Die juristische Presseschau vom 13. Mai 2016: Ein­ge­schränkte Stö­rer­haf­tung / Gespei­cherte IP-Adressen / Roland Berger berät BND

13.05.2016

Der BGH hat die Störerhaftung weiter eingeschränkt. Außerdem in der Presseschau: Die Speicherung von IP-Adressen darf nicht generell verboten werden und der BND soll von der Unternehmensberatung Roland Berger durchleuchtet werden.

Thema des Tages

BGH zu Störerhaftung: Der Bundesgerichtshof hat die sogenannte Störerhaftung von WLAN-Inhabern weiter zurückgedrängt. Die anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht sämtlicher Mitnutzer des Internetanschlusses wurde bei der Urteilsverkündung am Donnerstag als "nicht sozialadäquat" bezeichnet. Volljährige Gäste, Besucher und Mitbewohner müssten nicht über die rechtlichen Konsequenzen illegaler Downloads belehrt werden. Folglich hafte der Anschlussinhaber auch nicht ersatzweise, wenn nicht festgestellt werden könne, wer die Urheberrechtsverletzung begangen habe. Zugleich legte der BGH erstmals fest, nach welchem Maßstab in solchen Fällen die Höhe einer anwaltlichen Abmahnung zu bestimmen sei. Diese richte sich nach dem Gegenstandswert, der sich aus dem aktuellen Verwertungsinteresse des Unternehmens errechne. Über die Entscheidung berichten die SZ (Wolfgang Janisch) und netzpolitik.org (Markus Reuter). Die von der Musikindustrie gegen das Ende der Störerhaftung vorgebrachten datenschutzrechtlichen Bedenken entlarvt netzpolitik.org (Markus Beckedahl) als fadenscheinig.

Rechtspolitik

EU – Internetkriminalität: Das EU-Parlament hat einen überarbeiteten Verordungstext abgesegnet, mit dem die Befugnisse von Europol zur Bekämpfung von Internetkriminalität erweitert werden. Dazu solle der Informationsaustausch verbessert werden, indem etwa nationale Polizeistellen entsprechende Informationen unverzüglich übermitteln müssten. Durch die Verknüpfung verschiedener Datensammlungen bei Europol könne es zu einem "Data Mining" kommen, gibt Tomas Rudl auf netzpolitik.org die Kritik der Linkspartei wieder.

EU – Geoblocking: In zwei Wochen will die EU-Kommission einen Vorschlag zum sogenannten Geoblocking, der Sperrung von Inhalten im Internet für ausländische Nutzer, vorlegen. Bei Musik und E-Büchern sollen solche regionalen Beschränkungen künftig verboten sein, bei audiovisuellen Medien jedoch weiter möglich bleiben, schreibt die FAZ (Hendrik Kafsack).

§ 175 StGB a.F.: Eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Rehabilitierung aufgrund von § 175 a.F. strafrechtlich verfolgter Homosexueller ergibt sich nach Einschätzung des wissenschaftlichen Mitarbeiters Daniel Wolff auf verfassungsblog.de aus dem Rechts- und Sozialstaatsprinzip. Dass der Gesetzgeber Urteile beseitigt, die aufgrund von Strafvorschriften ergingen, welche unter der Geltung des Grundgesetzes Bestand hatten, sei eine Premiere für den deutschen Rechtsstaat. Diese müsse im Hinblick auf anderes gegenwärtiges Unrecht wohl überlegt sein, schreibt Tsp (Jost Müller-Neuhof). Der problematischen Handhabung des Paragrafen durch die Justiz widmet sich lto.de (Constatin Baron van Lijnden).

Leiharbeit/Werkverträge: blog.beck.de (Markus Stoffels) und der Rechtsanwalt Alexander Bissels auf Handelsblatt-Rechtsboard geben noch einmal einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen zu Leiharbeit und Werkverträgen.

Einkommensteuer: Der Bundestag hat die Regelungen zur Automatisierung und Erleichterung des Besteuerungsverfahrens verabschiedet, wonach Steuerzahler ab 2018 auch zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung haben werden, meldet lto.de.

Steuervergünstigungen für Haushaltsdienstleistungen: Wie die FAZ (Joachim Jahn) schreibt, hat der Bundesrechnungshof in einem Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestages die Abschaffung der Steuervergünstigungen für Handwerksarbeiten und haushaltsnahe Dienstleistungen empfohlen. Die Prüfer seien zu dem Ergebnis gekommen, dass diese nicht zur Stärkung des Handwerks und der Vermeidung von Schwarzarbeit beitrügen, dabei aber enorme Kosten verursachten.

Gleichstellungsgesetz: Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung beschlossen, wonach Behörden des Bundes künftig barrierefrei sein müssen, private Einrichtungen dagegen nicht, berichtet zeit.de.

Sichere Herkunftsstaaten: Die Bundesregierung hat Tunesien, Marokko und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Nun haben die Grünen eine Rücknahme der Entscheidung verlangt, weil in den Ländern Homosexuelle strafrechtlich verfolgt werden, schreibt zeit.de. Sie verwiesen dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2013, nach dem "die Strafbarkeit einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen eine asylrelevante Verfolgungshandlung darstellt".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Mai 2016: Eingeschränkte Störerhaftung / Gespeicherte IP-Adressen / Roland Berger berät BND . In: Legal Tribune Online, 13.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19363/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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