Die juristische Presseschau vom 12. Mai 2015: Finanzkrise vor Gericht – Finanzbeamter verurteilt – Verfassungsschützer am Telefon

12.05.2015

Recht in der Welt

Schweden – Julian Assange: Nach Meldung von zeit.de hat es das Oberste Gericht Schwedens abgelehnt, den gegen Julian Assange verhängten Haftbefehl aufzuheben. Die Befragung des WikiLeaks-Gründers zu Vorwürfen wegen sexuellen Missbrauchs an seinem derzeitigen Domizil, der ecuadorianischen Botschaft in London, stehe nunmehr bevor.

Bank-Kosten: Zwischen 2009 und 2014 mussten Banken weltweit gut 170 Milliarden Euro an Bußgeldern und Vergleichszahlungen aufbringen. Diese Summe ermittelte nach Bericht der SZ (Meike Schreiber) die Unternehmensberatung Boston Consulting Group.

Sonstiges

NSU-U-Ausschuss Hessen: Der NSU-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages befasste sich mit einem Telefonat, das der damalige Geheimschutzbeauftragte des Verfassungsschutzes des Landes nach der Ermordung Halit Yozgats mit dem Verfassungsschützer Andreas T. führte. Wegen der zum damaligen Zeitpunkt auch gegen T. laufenden Ermittlungen habe das Gespräch in der Einschätzung der FAZ (Timo Frasch) "an manchen Stellen schematisch, gestellt" gewirkt. Der mittlerweile pensionierte Geheimschutzbeauftragte habe in seiner Vernehmung vor dem Ausschuss jedoch darauf bestanden, T. geraten zu haben, gegenüber der Polizei wahrheitsgemäß auszusagen.

Die taz (Konrad Litschko) befragt Thomas Bliwier, Anwalt der Familie Yozgat, zu der von ihm vertretenen These, der Verfassungsschützer T. habe sich im dienstlichen Auftrag am Tatort aufgehalten. Weil T. Hinweise auf eine bevorstehende Tat erhalten habe, sei zu folgern, dass der NSU zumindest in Kassel lokale Unterstützer besessen habe.

NSA-Selektoren und Parlamentskontrolle: Der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele (Grüne) versuchte, dem Anliegen nach Offenlegung der sogenannten NSA-BND-Selektoren durch persönliche Vorsprache beim BND Nachdruck zu verleihen. Wie spiegel.de (Matthias Gebauer) schreibt, wurden dem Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste beim Kaffee zwar Fragen beantwortet, die fragliche Liste habe er aber auch nicht einsehen können.

Unrechtsstaat: In einem Gastbeitrag für das Feuilleton der FAZ spricht sich der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Ernst-Wolfgang Böckenförde gegen die "globale Kennzeichnung der DDR als Unrechtsstaat" aus. Als "Verzerrung der Wirklichkeit in politischer Absicht" wolle eine solche Bezeichnung "umfassend delegitimieren und desavouieren".

Das Letzte zum Schluss

Großstadt-Dschungel: Der Berliner U-Bahnhof Kottbuser Tor im Herzen Kreuzbergs ist neben vielen anderen Dingen auch als Drogen-Umschlagplatz bekannt. Der gestrige Fund verblüffte aber auch Berliner Polizisten. Auf einer allgemein zugänglichen Grünanlage am U-Bahn-Eingang wucherten neben gewöhnlichem Unkraut 700 Cannabis-Pflanzen. Die Beamten machten sich nach bebilderter Darstellung von bild.de (Benjamin Jendro) an die Ernte und leiteten Ermittlungen wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln ein.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Mai 2015: Finanzkrise vor Gericht – Finanzbeamter verurteilt – Verfassungsschützer am Telefon . In: Legal Tribune Online, 12.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15511/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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