Die juristische Presseschau vom 9. - 11. Mai 2015: Brandanschlag auf Asylheim – Totschlag am Sohn des Bauern – Herausgabe der NSA-Selektoren

11.05.2015

Ausgerechnet ein Finanzbeamter soll der Täter gewesen sein. Das LG Lübeck verhandelt über schwere Brandstiftung an einem Haus für Flüchtlinge. Außerdem in der Presseschau: Justizminister will Kunden von Zwangsprostituierten bestrafen, LG Heilbronn verurteilt Bauern nach Schüssen auf eigenen Sohn milde, Klage auf Herausgabe der NSA-Selektoren könnte Erfolg haben und warum ein elfjähriger Fußballer vielleicht Schadensersatz für die Brille einer Spielermutter zahlen muss.

Thema des Tages

LG Lübeck - Brandanschlag auf Asylheim: Vor dem Landgericht Lübeck ist ein Finanzbeamter wegen schwerer Brandstiftung angeklagt. Er wohnt in der Gemeinde Escheburg neben einem Haus, in das sechs Asylbewerber aus dem Irak einquartiert werden sollten. Im Februar hat der Mann versucht, so sein Geständnis, mit Farbverdünner einen Brand zu legen, um das Haus unbewohnbar zu machen. Er wollte dabei Frau und Kinder und "das Schöne", das die Familie sich aufgebaut hat, vor den möglicherweise traumatisierten Flüchtlinge schützen. Über den Prozess, der vorige Woche begann, berichtet der Spiegel (Julia Jüttner/Wolf Wiedmann-Schmidt).

Rechtspolitik

Zwangsprostitution: Männer, die für Sex mit einer Prostituierten bezahlen, obwohl sie Kenntnis von deren Zwangslage haben, sollen mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen rechnen müssen. Das sieht laut Spiegel (Melanie Amann u.a. - spiegel.de-Zusammenfassung) eine Regelungsskizze des Bundesjustizministeriums vor. Das Delikt soll "schwere Ausbeutung" genannt werden. Ob eine Zwangslage auch schon bei wirtschaftlicher Not angenommen wird, sei noch unklar.

Doping: Der Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz wird wohl vor seiner Verabschiedung noch verschärft. Das kündigte laut Samstags-FAZ (Michael Reinsch) Justizminister Heiko Maas im Bundesrat an. Diskutiert wurde dort insbespondere über Strafbarkeitslücken bei Athleten, die sich im Ausland für Veranstaltungen im Inland dopen.

Vorratsdatenspeicherung: Der Spiegel (Melanie Amann u.a. - spiegel.de-Teilzusammenfassung) beschreibt Probleme mit dem geplanten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Wenn Telekommunikationsanbieter an mehrere Mobilfunk-Nutzer die gleiche IP-Adresse vergeben, helfe deren Speicherung nicht. Außerdem sollen WhatsApp- und Facebook-Nachrichten nicht erfasst sein. Der Zugriff auf die Daten solle bei praktisch relevanten Delikten wie Betrug nicht möglich sein. Die Einführung von Höchstspeicherfristen führe dazu, dass auch die heute übliche (manchmal längere) technisch oder kommerziell begründete Daten-Speicherung zeitlich begrenzt werde.

Mord: Die von Justizminister Maas berufene Expertenkommission konnte sich laut Spiegel (Melanie Amann) nicht auf eine konkrete Empfehlung zur Reform des Mord-Tatbestandes im Strafgesetzbuch einigen. Der Automatismus einer lebenslangen Strafe soll allerdings fallen.

WLAN-Haftung: Rechtsprofessor Thomas Hoeren kritisiert in der Montags-SZ den Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums zur WLAN-Haftung. Es sei nicht einzusehen, dass nichtkommerzielle Freifunker schärfer haften als kommerzielle Anbieter wie etwa Cafés. Dem Entwurf stellt er die bisherige Rechtsprechung gegenüber, die überwiegend die Haftungsfreistellung des § 8 Telemediengesetz anwendet.

NS-Verbrechen: Baden-Württemberg will bei der Justizministerkonferenz im Juni vorschlagen, die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg zukünftig, wenn keine Täter mehr leben, als Forschungs- und Informationszentrum weiterzuführen. Das meldet der Spiegel (Jan Friedmann).

Sportwetten: Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU), der federführend im Auftrag aller Bundesländer für die Vergabe von zwanzig Sportwetten-Konzessionen zuständig ist, will den Ministerpräsidenten vorschlagen, auf die zahlenmäßige Begrenzung der Konzessionen zu verzichten. Wegen zahlreicher Gerichtsverfahren ziehe sich das Verfahren schon rund drei Jahre. Die Montags-FAZ (Michael Ashelm) schildert die juristische Kritik an den Verfahren.

Bundespräsident: Jost Müller-Neuhof (Sonntags-Tagesspiegel) meldet, dass Bundespräsident Joachim Gauck bei der Ausfertigung der Gesetze zur PKW-Maut und zur Tarifeinheit verfassungsrechtliche Zweifel äußern, aber nicht begründen werde. Er kommentiert: "Es sind sinnlose Zweifel. Sie helfen niemandem, nur dem Amtsinhaber. Präsidentenzweifel nutzen nur, wenn sie transparent sind."

No Spy-Abkommen: Das vermeintliche Angebot der USA auf Abschluss eines No Spy-Abkommens mit Deutschland hat es nie gegeben. Das schildert die Samstags-SZ (John Goetz u.a. - sueddeutsche.de-Zusammenfassung) anhand deutsch-amerikanischer E-Mail-Wechsel. Als Drama in acht Akten schildert den Fall die Montags-taz (Christian Rath). In einem separaten Kommentar fordert Christian Rath (Montags-taz), dass die Bundestagsgremien künftig nicht mehr auf Erklärungen der Bundesregierung vertrauen, sondern die internen Unterlagen verlangen sollten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. - 11. Mai 2015: Brandanschlag auf Asylheim – Totschlag am Sohn des Bauern – Herausgabe der NSA-Selektoren . In: Legal Tribune Online, 11.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15503/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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