Die juristische Presseschau vom 11. Juli 2017: Aufräum­ar­beiten zu Ham­burg / BVerfG zu Tarif­ein­heit / Staat­liche Homo­phobie

11.07.2017

 

Recht in der Welt

EGMR – Auslieferung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die gegen seine Auslieferung gerichtete Beschwerde eines Schotten, der in den USA wegen Mordes angeklagt ist, als unzulässig verworfen. Zwar hatte das Straßburger Gericht 2014 in einem anderen Fall entschieden, dass eine dem jetzigen Beschwerdeführer drohende lebenslängliche Freiheitsstrafe ohne Perspektive auf Entlassung menschenrechtswidrig sei. Weil sein Fall vom EGMR jedoch bereits vorher anders entschieden wurde, könne er sich aber nicht auf diese Rechtsprechung berufen. Über das transatlantische "Justiz-Gezerre" klärt die SZ (Wolfgang Janisch) auf.

EGMR – Homophobie: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Sergej Prokopkin (verfassungsblog.de) analysiert die Verurteilung Russlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen eines Homosexuelle diskriminierenden Gesetzes und geht im weiteren auch auf die im Land geförderte "Staatshomophobie" ein. Es sei zu hoffen, dass der EGMR hier ein Umdenken in Gang setzen könnte.

Schweiz – Boris Becker: Der frühere Tennis-Star Boris Becker muss nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil eines Schweizer Kantonsgerichts die von einem Geschäftsfreund geforderte Rückzahlung privater Darlehen gegenwärtig nicht leisten. Dabei sei unstreitig, dass Becker mehr als 30 Millionen Euro schulde, rechnet die SZ (Klaus Ott u.a.) vor.

Sonstiges

Predictive Policing: Das Stichwort "Predictive Policing" beschreibt softwarebasierte Modelle, nach denen Straftaten vorhergesagt werden sollen. lto.de (Peggy Fiebig) stellt bereits eingesetzte Programme vor, beschreibt die sich vor allem am Einsatz personenbezogener Daten entzündenden rechtlichen Probleme und erklärt den Zusammenhang zu einem Hollywood-Film.

Leiharbeit und Streikrecht: Die im April in Kraft getretene Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sieht ein Einsatzverbot für Leiharbeitnehmer bei von Arbeitskämpfen betroffenen Betrieben vor. Weil die Bestimmung nicht zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Streiks unterscheide, ist sie nach der Einschätzung von Rechtsprofessor Manfred Löwisch (handelsblatt-rechtsboard) verfassungsrechtlich "nicht haltbar" und müsse daher verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden, dass das Verbot nur bei rechtmäßigen Streiks gelte.

Das Letzte zum Schluss

Beweismittel Katze: Ansprüche aus einem Katzenbiss beschäftigten das Landgericht Ingolstadt in einem von der SZ (Carsten Gschwendtner) vorgestellten Rechtsstreit. Weil zunächst nicht sicher gewesen sei, ob der von der beklagten Nachbarin gehaltene Haustiger der Übertäter war, sah sich das Gericht gezwungen, die "streitgegenständliche Katze" leibhaftig beibringen zu lassen. Eine Gegenüberstellung mit dem Tier blieb der geschädigten Klägerin jedoch erspart. Die Parteien einigten sich vergleichsweise.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Juli 2017: Aufräumarbeiten zu Hamburg / BVerfG zu Tarifeinheit / Staatliche Homophobie . In: Legal Tribune Online, 11.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23369/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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