Die juristische Presseschau vom 11. Oktober 2016: Nazis in der Rosen­burg / Exor­zismus in Frank­furt / Arbeits­be­din­gungen in Katar

11.10.2016

Justiz

BVerfG – Ceta: Im Wege eines Eilverfahrens beim Bundesverfassungsgericht wollen Gegner des Freihandelsabkommens Ceta die Bundesregierung verpflichten, beim Ratstreffen am 18. Oktober gegen das Abkommen zu stimmen. Auch die FAZ (Helene Bubrowski) bringt nun einen Vorbericht zu der für den morgigen Mittwoch terminierten mündlichen Verhandlung und stellt hierzu die Argumentation der Antragsteller sowie der Bundesregierung, vertreten durch Rechtsprofessor Franz C. Mayer, vor.

OLG München zu ALFA: Nach einer Meldung der taz hat auch das Oberlandesgericht München der Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA) die Führung dieses Namens untersagt. Die Partei trenne sich nun von ihrer Kurzbezeichnung und entscheide demnächst über einen neuen Namen.

LG Frankfurt/M.  Exorzismus: Am Landgericht Frankfurt/M. sind fünf Südkoreaner wegen Mordes einer Landsmännin angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, in einem Frankfurter Hotel das Opfer beim Versuch einer Teufels- oder Dämonenaustreibung stundenlang misshandelt zu haben, schreibt die SZ (Susanne Höll) zum Prozessauftakt. Die Angeklagten, unter denen sich auch der Sohn der Toten befindet, schweigen bislang zu den Vorwürfen. Der Bericht von zeit.de (Volker Siefert) erläutert auch das Phänomen Exorzismus.

ArbG Berlin – McKinsey: Über eine gegen die Unternehmensberatung McKinsey beim Arbeitsgericht Berlin eingereichte Kündigungsschutzklage berichtet die FAZ (tine) in ihrem Unternehmens-Teil. Ein früherer Berater gehe gegen seine fristlose Kündigung vor, die "vordergründig" mit einer falschen Spesenabrechnung über 70 Euro begründet worden sei. Dagegen bestehe der Verdacht, dass Gast der Bewirtung ein Journalist gewesen sei, der kurze Zeit später einen für das Unternehmen unliebsamen Artikel verfasst habe.

GStA Koblenz – Jan Böhmermann: Wie bereits gemutmaßt, haben Vertreter des türkischen Präsidenten Tayyip Recep Erdogan eine Beschwerde wegen der Einstellung der Ermittlungen gegen den Satiriker Jan Böhmermann eingelegt. Diese werde nun von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz geprüft, meldet lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Oktober 2016: Nazis in der Rosenburg / Exorzismus in Frankfurt / Arbeitsbedingungen in Katar . In: Legal Tribune Online, 11.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20837/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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