Die juristische Presseschau vom 13. August 2014: Piloturteil zu Dashcams – Rennerts erstes großes Interview – Schweden ohne "Rasse"

13.08.2014

Dürfen Autofahrer den Verkehr filmen, um im Streitfall Beweise zu haben? Nein, sagte jetzt das VG Ansbach. Außerdem in der Presseschau: die Modernisierung der NRW-Verfassung, ein großes Interview mit Präsident Klaus Rennert vom BVerwG, Vorberichte zur Anklage gegen Jürgen Fitschen von der Deutschen Bank und warum man manchmal den Hosenladen mit einer Sicherheitsnadel verschließen sollte.

Thema des Tages

VG Ansbach zu Dashcams: In einem Pilotverfahren hatte das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach zu entscheiden, ob Dashcams (Kameras, die aus dem Auto heraus den Verkehr, die Landschaft und Passanten filmen) mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vereinbar sind. Das VG entschied, dass das BDSG grundsätzlich anwendbar ist, wenn jemand filmt, um die Aufnahmen später Dritten (zum Beispiel der Polizei) zu geben oder sie zu veröffentlichen (zum Beispiel auf Youtube). Bei der Abwägung nach § 6b BDSG hätten dann, so das VG, die Interessen der Passanten Vorrang vor denen des filmenden Autofahrers. Zulässig ist der Einsatz von Dashcams also nur noch dann, wenn die Aufnahmen gemacht werden, um sie später allein oder im familiären Rahmen anzusehen. Über das noch nicht rechtskräftige Urteil berichten unter anderem faz.net, der Kölner Stadtanzeiger (Christian Rath) und spiegel.de.

Rechtspolitik

NRW-Verfassung: In Nordrhein-Westfalen arbeitet seit einigen Monaten eine Landtagskommission an einer Modernisierung der Landesverfassung. Schwerpunkte sind Regeln für die vorzeitige Beendigung einer Wahlperiode, die Rechte der Abgeordneten, die (Wieder-)Einführung von Sperrklauseln bei Kommunalwahlen und die Frage, ob nur Landtagsabgeordnete zum Ministerpräsident gewählt werden können. Die FAZ (Reiner Burger) gibt einen Überblick.

Staatsziel Infrastruktur: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Thomas Wierny und Tobias Brings beschäftigen sich auf juwiss.de kritisch mit dem aus FDP-Kreisen stammenden Vorschlag, die "Sicherung der Infrastruktur" als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Sie gehen davon aus, dass ein solches Staatsziel immer noch mit anderen Verfassungswerten abgewogen werden müsste und insofern weder Politik noch Gerichte binden könne. Angesichts der geringen Wirkung spreche die drohende größere Unübersichtlichkeit im Grundgesetz und der damit verbundene verfassungsrechtliche Legitimationsschwund gegen den Vorschlag.

Suizidhilfe: Nina von Hardenberg (SZ) plädiert dafür, die Debatte um eine Bestrafung von Suizidhilfe zu beenden. Es bestehe die Gefahr, dass die geplante Verschärfung des Strafrechts - insbesondere die Bestrafung von Ärzten - angesichts der Stimmung in der Bevölkerung auf zuviel Widerstand stoße und dies letztlich sogar die Tür für eine Zulassung der Sterbehilfe öffnen könnte.

Einreise, Ausreise, Ausweisung: Die Badische Zeitung (Christian Rath) sortiert die aktuelle Diskussion zum Umgang mit ausländischen und deutschen Islamisten.

Investorenschutz: Ulrich Schäfer (SZ) nimmt im Wirtschafts-Leitartikel die durch ein ordentliches US-Gericht verursachte argentinische Staatspleite zum Anlass, für den verstärkten Einsatz von Schiedsgerichten in solchen Fällen zu plädieren. Als Bedingung fordert er, dass diese mit Experten besetzt sein müssen, öffentlich tagen und es eine Rechtsmittelinstanz gibt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. August 2014: Piloturteil zu Dashcams – Rennerts erstes großes Interview – Schweden ohne "Rasse" . In: Legal Tribune Online, 13.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12876/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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