Die juristische Presseschau vom 13. März 2015: Haftung bei WLAN-Netzen – Neues Kopftuch-Urteil – BGH distanziert sich von "Zigeunerplage"-Urteil

13.03.2015

Recht in der Welt

Europaratsbeitritt der EU: Im Dezember letzten Jahres hat der Europäische Gerichtshof in einem Gutachten ("Opinion 2/13") die Vereinbarkeit des Vertragsentwurfs über den Beitritt der EU zum Europarat mit europäischem Recht abgelehnt. In einem Beitrag in englischer Sprache verteidigt US-Rechtsprofessor Daniel Halberstam auf verfassungsblog.de das Gutachten und bekommt Gegenwind von Rechtswissenschaftler Tobias Lock sowie Rechtsprofessor Jörg Polakiewicz und Rechtswissenschaftlerin Lucia Brieskova.

Griechenland – Bald Pfändung deutscher Liegenschaften? Das oberste Gericht Griechenlands hatte vor 15 Jahren der Schadensersatzklage von Hinterbliebenen eines von Deutschen 1944 begangenen Massakers im Grunde stattgegeben. Die Forderungen könnten durch Pfändung deutscher Liegenschaften in Griechenland – wie etwa des Goethe-Instituts in Athen – befriedigt werden, was allerdings der Unterschrift des griechischen Justizministers bedarf. Die FAZ (Michael Martens) bringt ein kleines Portrait des derzeitigen Justizministers und Rechtsprofessors Paraskevopoulos, weil dieser, im Gegensatz zu seinen Vorgängern, seinen Willen zu unterschreiben verkündet habe.

IS – Richter hingerichtet: Einer der hochrangigsten Juristen des Islamischen Staats legte das Konzept von "Takfir" – wonach islamische Gelehrte andere Muslime zu Ungläubigen erklären und so zum Tode verurteilen können – zu streng aus. Als er sogar den Quaida-Chef zum Ungläubigen erklärte, bekam die IS-Führung wohl Bedenken ebenfalls in sein Visier zu geraten. Der Richter wurde selbst hingerichtet, wie spiegel.de (Raniah Salloum) berichtet.

Sonstiges

Verzögerung von Bundesratsvorlagen: Nach Artikel 76 Absatz 3 Satz 6 Grundgesetz hat der Bundestag in "angemessener" Frist über Gesetzentwürfe des Bundesrates zu beraten und Beschluss zu fassen. Rechtswissenschaftler Michael Wrase macht auf juwiss.de auf die nach seiner Ansicht gegen diese Norm verstoßende Praxis aufmerksam, in welcher Verzögerungen von durchschnittlich 200 Tagen üblich seien.

Uber beschwert sich bei der EU-Kommission: Mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission will das Unternehmen Uber – wegen der Einschränkungen denen es aufgrund von Gerichtsurteilen unterliegt – erreichen, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einleitet. Das meldet das Handelsblatt.

BGH distanziert sich von frühen Urteilen: 1956 hatte der Bundesgerichtshof in einem Urteil eine Entschädigung für die Zwangsumsiedlung eines Angehörigen der Sinti und Roma im Jahre 1940 abgelehnt mit der Begründung, diese sei nicht "rassisch" motiviert gewesen, sondern eine damals übliche Methode zur "Bekämpfung der Zigeunerplage". BGH-Präsidentin Bettina Limperg habe sich nun von dem Urteil distanziert und wissenschaftliche Aufarbeitung der Rechtsprechung und ihrer Folgen versprochen, melden spiegel.de und Welt.

"Sächsische Demokratie" im Theater: Am Dresdner Staatsschauspiel wird "Das Exempel" von Lutz Hübner und Sarah Nemitz mit viel Anklang aufgeführt. Ein Stück, das "Mutmaßungen über die sächsische Demokratie" am Beispiel des Verfahrens gegen den Protagonisten A. anstellt, der am Ende stirbt und in dessen Grabrede der Ministerpräsidenten ihm attestiert, sich für den Schutz des Staates aufgeopfert zu haben. Der Kassenknüller-Status des Stückes bewegt die SZ (Cornelius Pollmer) dazu, sich mit der Frage nach der "sächsischen Demokratie" in der Realität zu beschäftigen.

Das Letzte zum Schluss

Makaber Koksen: Drei ganz schlaue Kerls haben es im US-Bundesstaat Missouri geschafft, ausgerechnet dort einzubrechen, wo die Asche ihres eigenen Großvaters aufbewahrt wurde. Dann haben sie auch noch ein Gefäß mit unbekanntem weißem Pulver mitgehen lassen. Und weil ja bekanntlich jedes weiße Pulver wahrscheinlich Koks ist, haben sie es sich durch die Nase gezogen. Das meldet justillon.de (Stefan Maier).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/krü

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. März 2015: Haftung bei WLAN-Netzen – Neues Kopftuch-Urteil – BGH distanziert sich von "Zigeunerplage"-Urteil . In: Legal Tribune Online, 13.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14939/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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