollaths halbherzige Einlassung verantwortlich sein dürfte. Im Gegensatz zur gutachterlichen Stellungnahme könne das Gericht aber nicht ausschließen, dass Mollath zur Tatzeit schuldunfähig war. Wegen der erfolgten Unterbringung müsse der Freigesprochene nun entschädigt werden.

Auch sueddeutsche.de (Ingrid Fuchs), spiegel.de (Beate Lakotta), FAZ (Helene Bubrowski) und Welt (Christian Eckl) berichten zum Teil ausführlich und stellen dabei vor allem die enttäuschte Reaktion Mollaths in den Mittelpunkt. Die Hoffnung auf einen "Freispruch erster Klasse" habe er sich wohl vor allem wegen seines unglücklichen Auftretens vor Gericht zunichte gemacht.

In seinem Kommentar spricht Heribert Prantl (sueddeutsche.de) die Hoffnung aus, das der "tragische Fall" des "Sonderlings" Mollath die Justiz verändern werde. Nicht nur müsse die Unterbringung "auf der Basis von Pi-mal-Daumen-Gutachten" unmöglich gemacht werden, der Fall habe auch bewiesen: "die gesetzlichen Regeln und Mechanismen der Selbstkorrektur der Justiz sind ganz offensichtlich nicht ausreichend." Es sei zu begrüßen, wenn im Unterbringungsrecht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip wieder mehr Beachtung geschenkt würde. Ähnlich argumentiert Reinhard Müller (FAZ) im Leitartikel des Blattes. Die Justiz sei gefordert, Wege und Worte zu finden, um mit eigenen Fehlern umzugehen. Hierbei benötige sie Unterstützung – und eine angemessene Ausstattung. Es sei zu fragen: "Was ist uns eine gute Justiz wert?"

Richterin Elke Escher: Die FAZ (Albert Schäffer) stellt Richterin Elke Escher vor, die als Vorsitzende der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg das jetzige Urteil verfasste. Sie sei damit einer schwierigen Aufgabe gerecht geworden, denn anders als Untersuchungsausschüsse und Enquetekommissionen habe es ihr nicht oblegen, "Missstände aufzudecken und Reformvorschläge auszuarbeiten."

Unterbringung: Die taz (Christian Rath) skizziert den Stand der Bemühungen um eine Reform des § 63 des Strafgesetzbuches, nach dessen Bestimmungen Mollath sieben Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wurde. Eine von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) initiierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe wolle im Herbst Ergebnisse präsentieren. Auch wenn Mollath mit der jetzigen Entscheidung nicht zufrieden sei, könne er sich zugute halten, diesen Reformwillen angestoßen zu haben. Er habe "den Insassen in der forensischen Psychiatrie ein Gesicht gegeben."

Rechtspolitik

Polizeieinsätze bei Fußballspielen: Die Rechtswissenschaftler Ilya Levin und Michael Schwarz (www.juwiss.de) beschäftigen sich mit der verfassungsrechtlichen Perspektive des jüngsten Bremer Vorschlags, Veranstalter von Fußballspielen an den Kosten der hierfür notwendigen Polizeieinsätze zu beteiligen. Die Idee verstoße nicht gegen die Art. 9 und 12 des Grundgesetzes und gerade angesichts der enormen Umsätze und Gewinne im Profifußball sei eine Inanspruchnahme zu befürworten.

Investitionsschutz: Sueddeutsche.de (Andrea Rexer/Jannis Brühl) berichtet über Einzelheiten des vor dem Abschluss stehenden europäisch-kanadischen Freihandelsabkommen Ceta, das als Vorbild für ein entsprechendes Abkommen mit den USA gelte. Ein nun veröffentlichter Teil betreffe vor allem die besonders umstrittenen Regelungen zum Investitionsschutz. Die nach Ceta vorgesehenen Schiedsgerichte sollten die Transparenz-Regeln der UN-Handelsrechts-Kommission übernehmen, nach der Verfahren grundsätzlich öffentlich durchzuführen seien.

Prostitution: Bei der angedachten Reform des Prostitutionsgesetzes ist es in der Regierungskoalition offenbar zu einer Annäherung gekommen. Wie die Welt (Matthias Kamann) schreibt, sollen Bordelle künftig einer Erlaubnispflicht und einer Zuverlässigkeitsprüfung unterworfen werden. "Menschenunwürdige Geschäftsmodelle" wie etwa Flatrate-Sex sollten nach Aussage von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) verboten werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. August 2014: Freispruch für Mollath – Masing im Wortlaut – Uber untersagt . In: Legal Tribune Online, 15.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12903/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen