Die juristische Presseschau vom 11. Juli 2017: Aufräum­ar­beiten zu Ham­burg / BVerfG zu Tarif­ein­heit / Staat­liche Homo­phobie

11.07.2017

Justiz

BVerfG – Tarifeinheitsgesetz: Am heutigen Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zu dem vor zwei Jahren verabschiedeten Tarifeinheitsgesetz. Dessen Regelungen zum Ausschluss mitgliederschwacher Gewerkschaften von betrieblichen Tarifverhandlungen wurden bislang noch nicht angewendet, schreibt die FAZ (Dietrich Creutzburg) in einer vertieften Darstellung der in Karlsruhe vorgetragenen Argumente. Berufsgewerkschaften sähen durch das Gesetz die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht verletzt. Die taz (Wolfgang Mulke) bringt einen Überblick in Frage-und-Antwort-Form.

BVerfG – EU-Patent: Vor einem Monat wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht die vorläufige Aussetzung der Ausfertigung des Umsetzungsgesetzes für die EU-Patentrechtsreform beim Bundespräsidenten erbeten hat. Das Hbl (Heike Anger) nennt weitere Beispiele dieser verfassungsrechtlich nicht unproblematischen Praxis, etwa bei der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon durch den damaligen Amtsinhaber Horst Köhler.

OLG Brandenburg zu Spaghettimonster: Das Oberlandesgericht Brandenburg tendiert nach dem Bericht von lto.de im Streit über die Anbringung kommunaler Hinweisschilder dazu, dem klagenden Verein der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" eine eigene Weltanschauung abzusprechen. Die Entscheidungsverkündung ist für den 2. August terminiert.

LG Bochum – Werner Mauss: Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Geheimagent Werner Mauss hat beim Landgericht Bochum beantragt, die vom Bundeskriminalamt aufgekauften "Panama Papers" sichten zu lassen. Dieses "Zeitspiel hat Methode in der Strategie der Mauss-Verteidiger", schreibt die SZ (Ralf Wiegand).

LG Saarbrücken zu Aktionskünstler: Das Landgericht Saarbrücken hat die erstinstanzliche Verurteilung eines Aktionskünstlers wegen Störung der Religionsausübung aufgehoben. Die von ihm auf dem Altar einer Kirche unternommenen Liegestütze seien als Kunst zu werten, berichtet lto.de. Den gleichzeitig verübten Hausfriedensbruch rechtfertige dies jedoch nicht.

LG München I – Amoklauf: Weil er dem sogenannten Amokläufer von München die Tatwaffe verkauft haben soll, hat die Staatsanwaltschaft München I einen Hessen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen angeklagt. Der Angeklagte hätte die Tötungsabsicht von David S. erkennen müssen, beschreibt die SZ (Martin Bernstein) die Sicht der Staatsanwaltschaft. Der Prozess soll Ende August beginnen.

StA Koblenz – Steuerbetrug: Die SZ (Klaus Ott) berichtet über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen eine Mainzer Bank, der vorgeworfen wird, an Steuerbetrügereien zu Lasten Dänemarks in einer Höhe von knapp 1,7 Milliarden Euro beteiligt gewesen zu sein. In einem Hintergrund-Artikel erinnert die SZ (Klaus Ott) an die internationale Funktionsweise sogenannter Cum-Ex-Deals.

StA Frankfurt/Main – Steuerbetrug: Dem Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) liegen Informationen zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor, nach denen ein Finanzberater noch im vergangenen Jahr Steuererstattungen im Wege von Cum-Ex-Deals über eine von ihm geleitete gemeinnützige Unternehmergesellschaft organisiert haben soll. Hierdurch sei nach Ansicht der Ermittler ein Schaden von 30 Millionen Euro entstanden.

VW-Hinweisgeber: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet über ein neues Manöver von Anwälten, die mutmaßlich Geschädigte des VW-Abgas-Skandals vertreten. Über die eingerichtete Webseite "vw-verhandlung.de" sollten Hinweisgeber interne Dokumente einreichen, die bei Bedarf auch in Klageverfahren verwendet würden. Hierdurch solle die Vergleichsbereitschaft des Autoherstellers in bereits anhängigen Verfahren erhöht werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Juli 2017: Aufräumarbeiten zu Hamburg / BVerfG zu Tarifeinheit / Staatliche Homophobie . In: Legal Tribune Online, 11.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23369/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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