Die juristische Presseschau vom 14. Oktober 2014: EuGH zu EZB – Radikalenerlass gegen rechtsextreme Richter? – Jugoslawische Geheimdienstmorde

14.10.2014

Recht in der Welt

Russland – Justizreform: Die FAZ (bet) berichtet über Auswirkungen einer im letzten Jahr in Russland in die Wege geleiteten Justizreform. Durch diese sei das bislang eigenständige oberste Handelsgericht mit dem obersten ordentlichen Gericht verschmolzen worden. Nach der Einschätzung ausländischer Beobachter habe sich die Handelsgerichtsbarkeit bis dato durch "Automatisierung der Abläufe" und Transparenz ausgezeichnet.

USA – Beats vs. Bose: Vor einem Gericht in Wilmington/USA haben die Kopfhörer-Hersteller Beats und Bose ihren Patentstreit beendet. Wie die SZ (Pascal Paukner) schreibt, beantragten die Parteien übereinstimmend auch, die von der Internationalen Handelskommission der USA eingeleitete Untersuchung einzustellen.

Südafrika – Oscar Pistorius: Der Prozess gegen den wegen fahrlässiger Tötung verurteilten Oscar Pistorius ist in Pretoria/Südafrika mit der Verhandlung über das Strafmaß fortgesetzt worden. Zeugen der Verteidigung schilderten den Athleten als verantwortungsbewussten und reuevollen Mann, schreibt die FAZ (Claudia Bröll). Eine Mindeststrafe für fahrlässige Tötung sehe das Landesrecht nicht vor.

Sonstiges

Whistleblower: Das von Dieter Deiseroth und Annegret Falter herausgegebene "Whistleblower in der Sicherheitspolitik" würdigt die SZ (Heribert Prantl) in einer Besprechung als "Kompendium der Whistleblowerei". Der Band dokumentiert die Verleihung der Whistleblower-Preise an Chelsea Manning 2011 und Edward Snowden 2013 und wird ergänzt durch einen "profunden" Einleitungsaufsatz des Bundesverwaltungsrichters Deiseroth.

Whistleblowing: In einem Gastkommentar für das Handelsblatt stellt Rechtsanwältin Katrin Scheicht die rechtlichen Bedingungen für Whistleblower in Deutschland dar. Während für Beamte bei Korruptionsdelikten Anzeigen erlaubt seien, werde die Rechtslage für Arbeitnehmer nach wie vor richterrechtlich geprägt. Die Arbeitsgerichte müssten hierbei zunächst feststellen, ob die Aufdeckung von Missständen als Pflichtverletzung des Arbeitnehmers zu werten sei, berücksichtigten aber auch Belange der Meinungsfreiheit.

Gefängnis-Arbeit: Eine vor kurzem in Berlin gegründete Gefangenen-Gewerkschaft fordert, den Mindestlohn auch für die Arbeit von Häftlingen einzuführen. Die taz (Meriem Strupler) berichtet über das Vorhaben.

Pizza-Bestellung: Rechtsfragen rund um die Pizza-Bestellung bei einem Lieferdienst erläutert in einem Gastbeitrag für die FR Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Das Letzte zum Schluss

AGB: In einem Kommentar fordert Kritsanarat Khunkham (Welt) "dringend" Kurz-AGB. Gerade bei Angeboten zu Diensten für Smartphone-Nutzer verhinderten Allgemeine Geschäftsbedingungen in Romanlänge, dass Nutzer diese tatsächlich lesen oder gar verstehen. Dass für die Forderung ein echtes Bedürfnis besteht, belegt der Autor mit folgendem Beispiel. In London bot eine Firma Fußgängern "kostenloses WLAN" gegen Einwilligung zu einer "Herodes-Klausel" an. Diese besagte, dass Nutzer ihre Erstgeborenen abtreten müssten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Oktober 2014: EuGH zu EZB – Radikalenerlass gegen rechtsextreme Richter? – Jugoslawische Geheimdienstmorde . In: Legal Tribune Online, 14.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13471/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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