Die juristische Presseschau vom 14. April 2015: Haftung im Internet – Fortsetzung im NSU-Verfahren – Vor-Urteil am FG Köln

14.04.2015

Recht in der Welt

Frankreich – Terrorismusbekämpfung: Ein französisches Gesetz vom November des vergangenen Jahres hat die Strafen für "Verherrlichung des Terrorismus" verschärft. Der Rechtswissenschaftler Robin Caballero (verfassungsblog.de) zählt Beispiele für Strafverfolgungen aufgrund der Neufassung auf und bezweifelt in seinem Beitrag, dass die Maßnahme zur Erreichung ihres Zwecks, der Verhinderung von Terrorismus, geeignet ist.

USA – Journalisten-Festnahme: Drei deutsche Journalisten, die im vergangenen August während ihrer Recherche zu den Unruhen in Ferguson/USA von der örtlichen Polizei festgenommen worden sind, klagen nun gegen die Maßnahme. Sie machen Körperverletzungen, ungerechtfertigte Festnahmen sowie eine Behinderung ihrer Arbeit und der Pressefreiheit geltend, schreibt die taz (Dorothea Hahn).

Sonstiges

Private Sicherheit: Eine Initiative der Bundesregierung will im Bürgerdialog "Gut leben" das Verständnis von Lebensqualität ergründen. Für Reinhard Müller (FAZ) gehört hierzu angesichts der jüngsten Einbruchstatistik die Wahrnehmung der "staatlichen Kernaufgabe der Sicherung von Freiheit." Bürger könnten erwarten, hierbei vom Staat "nicht allein gelassen" zu werden. Dies sei durch wirksame Prävention, aber auch den gewissenhaften Einsatz "elektronischer Mittel" bei der Verfolgung von "Verbrecherbanden" zu bewerkstelligen.

NSU-Ausschuss B-W: Der NSU-Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtages setzte seine Arbeit am Montag in einer nicht-öffentlichen Sitzung fort. Nach Bericht von SZ.de (Josef Kelnberger) beharrte eine vernommene Zeugin, die gut mit dem mutmaßlich durch Suizid verstorbenen Florian H. befreundet war, darauf, dass dieser ihr gegenüber bereits ein halbes Jahr vor der öffentlichen Enttarnung den NSU als Urheber der Tötung der Polizisten Michele Kiesewetter benannte.

Das Letzte zum Schluss

Bewertungsportal: Den Anwälten des verurteilten Managers Thomas Middelhoff ist es gelungen, die Lebenssituation von Häftlingen in das Bewusstsein des öffentlichen Interesses zu rücken. Für focus.de (Michael Becker) ein Anlass, auf die von den Betreibern ironisch als "Hotelführer" bezeichnete Webseite knast.net hinzuweisen, auf der Insassen, deren Angehörige sowie Mitarbeiter Justizvollzugsanstalten beschreiben und bewerten können. Die gegenwärtig von Middelhoff bewohnte JVA Essen kommt nach Einschätzung des Autors "schlecht weg", "recht glimpflich" stellten sich dagegen die Eintragungen zur JVA Landsberg dar.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. April 2015: Haftung im Internet – Fortsetzung im NSU-Verfahren – Vor-Urteil am FG Köln . In: Legal Tribune Online, 14.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15222/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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