Die juristische Presseschau vom 14. April 2015: Haftung im Internet – Fortsetzung im NSU-Verfahren – Vor-Urteil am FG Köln

14.04.2015

Das Internet ist nach wie vor für viele Neuland. Wer haftet für Äußerungen in der virtuellen Sphäre? Außerdem in der Presseschau: das BVerfG vor der Anhörung zum Betreuungsgeld, Fortsetzung im NSU-Verfahren, vorformuliertes Urteil am FG Köln, staatliche Kostenübernahme bei strafrechtlicher Verfahrenseinstellung und ein Unterbringungs-Führer der besonderen Art.

Thema des Tages

Provider-Haftung: In Berlin tagte der Studienkreis für Presserecht und Pressefreiheit zur "Haftung für Äußerungen im Internet". Nach dem Bericht der SZ (Wolfgang Janisch) seien Juristen "längst dabei, die Regeln des Medienrechts für das Internet passend zu machen." Die Google-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr weise dabei den Weg. Sie habe aufgezeigt, dass nicht nur der Urheber einer Nachricht, sondern auch die zu ihrer Verbreitung verwendete Suchmaschine in Haftung genommen werden könne. Ob der nun von Google verwendete Kriterienkatalog für die Bearbeitung von Löschanträgen bei "unflätigen Kommentaren oder inkriminierenden Halbwahrheiten" auch die Rechte der Urheber ausreichend berücksichtige, müsse noch gerichtlich geklärt werden.

Die Kritik mehrerer Tagungsteilnehmer an dieser Haftung für "Intermediäre" rückt Rechtsanwalt Martin W. Huff auf lto.de in den Mittelpunkt. So bestehe nach Einschätzung des Medienrechtlers Karl-Nikolaus Peifer die Gefahr des Ausfalls einer notwendigen Interessenabwägung zugunsten eines "starren Datenschutzes." Zum gegenwärtigen Gesetzentwurf zur Störerhaftung im Telemediengesetz hätten sich die Medienexperten kritisch geäußert.

Reinhard Müller (FAZ) meint dagegen, dass Rechtsverletzungen im Internet bekämpft werden müssten. Gerade die Gleichgültigkeit des Netzes gegenüber nationalen Grenzen "darf nicht dazu führen, dass Deutschland, dass Europa seinen Anspruch aufgibt, auf dem eigenen Territorium für das, was hierzulande aufrufbar ist, verbindlich Recht zu setzen und die eigenen Vorstellungen durchzusetzen."

Rechtspolitik

TTIP: Thomas Stadler (internet-law.de) kritisiert in einem ersten von mehreren geplanten Beiträgen zum Freihandelsabkommen TTIP das bei den Verhandlungen zur Anwendung kommende Verfahren. Zwar sei es nicht ungewöhnlich, dass Lobbyvertretungen Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse nähmen. Bei den Verhandlungen zum Handelsabkommen fehlten aber die sonstigen "Gegenspieler" der hier beteiligten Wirtschaftslobbyisten. Die Formulierungen der Handelsverträge würden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Parlamentsbeteiligung erarbeitet. Dieser Verfahrensmangel wirke so schwer, dass "ganz unabhängig von inhaltlichen Aspekten" das TTIP "unbedingt abzulehnen" sei.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. April 2015: Haftung im Internet – Fortsetzung im NSU-Verfahren – Vor-Urteil am FG Köln . In: Legal Tribune Online, 14.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15222/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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