Die juristische Presseschau vom 13. Mai 2016: Ein­ge­schränkte Stö­rer­haf­tung / Gespei­cherte IP-Adressen / Roland Berger berät BND

13.05.2016

Recht in der Welt

Türkei – Abkommen mit der EU: Wie spiegel.de (Markus Becker/Severin Weiland) berichtet, stocken die Verhandlungen über die EU-Visumfreiheit für türkische Bürger. Dafür müsste die Türkei 72 Kriterien erfüllen – unter anderem die Abschwächung seiner Anti-Terror-Gesetze, wogegen sich Erdogan jedoch sperrt. Kritisiert an den Gesetzen werde insbesondere die sehr weite Definition von Terrorismus auf dessen Grundlage gegen Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten vorgegangen werde, schreibt spiegel.de (Raniah Salloum).

Großbritannien – Brexit: Angesichts der am 23. Juni bevorstehenden Abstimmung über den Verbleib Großbritanniens in der EU, befasst sich die SZ (Daniel Brössler) mit den Bedingungen des Austritts. Anders als für den Beitritt, gebe es dafür kaum Regelungen. Erst im Vertrag von Lissabon sei das Recht hierzu mit Artikel 50 überhaupt geschaffen worden.

Frankreich – Arbeitsmarktreform: Der Misstrauensantrag der Oposition gegen die Regierung Hollandes wegen der ohne Beteiligung des Parlamentes in Kraft gesetzten Arbeitsmarktreform ist gescheitert. Er habe nicht die erforderliche absolute Mehrheit in der Nationalversammlung erhalten, schreibt spiegel.de (Vanessa Steinmetz).

Ukraine – Journalisten-Leak: Eine ukrainische Webseite hat Daten von über 4.000 Journalisten veröffentlicht. Wie spiegel.de (Christian Neef) schreibt, habe der EU-Botschafter in der Ukraine bereits protestiert, weil damit gegen internationale Gepflogenheiten und ukrainische Gesetze verstoßen werde. Die Staatsanwaltschaft in Kiew habe Ermittlungen aufgenommen.

Sonstiges

BND – Unternehmensberatung: Die Unternehmensberatung Roland Berger hat den Auftrag bekommen die Arbeitsprozesse des BND zu optimieren, schreibt die SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo). Bislang wusste die Spitze des Dienstes in der Regel nicht, was in den Außenstellen passierte. Fast willkürlich, so schien es, wurde festgelegt, wer abgehört werden sollte. Das soll sich mit Hilfe des Beratungsunternehmens jetzt ändern. Der Vorgang zeige, dass die Not sehr groß sein muss, befindet Hans Leyendecker (SZ) in einem gesonderten Kommentar. Ohne Hilfe von außen sei die für den Auslandsnachrichtendienst so wichtige Abteilung Technische Aufklärung, die nun durchleuchtet werden soll, offenbar nicht mehr in Ordnung zu bringen gewesen.

Unitymedia – WLAN-Hotspots: Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia will die Kabelmodems seiner Kunden ohne deren Zustimmung als WLAN-Hotspots nutzen. Falls nicht innerhalb von vier Wochen widersprochen werde, würden bestimmte Pflichten aktiv – etwa dass trotz Abschaffung des Routerzwangs kein beliebiger Router mehr angeschlossen werden könne. Nach Auffassung von Verbraucherschützern ist eine solche Vertragsänderung ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden jedoch unwirksam, schreibt zeit.de (Friedhelm Greis).

Das Letzte zum Schluss

Fallendes Laub: Wie durch die Panama Papers bekannt wurde, ist die Schauspielerin Emma Watson Eigentümerin einer Briefkastenfirma auf den Britischen Jungferninseln. Sie sei von ihr für den Erwerb einer Immobilie gegründet worden und trage den lyrischen Namen Falling Leaves – fallendes Laub, weiß die SZ (Sara Schurmann/Vanessa Wormer) zu berichten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ml

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Mai 2016: Eingeschränkte Störerhaftung / Gespeicherte IP-Adressen / Roland Berger berät BND . In: Legal Tribune Online, 13.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19363/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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